Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung inkl. Terrorhaftpflichtversicherung für den Flughafen BER (Jahre 2027‑2028)
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sucht eine Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung inklusive Terrorhaftpflichtversicherung für die Jahre 2027 und 2028. Die Versicherung deckt ein breites Spektrum flughafenspezifischer Risiken ab, darunter Betriebs‑ und Bauherrenhaftpflicht, Veranstalter‑ und Umwelthaftpflicht. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr ab 1. Januar 2027 und kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Versicherungssumme beträgt 1,3 Mrd. EUR zuzüglich einer Terrorhaftpflicht von ca. 350 Mio. USD.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung inklusive Terrorhaftpflichtversicherung (im Folgenden: "Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung") für den Flughafen BER für die Jahre 2027 und 2028 inkl. der optionalen Mitversicherung für die Veranstalterhaftpflichtversicherung ILA 2028. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr und beginnt zum 1. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit einmalig um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, so dass das Vertragsverhältnis spätestens mit Ablauf des 31.12.2028 endet. Die Versicherungssumme der Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung beträgt EUR 1,3 Mrd. inkl. einer Terrorhaftpflichtversicherung nach AVN52 in Höhe von USD 350 Mio.. Versichert wird die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, 12521 Berlin einschließlich aller bestehenden und neu hinzukommenden Tochtergesellschaften und rechtlich unselbständigen Betriebsstätten und Niederlassungen. Absicherung flughafenspezifischer Risiken insbesondere die Betriebs-Haftpflicht, die Bauherren-Haftpflicht, LuftfahrtVeranstaltungen, die Privat-Haftpflicht bei Dienstreisen, die Jagdhaftpflicht, die Obhuts-Haftpflicht (für Luftfahrzeuge), Luftfahrt-Produkt-Haftpflicht und die UmweltHaftpflichtversicherung (Basis-Deckung).
Qualifikation
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. [1] Der Bewerber hat einen Teilnahmeantrag (TNA) vorzulegen, mit Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe des Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Im Fall einer BewGe ist das Formblatt von dieser abzugeben. [2] Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Sollte bei dem Bewerber /Bieter ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz") vorliegen oder vorgelegen haben, ist er verpflichtet, bereits bei Abgabe des TNA/Angebots nachzuweisen, dass er Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgreich ergriffen hat. Der Nachweis muss konkret und durch geeignete Unterlagen belegen, dass die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 GWB erfüllt sind: • Schadensausgleich: Ausgleich oder Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs des durch die Straftat oder das Fehlverhalten verursachten Schadens, • Sachverhaltsaufklärung: Umfassende Klärung der Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem AG, • Maßnahmen zur Verhinderung weiteren Fehlverhaltens: Konkrete ergriffene technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Ein solcher Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vergabeverfahren und ist vollständig mit dem TNA/Angebot vorzulegen. [3] Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. [4] Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem TNA/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen TNA/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. [5] Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem TNA/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem TNA/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. [6] Bewerber und - soweit für die jeweilige Leistung erforderlich - einzusetzende Dritte/Nachunternehmer können nur Versicherungsgesellschaften sein, die über die entsprechende Zulassung nach §§ 8 ff., 61 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten verfügen und dies mit der Bewerbung entsprechend in dem zur Verfügung gestellten Formular "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit/voraussichtlicher Umfang eines Angebotes" des AG erklären. [7] Der Bewerber hat zu erklären, dass er die Anordnungen und Grundsätze der Solvency II- Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG) zur Prüfung und Leistungsfähigkeit des Rückversicherungsunternehmens stets beachtet hat und auch künftig beachtet. Der Auftraggeber stellt hierzu das Formular "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit/voraussichtlicher Umfang eines Angebotes" zur Abgabe der Erklärungen zur Verfügung. [8] Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Angaben/Erklärungen/Nachweise nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des TNA/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Der AG wird die Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise prüfen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
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1 LosLuftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung inkl. Terrorhaftpflichtversicherung für den Flughafen BER für 2027 und 2028.
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