Kauf von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 10 mit Beladung
Stadt Sundern · Sundern, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Die Stadt Sundern beschafft zwei neue Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 10) inklusive Fahrgestelle, feuerwehrtechnischer Aufbauten und Beladung. Die Fahrzeuge müssen aktuelle technische Normen erfüllen, insbesondere die DIN EN 1846-1, DIN 1846-2 und DIN 14530 Teil 26, sowie den Unfallverhütungsvorschriften und feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt und richtet sich an Bieter im offenen Verfahren mit Abgabefrist am 22. September 2026.
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Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Kauf von zwei neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 10.
Qualifikation
Fehlende, oder unklare Preisangaben werden nicht nachgefordert.
Lose
3 LoseDie Fahrzeuge müssen die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846-1, DIN 1846-2, DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN 14530 Teil 26 erfüllen. Die Fahrzeuge müssen dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, der StVZO sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Neben den gültigen und anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere folgende Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten. Abweichungen sind nur im Einzelfall nach Absprache zulässig. - DIN EN 1846-1:2011-07 - DIN EN 1846-2:2013-05 - DIN EN 1846-3:2013-11 -DIN 14502-2 :2024-04 -DIN 14502-3:2022-03 - DIN 14530-26:2019-11 - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EMV Richtlinie 2004/104/EG (für Fahrbetrieb) im Übrigen EMVG in der aktuellen Fassung - StVZO - Vorschriften über elektrische Anlegen VDE-/DIN-Normen - UVV Feuerwehr DGUV Vorschrift 49 - UVV Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70
Die Fahrzeuge müssen die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846-1, DIN 1846-2, DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN 14530 Teil 26 erfüllen. Die Fahrzeuge müssen dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, der StVZO sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Neben den gültigen und anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere folgende Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten. Abweichungen sind nur im Einzelfall nach Absprache zulässig. - DIN EN 1846-1:2011-07 - DIN EN 1846-2:2013-05 - DIN EN 1846-3:2013-11 -DIN 14502-2 :2024-04 -DIN 14502-3:2022-03 - DIN 14530-26:2019-11 - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EMV Richtlinie 2004/104/EG (für Fahrbetrieb) im Übrigen EMVG in der aktuellen Fassung - StVZO - Vorschriften über elektrische Anlegen VDE-/DIN-Normen - UVV Feuerwehr DGUV Vorschrift 49 - UVV Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70
Die Fahrzeuge müssen die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846-1, DIN 1846-2, DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN 14530 Teil 26 erfüllen. Die Fahrzeuge müssen dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, der StVZO sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Neben den gültigen und anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere folgende Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten. Abweichungen sind nur im Einzelfall nach Absprache zulässig. - DIN EN 1846-1:2011-07 - DIN EN 1846-2:2013-05 - DIN EN 1846-3:2013-11 -DIN 14502-2 :2024-04 -DIN 14502-3:2022-03 - DIN 14530-26:2019-11 - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EMV Richtlinie 2004/104/EG (für Fahrbetrieb) im Übrigen EMVG in der aktuellen Fassung - StVZO - Vorschriften über elektrische Anlegen VDE-/DIN-Normen - UVV Feuerwehr DGUV Vorschrift 49 - UVV Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70