Kontroll-, Pforten- und Sicherheitsdienst für die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Eggenstein-Leopoldshafen
Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Regierungspräsidium Karlsruhe schreibt den Kontroll-, Pforten- und Sicherheitsdienst für die Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Eggenstein-Leopoldshafen aus. Das Leistungsverzeichnis umfasst die Bewachung, Zugangskontrolle und allgemeine Sicherheitsaufgaben. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 16.09.2026 und die Angebote bis zum 25.11.2026 elektronisch einzureichen. Der Auftrag wird im Rahmen eines restricted‑Verfahrens vergeben.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Kontroll-, Pforten- und Sicherheitsdienst in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Qualifikation
1) Erklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung 3) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint; Zur Abgabe des Teilnahmeantrags/eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bewerberfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 08.09.2026 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bewerber/Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen müssen die Bewerber bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 1.2a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 1.4a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 1.2a und Anlage 1.4a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bewerber zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 1.4b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bewerber das Formblatt Anlage 1.2b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von den fünf bestplatzierten Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs unter Fristsetzung und von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung nach den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 1.2b bzw. 1.4b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber/von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 3) Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes gemäß § 34a GewO in Kopie 4) ggf. Anlage 1.2a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 1.2b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers; 6) ggf. Anlage 1.3 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 1.4a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 1.4b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von den fünf bestplatzierten Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Sowohl die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Nr. 5.1.12) bis spätestens zum 16.09.2026 10:00 Uhr als auch die Angebote bis spätestens zum 25.11.2026 10:00 Uhr ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Die übermittelten Teilnahmeanträge sind mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, können aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Für die Abgabe in Textform nach § 126b BGB ist am Schluss der Anlage 1.1 - Teilnahmeantrag der Vor- und Nachname der natürlichen Person zu benennen, die die Erklärung abgibt. Es ist ausreichend, den Namen in lesbarer Form maschinell oder handschriftlich wiederzugeben. Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften ist zusätzlich der Firmenname anzugeben. Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen Signatur in Textform am Schluss der Anlage 1.1 als verbindlich erklärt bzw. abgegeben/angeboten. Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter ausdrücklich zu unterschreiben sind. Fehlende Teilnahme/Angebotsunterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Teilnahmeanträge/Angebote, die die geforderten Unterlagen nicht enthalten, sind gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung auszuschließen.
Lose
1 LosKontroll-, Pforten- und Sicherheitsdienst in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Zuschlagskriterien
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