Lieferung von Büromaterial, Moderationsequipment und Kalendern
Landschaftsverband Westfalen-Lippe · Münster, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Landschaftsverband Westfalen‑Lippe (LWL) in Münster schreibt die Lieferung von Büromaterial, Moderationsequipment und Kalendern aus. Die Beschaffung ist in drei Lose aufgeteilt: Büromaterial, Moderationsequipment und Kalender. Der geschätzte Gesamtwert beträgt etwa 1,42 Millionen Euro. Angebotsfrist ist der 18. September 2026.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Lieferung von Büromaterial, Moderationsequipment und Kalendern
Qualifikation
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass · er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. · er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet. · er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. · das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. · im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwe Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Angebote, die nicht die geforderten odernachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Lose
3 LoseLieferung von Büromaterial
Lieferung von Moderationsequipment
Lieferung von Kalendern
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
Gesamtsumme aller Positionen
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