Landschaftsbauarbeiten für Neubau einer Kindertagesstätte mit Arztpraxis in Zeutern
Gemeinde Ubstadt-Weiher · Ubstadt-Weiher, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Gemeinde Ubstadt-Weiher schreibt die Ausführung von Landschaftsbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit integrierter Arztpraxis im Ortsteil Zeutern aus. Das Leistungsverzeichnis umfasst Entsorgungsarbeiten, Erdaushub, Entwässerungsarbeiten, Einfassungen, Pflasterungen, Spielgeräte, Zäune und weitere Außenanlagen. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit einem Bewerbungsfristende am 21. September 2026.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Landschaftsbauarbeiten
Qualifikation
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A
Lose
1 Los- Entsorgungsarbeiten Metall, Kunststoff, Betonabbruch, Schotter - Erdaushub - Entwässerungsarbeiten: Leitungen und Schächte - Einfassungen ca. 130 m - L-Steine ca. 40 m - Pflasterbelag ca. 180 qm - Spielgeräte: Abenteuerturm, Baumbank, Matschanlage, Tankstelle, Nestkorbschaukel, Spielhauskulisse, Naturküche, Krappelrampe - Sonnensegel 4 Stück - Drehflügeltor Stahlprofilrohr mit Stahlgitterfüllung, 2-flg. 1 Stück - Zaun Stahlgittermatte ca. ca. 50 m - Tor Robinie: 1-flg., 2 Stück - Zaun Robinie ca. 20 m - Bäume ca. 3 Stück - Freiwachsende Sträucher, ca. 7 Stück - Obststräucher ca. 12 Stück - Kletterpflanzen ca. 12 Stück - Bodendecker ca. 180 Stück - Spielrasen ca. 65 qm
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Wertungssumme ist der Preis einschließlich der Wartungskosten 100%