Kauf von VMware Cloud Foundation (VCF) Lizenzen und Implementierungsdienstleistungen
Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Universitätsklinikum Heidelberg beschafft VMware Cloud Foundation (VCF) Lizenzen inklusive Support/Subscription sowie professionelle Implementierungsdienstleistungen für einen Zeitraum von 24 Monaten. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens und umfasst ein alternatives Optionsmodell, um zwei Lizenzvarianten vergleichbar anzubieten. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 1460 Tage (ca. 4 Jahre).
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Erwerb von VMware Cloud Foundation (VCF)-Lizenzen einschließlich Support/Subscription sowie die Erbringung von professionellen Implementierungsdienstleistungen über 24 Monate. Die Beschaffung soll als alternatives Optionsmodell ausgestaltet werden, damit die beiden im Bedarf zugrunde gelegten Lizenzvarianten vergleichbar angeboten und bewertet werden können.
Qualifikation
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Lose
1 LosDas Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) betreibt eine umfangreiche virtualisierte Server- und Infrastrukturumgebung auf Basis von VMware-Technologien. Die VMware-Plattform stellt eine zentrale Komponente für den Betrieb geschäftskritischer Systeme und Anwendungen innerhalb der Rechenzentrumsinfrastruktur dar. Darüber hinaus werden VMware-Produkte im Umfeld der Virtualisierung sowie der Netzwerk- und Sicherheitssegmentierung eingesetzt. Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs, der Lizenzkonformität sowie des Bezugs von Hersteller-Support, Sicherheitsupdates und Produktaktualisierungen ist die Beschaffung entsprechender VMware-Lizenzen bzw. VMware Subscription- und Supportleistungen erforderlich. Die Beschaffung umfasst die Bereitstellung der benötigten VMware-Lizenzen einschließlich der zugehörigen Herstellerleistungen für die vertraglich festgelegte Laufzeit. Ziel dieser Ausschreibung ist die wirtschaftliche, rechtssichere und bedarfsgerechte Beschaffung der erforderlichen VMware-Lizenzen einschließlich der damit verbundenen Subscription- und Supportleistungen. Hierdurch soll die Betriebsfähigkeit der bestehenden Virtualisierungsplattform dauerhaft sichergestellt und die Versorgung mit den für den produktiven Betrieb erforderlichen Herstellerleistungen gewährleistet werden. Die Ausschreibung richtet sich an leistungsfähige und durch den Hersteller autorisierte Unternehmen, die über nachweisliche Erfahrung im Vertrieb und Management von VMware-Lizenzmodellen sowie in der Betreuung vergleichbarer Enterprise-Umgebungen verfügen. Die Anforderungen an die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bieter ergeben sich aus den nachfolgend beschriebenen Eignungs- und Leistungskriterien.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises (Wertungsgewichtung: 100 %). Den Zuschlag erhält der Bieter mit der niedrigsten bereinigten Gesamtsumme. Die Bieter müssen beide Optionen separat und vollständig bepreisen. Der Auftraggeber beabsichtigt nur eine Option zu bezuschlagen.