Komplexer Tiefbau für Abwasserentsorgung, Straßenbau und Freiflächengestaltung
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Vergabestelle · Erfurt, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Landeshauptstadt Erfurt vergibt Bauleistungen im Bereich Löberstraße sowie Puschkinstraße–Stauffenbergallee in Erfurt. Der Leistungsumfang umfasst die Abwasserentsorgung einschließlich Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Straßenbau, Freiflächengestaltung sowie allgemeine Bauleistungen. Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 09:30 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Los 1: LT 02 Abwasserentsorgung und LT 23 EMSR, Los 2: LT 08 Straßenbau und LT 11 Freiflächengestaltung LT 01 Allgemeine Leistungen für Los 1 und Los 2
Qualifikation
I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Lose
1 LosLos 1: LT 02 Abwasserentsorgung und LT 23 EMSR, Los 2: LT 08 Straßenbau und LT 11 Freiflächengestaltung Los 1 Abwasserentsorgung und EMSR LT 02: Abwasserentsorgung - Umbau eines Trenn- und Drosselbauwerkes inkl. 4 St. Neuerstellung und Verschluss bestehender Einstiegsöffnungen, Erneuerung der kompletten Ausrüstungstechnik einschließlich Bypassleitung und Drosselleitung in DN 300 Edelstahl mit Pass- und Ausbaustücken, 2 St. Plattenschieber DN 300 als Absperrarmaturen in beiden Leitungen, 1 St. gedükertes MID mit Regelschieber in der Drosselleitung, 1 St. Lenzpumpe, 1 St. Rohrlüfter, Beleuchtung etc. - Herstellung eines Schieberschachtbauwerkes aus Stahlbeton, - Herstellung einer Stahlbetonabdeckhaube/ Sicherungskonstruktion eines verrohrten Gewässers, - Tiefbauarbeiten für die Verlegung von Gasrohrleitungen DN 200 und DN 300, - Tiefbauarbeiten für Trinkwasserleitungen DN 250, DN 300 und DN 400 GGG einschließlich Erdarbeiten, Abwasserlenkung, diversen Abbruch- und Umbaumaßnahmen im Altbestand und baubegleitender Verkehrslenkung und -sicherung für alle Arbeiten. LT 23: EMSR- Technik für ein Trenn- und Drosselbauwerk Los 2 Straßeninstandsetzung LT 8: - 7 St. Straßenabläufe, 50 m Rohr DN 150 PP, 80 m Kabelleerrohr DN 110, - 2 St. Kabelziehschächte, - Für Lichtsignalanlage: 5 St. Fundamente, 2 St. Kabelschächte, 55 m Kabelleerrohr DN 110, - Für Fahrbahn: 985 m² Asphalttragschicht d=12 cm, 985 m² Asphaltbinder d=6 cm, 1370 m² Asphaltbeton d=4 cm, - Für Radweg: 130 m² Asphalttragschicht d=8 cm, 130 m³ Asphaltbeton d=3 cm - 240 m Betonborde, 42 m Pflasterrinne aus Schlackegroßpflaster des AG, - 15 m Granitborde des AG, 17 m Kasseler Querungsborde, 125 m Granitkantensteine, - 280 m² Betonplattenbelag, 125 m² Granitkleinpflaster, 115 m² Betonpflaster, - 7 m² Rippenplatten anthrazit, 6 m² Noppenplatten anthrazit, - 14 St. neue Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierung LT 11: - 350 m² Oberboden andecken, 225 m² Rasenansaat, 125 m² Mulchfläche, - 50 m² Böschungssicherung mit Jute-Gewebe, Schutz für vorh. Großbäume, - 310 St. Bodendecker pflanzen inkl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege LT 01 Allgemeine Leistungen für Los 1 und Los 2
Zuschlagskriterien
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