Lieferung von Erdgas an 12 Abnahmestellen im Markt Peiting
Gemeinde Peiting · Peiting, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Gemeinde Peiting beauftragt die Lieferung von Erdgas an zwölf Abnahmestellen im Markt Peiting. Der Vertrag läuft vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 und umfasst einen Jahresverbrauch von rund 1.858.103 kWh. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit dem niedrigsten Preis als Zuschlagskriterium.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Kauf und Lieferung von Erdgas an 12 Abnahmestellen für den Markt Peiting für die Laufzeit 01.01.2027 bis 31.12.2029. Es werden rund 1.858.103 kWh pro Bezugsjahr benötigt.
Qualifikation
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG ( https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG ( https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Lose
1 LosKauf und Lieferung von Erdgas an 12 Abnahmestellen für den Markt Peiting für die Laufzeit 01.01.2027 bis 31.12.2029. Es werden rund 1.858.103 kWh pro Bezugsjahr benötigt.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Das Angebot mit dem niedrigsten "Wertungspreis" erhält den Zuschlag.