Interessenbekundungsverfahren Ökopunkte Trocken- und Magerrasen Geest
Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal · Kiel, Deutschland · TED
- 26. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
Passende Ausschreibungen nicht mehr suchen müssen.
Sie bekommen von uns kostenlos drei aktuelle Ausschreibungen, die zu Ihrem Betrieb passen.
- Ohne Registrierung
- Rückmeldung in 1–2 Werktagen
In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Aufträge wirklich zu Ihnen passen.
Sie erlauben uns mit dem Absenden, Ihnen passende Ausschreibungen per E-Mail zu schicken und Sie dazu einmal anzurufen. Sie können das jederzeit widerrufen. Datenschutz
Zusammenfassung
Das Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal sucht Interessenten für den Erwerb von 606 Ökopunkten für Trocken- und Magerrasen aus dem Naturraum Geest. Die Ökopunkte werden als Ausgleichsmaßnahme für Natureingriffe bei der Errichtung eines Langzeitlagers am Flemhuder See benötigt. Dieses Interessenbekundungsverfahren ist unverbindlich und dient der Vorbereitung eines nachfolgenden Vergabeverfahrens zum Kauf der Ökopunkte.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Das Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal plant die Errichtung eines Langzeitlagers für Baggergut, Bodenmaterial und andere mineralische Materialien aus dem Nord-Ostsee-Kanal sowie aus den Ausbauvorhaben am NOK mit einer maximalen Lagerungszeit von jeweils 3 Jahren je geliefertem Material am Flemhuder See auf einer Gesamtfläche von rund 75 ha. Ziel des Langzeitlagers am Standort Flemhude ist es, einen zentralen Betrieb zur Behandlung, Verwertung und Zwischenlagerung der genannten Materialien einzurichten und dessen Betrieb langfristig und kanalnah sicherzustellen. Für die Errichtung eines Langzeitlagers sind Eingriffe in Natur und Landschaft (§§ 14-17 BNatSchG) auszugleichen oder zu ersetzen. Die Eingriffsfläche des LZL Flemhude wurde in den Jahren 23/24 kartiert und der Kompensationsbedarf wurde über den „Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, -bewertung und Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben“ bestimmt. . Die benötigten Ökopunkte in der Geest teilen sich in3 unterschiedliche Fachlose auf. Die folgende Darstellung gibt den Gesamtbedarf an Ökopunkten in der Geest nach Biotoptyp und Anzahl Ökopunkte wieder: Binnengewässer (FS) -11.572 (Ökopunkte Geest Los1) Röhrichte (NR) -139.270 (Ökopunkte Geest Los2) Trocken- und Magerrasen (TR) -606 (Ökopunkte Geest Los3) . Hier ausgeschrieben ist der Bedarf an Ökopunkten für Trocken- und Magerrasen (TR) in der Geest in Höhe von 606 Ökopunkten. . Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formales Vergabeverfahren oder um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Mit diesem Verfahren ist keine rechtliche Bindung gegeben. . Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessenten durch die Bearbeitung entstehen, erfolgt nicht. Auch Auslagen werden nicht ersetzt. . Im Anschluss an diese Abfrage erfolgt ein Vergabeverfahren zum Erwerb der Ökopunkte mit den interessierten Unternehmen.
Lose
1 LosHier ausgeschrieben ist der Bedarf an Ökopunkten für Trocken- und Magerrasen (TR) in der Geest in Höhe von 606 Ökopunkten. . Die Ökopunkte müssen aus dem Naturraum Geest stammen. Das Vorhaben liegt zwar im östlichen Hügelland, jedoch konnten nicht genügend Ökopunkte aus diesem Naturraum erworben werden. . Die Berechnung der Ökopunkte hat nach der ÖkokontoVO - „Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO)“ - des Landes Schleswig-Holstein zu erfolgen. Dabei muss das Ökokonto noch nicht umgesetzt sein, eine Anerkennung ist ausreichend. . Der Anerkennungsbescheid des Ökokontos ist / die Anerkennungsbescheide der Ökokonten sind ebenso wie das Entwicklungskonzept dem Bewerbungsbogen beizufügen. Sollten die Ökopunkte aus verschiedenen Ökokonten stammen, ist eine tabellarische Zuordnung der jeweiligen Ökopunkte zu den Ökokonten mitzuliefern. . Entsprechend der ÖkokontoVO entspricht ein Ökopunkt der Kompensation eines Quadratmeters. Mit den angebotenen Ökopunkten wird die Verpflichtung eingegangen, die entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt dauerhaft zu kompensieren. Die Ökopunkte sind bei Kauf durch den Anbieter bei der zuständigen UNB aus dem Ökokonto auszubuchen und dem Vorhaben zuordnen zu lassen. Die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Bedarfsträgers zur dauerhaften Sicherung der Ökopunkte im Zielzustand in das Grundbuch ist durch den Vertragsnehmer wie folgt sicherzustellen: "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Duldung der naturschutzfachlichen Entwicklung der Fläche, insbesondere der Entwicklung von Trocken- und Magerrasen, sowie Unterlassung von Handlungen, die diese Maßnahmen gefährden oder beeinträchtigen) für die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes). Der Vorhabenträger erwirbt das Recht, die Ökopunkte als Kompensation in Anspruch zu nehmen und wird gleichzeitig von seiner Kompensationsverpflichtung in dem genannten Umfang freigestellt. Für die Umsetzung der Maßnahmen und die Sicherung dieser ist der Vertragsnehmer verantwortlich." Zum Zeitpunkt der Eintragung darf in der Abteilung III keine Eintragung vorhanden sein. Für das Genehmigungsverfahren nach BImSchG ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen. Dafür sind die Umgrenzungen der Ökokonten, aus denen Punkte angeboten werden, als Shape-Datei zur Verfügung zu stellen.