Leistungsstarke DC-Quelle für Hybridschalter‑Forschung
Technische Universität Ilmenau, Dezernat Finanzen, Zentrale Vergabestelle · Ilmenau, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Im Rahmen des BMWE‑Projektes "HybSchaDC2" soll eine leistungsstarke Gleichstromquelle bereitgestellt werden, die sowohl stabile Gleichspannungen als auch transiente Strom‑ und Spannungssignale mit hoher Bandbreite liefert. Die Quelle dient der realitätsnahen Untersuchung von Hybridschalteranordnungen. Die Ausschreibung umfasst ein einzelnes Los und richtet sich an Lieferanten von Labor‑Geräten. Der Zuschlag erfolgt nach den üblichen Vergaberegeln ohne spezielle Zuschlagskriterien.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Im Rahmen des BMWE Projektes "HybSchaDC2" sollen an Hybridschalteranordnungen flexibel DC, als auch transiente Strom- und Spannungssignale mit hoher horizontaler und vertikaler Bandbreite bereitgestellt werden. Dabei steht neben der einfachen Bereitstellung von Strom und Spannung die Nachbildung relevanter DC-Quell- und Netzcharakteristiken im Fokus. Hierdurch wird die notwendige realitätsnahe Untersuchung hybrider Schaltgeräte möglich.
Qualifikation
Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§ 263, 264 StGB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 5 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB. _ Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 6 GWB, § 7 VgV. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. alle, außer Fbl.633
Lose
1 LosIm Rahmen des BMWE Projektes "HybSchaDC2" sollen an Hybridschalteranordnungen flexibel DC, als auch transiente Strom- und Spannungssignale mit hoher horizontaler und vertikaler Bandbreite bereitgestellt werden. Dabei steht neben der einfachen Bereitstellung von Strom und Spannung die Nachbildung relevanter DC-Quell- und Netzcharakteristiken im Fokus. Hierdurch wird die notwendige realitätsnahe Untersuchung hybrider Schaltgeräte möglich.