Labordienstleistungen der klinischen Chemie inkl. Blutdepots und transfusionsmedizinische Leistungen
Waldkliniken Eisenberg GmbH · Eisenberg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Waldkliniken Eisenberg GmbH beauftragt die Erbringung von labormedizinischen Leistungen der klinischen Chemie (Abschnitte M I‑III GOÄ) sowie die Führung eines Blutdepots mit zugehörigen transfusionsmedizinischen Laborleistungen. Der Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3,4 Mio. EUR.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Erbringung von labormedizinischen Leistungen der klinischen Chemie im Sinne der Abschnitte M I bis M III der Gebührenordnung für Ärzte einschließlich weiterer im Zusammenhang stehender Leistungen sowie die Übernahme von Leistungen bei der Führung eines Blutdepots einschließlich damit in Zusammenhang stehender transfusionsmedizinischer Laborleistungen mit Leistungsbeginn 01.01.2027 gegen vordefiniertes Entgelt.
Qualifikation
Nachweis des Nichtvorliegen eines Auschlussgrundes im Sinne des § 123 I Nr. 6-9 GWB durch "Eigenerklärung zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB" Nachweis des Nichtvorliegen eines Auschlussgrundes im Sinne des § 123 I Nr. 4, 5 GWB durch "Eigenerklärung zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB" Nachweis des Nichtvorliegen eines Auschlussgrundes im Sinne des § 123 I Nr. 1 GWB durch "Eigenerklärung zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB" Nachweis des Nichtvorliegen eines Auschlussgrundes im Sinne des § 123 I Nr. 2, 3 GWB durch "Eigenerklärung zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB" Nachweis des Nichtvorliegen eines Auschlussgrundes im Sinne des § 124 I Nr. 2 GWB durch "Eigenerklärung zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB" Nachweis des Nichtvorliegen eines Auschlussgrundes im Sinne des § 124 I Nr. 5 GWB durch "Eigenerklärung zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB" Nachweis des Nichtvorliegen eines Auschlussgrundes im Sinne des § 124 I Nr. 7 GWB durch "Eigenerklärung zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB" Nachweis des Nichtvorliegen eines Auschlussgrundes im Sinne des § 123 I Nr. 10 GWB durch "Eigenerklärung zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB" Nachweis des Nichtvorliegen eines Auschlussgrundes im Sinne des § 124 I Nr. 3 GWB durch "Eigenerklärung zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB" Nachweis des Nichtvorliegen eines Auschlussgrundes im Sinne des § 124 I Nr. 5, 9 GWB durch "Eigenerklärung zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB" Nachweis des Nichtvorliegen eines Auschlussgrundes im Sinne des § 124 I Nr. 1 GWB durch "Eigenerklärung zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB" Nachweis des Nichtvorliegen eines Auschlussgrundes im Sinne des § 123 IV Nr. 1 GWB durch "Eigenerklärung zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB" Nachweis des Nichtvorliegen eines Auschlussgrundes im Sinne des § 124 I Nr. 4 GWB durch "Eigenerklärung zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB" Nachweis des Nichtvorliegen eines Auschlussgrundes im Sinne des § 124 I Nr. 6 GWB durch "Eigenerklärung zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB" * Nachweis der Einhaltung der Vorschriften zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit gemäß § 6 ThürVgG sowie der Vorschriften zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 7 ThürVgG einschließlich Pflicht zur Vorhaltung von Unterlagen nach § 12 ThürVgG durch Abgabe des Formulars "Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1" * Die Überschreitung der kalenderjährlichen Mindestvergütung in § 8 Abs 2 des den Vergabeunterlagen gegenständlichen Vertragsentwurfes von 850.000 € führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes. * Ausgeschlossen ist die Nachforderung des vom Bieter auszufüllenden Vertragsentwurfes, welcher die Preisangaben zur kalenderjährlichen Mindestvergütung (einziges Zuschlagskriterium) enthält. Darüber hinausgehende Erklärungen, Unterlagen und Nachweise werden mit einer kurzen Nachreichungsfrist von 3 Tagen nachgefordert. Nach Ablauf der Nachreichungsfrist beim Auftraggeber eingehende Unterlagen finden keine Berücksichtigung mehr.
Lose
1 LosErbringung von labormedizinischen Leistungen der klinischen Chemie im Sinne der Abschnitte M I bis M III der Gebührenordnung für Ärzte einschließlich weiterer im Zusammenhang stehender Leistungen sowie die Übernahme von Leistungen bei der Führung eines Blutdepots einschließlich damit in Zusammenhang stehender transfusionsmedizinischer Laborleistungen mit Leistungsbeginn 01.01.2027 gegen vordefiniertes Entgelt.