LED-Stehleuchten mit Sensortechnik für Büroarbeitsplätze
Das ZDF in Mainz vergibt eine vierjährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von energieeffizienten LED-Stehleuchten mit innovativer Sensortechnik zur Modernisierung der Büroarbeitsplatzbeleuchtung. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt insgesamt ca. 1.300 Stück über die Laufzeit (2026: 600, 2027: 300, 2028: 200, 2029: 200 Stück). Das Höchstabrufvolumen liegt bei EUR 1.100.000, die Mindestabnahmeverpflichtung bei EUR 300.000.
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Das ZDF in Mainz beabsichtigt die Büroarbeitsplatzbeleuchtung zu modernisieren. Da die bisherigen T5- und T8-Leuchten ersetzt werden müssen, wird ein neuer Standard eingeführt, der auf energieeffiziente LED-Stehleuchten mit innovativer Sensortechnik setzt. Diese Umstellung ermöglicht es dem ZDF, flexibel auf die sich verändernden Anforderungen der Arbeitswelt zu reagieren und gleichzeitig den Energieverbrauch signifikant zu reduzieren. Das ZDF schätzt über die Laufzeit der vierjährigen Rahmenvereinbarung folgende Stückzahlen abzurufen. 2026: ca. 600 Stück 2027: ca. 300 Stück 2028: ca. 200 Stück 2029: ca. 200 Stück Es wird eine Mindestabnahme von LED-Leuchten im Volumen von EUR 300.000,-- verbindlich zugesagt. Eine Abnahmeverpflichtung, über die verbindliche Mindestabnahme hinaus, besteht für das ZDF nicht. Ein Anspruch des AN auf Ausschöpfung der geschätzten Stückzahlen besteht nicht. Das maximale Abrufvolumen (Höchstabrufvolumen) über die vierjährige Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt EUR 1.100.000,--
- Eignungserklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123-125 GWB
- Nachweis der Lieferfähigkeit für LED-Stehleuchten
- Einhaltung der LkSG-Anforderungen (§ 42 Abs. 1 VgV)
- Nachforderung fehlender Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zu sämtlichen Ausschlussgründen siehe Dokument: "Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründen Maßnahmen zur Selbstbereinigung inkl. LkSG gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123-125 GWB, Bestandteil der Vergabeunterlagen. Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung bei der Vergabestelle eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Ausschluss des Angebotes.
Das ZDF in Mainz beabsichtigt die Büroarbeitsplatzbeleuchtung zu modernisieren. Da die bisherigen T5- und T8-Leuchten ersetzt werden müssen, wird ein neuer Standard eingeführt, der auf energieeffiziente LED-Stehleuchten mit innovativer Sensortechnik setzt. Diese Umstellung ermöglicht es dem ZDF, flexibel auf die sich verändernden Anforderungen der Arbeitswelt zu reagieren und gleichzeitig den Energieverbrauch signifikant zu reduzieren. Das ZDF schätzt über die Laufzeit der vierjährigen Rahmenvereinbarung folgende Stückzahlen abzurufen. 2026: ca. 600 Stück 2027: ca. 300 Stück 2028: ca. 200 Stück 2029: ca. 200 Stück Es wird eine Mindestabnahme von LED-Leuchten im Volumen von EUR 300.000,-- verbindlich zugesagt. Eine Abnahmeverpflichtung, über die verbindliche Mindestabnahme hinaus, besteht für das ZDF nicht. Ein Anspruch des AN auf Ausschöpfung der geschätzten Stückzahlen besteht nicht. Das maximale Abrufvolumen (Höchstabrufvolumen) über die vierjährige Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt EUR 1.100.000,--
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung