Maler- und Lackierarbeiten an Fenstern für das Gymnasiale Schulzentrum Fritz Reuter, Haus 3, Dömitz
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat · Parchim, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Angaben ergänzt oder aktualisiert
Ende der Angebotsfrist/ Submission (Angebotsöffnung): von ALT: 18.08.2026 - 09:30 Uhr in NEU: 25.08.2026 - 09:00 Uhr Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen von ALT: 10.08.2026 in NEU: 18.08.2026 Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen: von ALT: 11.08.2026 in NEU: 18.08.2026 Zuschlags-/ Bindefrist: von ALT: 16.10.2026 in NEU: 23.10.2026
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Zusammenfassung
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim schreibt die Maler- und Lackierarbeiten an den Fenstern des Gymnasialen Schulzentrums „Fritz Reuter“, Haus 3 in Dömitz aus. Es handelt sich um die Sanierung des Realschulteils des Gebäudes im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Angebotsfrist zum 25. August 2026. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Los 226 Maler-und Lackierarbeiten Fenster, 19303 Dömitz
Qualifikation
- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11 Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9 Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
Lose
1 LosBei der Baumaßnahme handelt es sich um die Sanierung eines, in den 1950er Jahren massiv gebauten, zweistöckigen Schulgebäudes mit Satteldach und Putzfassade. Das Schulzentrum Fritz-Reuter liegt in Dömitz direkt an der Bundesstraße B195. Der Campus beinhaltet eine Grundund Realschule sowie das Gymnasium. Die Arbeiten werden ausschließlich in dem Realschulteil ausgeführt. Die umliegenden Gebäudeteile der Schule werden über den Zeitraum der Baumaßnahme weiterhin betrieben. Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine geförderte Maßnahme. Die Maßnahmen sind Teil des 2. Bauabschnitt im Bestand (BGF ca. 2.100m2) von Haus 3. Die bestehende Raumstruktur wird in Teilen durch den Abbruch sowie das Errichten einzelner Wände verändert. Durch diese Eingriffe entstehen angrenzende Arbeiten in Boden-, Wand- und Deckenbereichen. Zudem findet eine Sanierung der Fenster statt. Ebenfalls wird die Haustechnik erneuert und die Errichtung eines Aufzugs ist für die barrierefreie Erschließung des Bestands vorgesehen. Die Baumaßnahme wird in 2 Abschnitte unterteilt. Der Bewegungsraum im Gebäudeteil C ist der 1. Teilbauabschnitt, Die Arbeiten beginnen ab August 2025. Die Sanierung und Modernisierung der historischen Schule (ab Achse H) ist der 2. Teilbauabschnitt , die Arbeiten beginnen im Frühjahr 2026. Die vorbereitenden Maßnahmen z.B. Sanierung Kellerdecke des 2.Teilbauabschnitt beginnen im 2.Halbjahr 2025. Die Maler- und Lackierarbeiten Instandsetzung Fenster Haus 3 umfassen die Aufarbeitung und Lackierung der Bestandsfenster aus Mitte der 90er Jahren. wesentliche Leistungen Maler- und Lackierarbeiten sind: - Stulpfenster, 1,30 x 2,15m, 60 Stück - Stulpfenster, 1,06 x 1,84m, 3 Stück - Stulpfenster, 1,30 x 1,81m, 2 Stück - Fenster festverglast, 1,30 x 2,15m, 2 Stück - Fenster einflügelig, 0,97 x 2,57m, 6 Stück - Stulpfenster, 2,55 x 1,84m, 6 Stück - Fenster mit Pfosten, 1,53 x 4,05m, 7 Stück - Fenster, 0,80 x 1,81m, 4 Stück - Fenster, 0,80 x 0,54m, 5 Stück