Konzeptstudie zur Errichtung von Infrastruktur für den Einsatz von batterieelektrischen Triebfahrzeugen im Vergabenetz SUN
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr · Erfurt, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, schreibt eine Konzeptstudie zur Untersuchung von Oberleitungs‑ und Inselanlagen für batterieelektrische Triebfahrzeuge auf den Strecken Erfurt‑Würzburg und Eisenach‑Neuhaus an. Ziel ist die Machbarkeits‑, Zeit‑ und Kostenanalyse der erforderlichen Infrastruktur. Die Angebotsfrist endet am 17. September 2026. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag ohne festgelegten Auftragswert.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Der Freistaat Thüringen, endvertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), beabsichtigt auf der Relation Erfurt – Würzburg sowie Eisenach – Neuhaus a. Rwg. den Einsatz insbesondere von CO2-neutralen Triebfahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien. Für einen Einsatz von batterieelektrischen Triebfahrzeugen sind Verlängerungen bestehender Oberleitungsanlagen sowie die Errichtung von Oberleitungsinselanlagen zu untersuchen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist hinsichtlich der Eisenbahninfrastruktur die Untersuchung der Machbarkeit, die Ermittlung der zeitlichen Umsetzbarkeit sowie die Ermittlung des Gesamtwertumfangs von infrastrukturellen Maßnahmen in den einzelnen Untersuchungsabschnitten.
Qualifikation
Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) und/oder § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und/oder § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen Der Bieter wird vom Verfahren ausgeschlossen, wenn sein Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen des Bewerbers im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte und unterschriebene Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. In den Vergabebedingungen oder der Leistungsbeschreibung geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach § 56 VgV bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
Lose
1 LosDer Freistaat Thüringen, endvertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), beabsichtigt auf der Relation Erfurt – Würzburg sowie Eisenach – Neuhaus a. Rwg. den Einsatz insbesondere von CO2-neutralen Triebfahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien. Für einen Einsatz von batterieelektrischen Triebfahrzeugen sind Verlängerungen bestehender Oberleitungsanlagen sowie die Errichtung von Oberleitungsinselanlagen zu untersuchen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist hinsichtlich der Eisenbahninfrastruktur die Untersuchung der Machbarkeit, die Ermittlung der zeitlichen Umsetzbarkeit sowie die Ermittlung des Gesamtwertumfangs von infrastrukturellen Maßnahmen in den einzelnen Untersuchungsabschnitten.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Das Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.