- 24. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 16. Juni 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Waldhelm GmbH · €73k
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Zusammenfassung
Die Stadt Meiningen sucht einen Auftragnehmer für die künstlerische Oberleitung des Gesamtvorhabens Bahnareal Meiningen. Der Auftragnehmer begleitet alle Teilbereiche der Objekt- und Fachplanungen (Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Freianlagen) in gestalterischer Hinsicht und prüft Entwurfs-, Ausführungs- und Detailentscheidungen sowie Material- und Oberflächenkonzepte. Das Verfahren wird mit EU-Mitteln gefördert und bewertet Angebote zu 70 Prozent nach Qualität und zu 30 Prozent nach Preis.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Waldhelm GmbH
Auftragswert
€73k
Zuschlag am
16. Juni 2026
Beschreibung
Bahnareal Meiningen - Gestalterische Oberleitung
Lose
1 LosDer AN übernimmt für das Gesamtvorhaben „BAHNAREAL Meiningen“ die künstlerische Oberleitung über alle Teilbereiche der Objekt- und Fachplanungen, insbesondere Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen sowie Freianlagen sowie TA. Die Leistung umfasst die beratende und kontrollierende Begleitung der Planungen und der Bauausführung in gestalterischer Hinsicht, insbesondere die Prüfung von Entwurfs-, Ausführungs- und Detailentscheidungen, Material-, Oberflächen- und Freiraumkonzepten sowie die gestalterische Bewertung der ausgeführten Leistungen in allen Objektbereichen. Der AN wirkt bei gestalterisch relevanten Abstimmungen und Entscheidungen zwischen den Objektplanungen mit und berät bei notwendigen Anpassungen oder Alternativlösungen zur Wahrung der gestalterischen Gesamtqualität. Die künstlerische Bauoberleitung erfolgt ohne Übernahme von Aufgaben der technischen Bauleitung oder Objektüberwachung gemäß HOAI und ohne Verantwortung für Kosten, Termine, Vergaben oder technische Mängel. Sowohl die technische als auch die geschäftliche Oberleitung sind entscheidend für den Erfolg eines komplexen Gesamtprojektes wie das „BAHNAREAL Meiningen“. Gemeinsam mit der künstlerischen Oberleitung bilden sie eine Art Dreigestirn komplexer, anspruchsvoller Objekt- und Fachplanungen. Künstlerische Oberleitung im Planungsprozess und in der Ausführungsphase. Details: Siehe Anlage 1a-3
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality0.7%
Die Konzeptbewertung und Ermittlung der Gesamtpunktzahl Konzept erfolgt durch den Vergleich der Konzepte zueinander. Der AG möchte sich hier einen Eindruck von der „Erfahrung und örtlichen Verfügbarkeit des Bieters“ und von der losspezifischen „planerischen Philosophie des Bieters“ verschaffen. Bei den dazu einzureichenden Beschreibungen zur „planerischen, unternehmerischen und dienstleistungsbezogenen Philosophie des Bieters“ soll es sich nur um eine Angebotsunterlage im Sinne des § 77 (1) VgV handeln. Eine solche Angebotsunterlage besteht aus Darstellungen oder Images, die darlegen oder visualisieren, wie der Bieter den Auftrag im Falle einer Zuschlagserteilung auszuführen beabsichtigt. Der AG verlangt ausdrücklich keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im Sinne des § 77 (2) VgV. Insbesondere soll die vom Bieter einzureichende Darstellung nicht schon die Anfertigung von Plänen, (ingenieurtechnischen oder architektonischen) Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen beinhalten, die die Erstellung von Planungs-, Architekten- oder Ingenieurleistungen für das hiesige Bauvorhaben im engeren Sinne beinhalten. Aufbau, Umfang, Form usw. der Darstellungen sind dem Bieter nach seiner freien Wahl überlassen.
- price0.3%
Der AG sieht dabei für das Gesamthonorar keine vorgegebenen Festpreise im Sinne § 58 (2) S.3 VgV vor. Bietern steht es allerdings frei, selbst Festpreise anzubieten. Da seit der HOAI 2021 die Verbindlichkeit der Mindestund Höchstsätze der Honorare entfallen ist, ist es aus Sicht des AG angemessen und sachgerecht, neben einem Qualitätswettbewerb auch Kriterien des Preises („Honorar“) in den Wettbewerb einzubinden. Ein auch honorarseitig wirtschaftliches und auskömmliches Angebot liegt dabei im gemeinsamen Interesse des AG und des Bieters.