Herstellung und Lieferung von Stadtmöbeln (Sitzschalen und Aufstehhilfen) aus Stahl, Edelstahl oder Aluminium
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Fehler des Auftraggebers berichtigt
Im Leistungsverzeichnis (LV) wurde nachträglich die Möglichkeit geschaffen, Sitzschalen und Aufstehhilfen auch aus Aluminium anzubieten. Darüber hinaus wird den Bietern gestattet, drei Hauptangebote je Verfahrensschritt (Erstangebot, ggf. Folgeangebote, finales Angebot) für Sitzschalen und Aufstehhilfen einzureichen (siehe "Zusätzliche Informationen" (BT-300)). Ferner wurde die Leistungsbeschreibung im Hinblick auf die Regelungen zur Preisanpassung (siehe Teil B, Abschnitt V, Ziff. 1 der Leistungsbeschreibung) überarbeitet. Dies betrifft insbesondere die Berücksichtigung eines Preisindex für Aluminium. Zur Wahrung der Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsätze sowie zur angemessenen Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen wurde die Teilnahmefrist verlängert.
Zusammenfassung
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen einen Lieferanten für die Herstellung und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen aus Stahl, Edelstahl oder Aluminium im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren und zwei optionalen Verlängerungen von je 2 Jahren. Die Gesamtmenge umfasst bis zu 4.000 Sitzschalen und 1.500 Aufstehhilfen mit einer Mindestabrufmenge von 2.000 Sitzschalen über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Bewertung erfolgt zu 60 Prozent nach Preis und zu 40 Prozent nach Qualitätskriterien wie Montagefreundlichkeit, Verarbeitung und ergonomische Form.
Passende Ausschreibungen nicht mehr suchen müssen.
Sie bekommen von uns kostenlos drei aktuelle Ausschreibungen, die zu Ihrem Betrieb passen.
- Ohne Registrierung
- Rückmeldung in 1–2 Werktagen
In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Aufträge wirklich zu Ihnen passen.
Sie erlauben uns mit dem Absenden, Ihnen passende Ausschreibungen per E-Mail zu schicken und Sie dazu einmal anzurufen. Sie können das jederzeit widerrufen. Datenschutz
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen sowie die Entwicklung der technischen Zeichnungen
Qualifikation
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen. 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen. 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots /Eignungskriterien". Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss des Angebots.
Lose
1 LosRahmenvertrag über die Entwicklung technischer Zeichnungen sowie die physische Herstellung und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen mit einer festen Laufzeit von 4 Jahren und zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 2 Jahren. Schätz- und Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume: • Sitzschalen: 4.000 Stück • Aufstehhilfen: 1.500 Stück Mindestabrufmenge über die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume: 2.000 Sitzschalen und 700 Aufstehhilfen. Für darüber hinausgehende Mengen besteht kein Anspruch auf einen Einzelabruf.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality10%
Montagefreundlichkeit Der BVG ist dabei besonders wichtig: - Verpackung lässt beschädigungsfreien Transport erwarten - möglichst wenig Verpackungsmaterial - möglichst wenig Montage-Arbeitsschritte und damit Zeitersparnis - gute Erreichbarkeit der Befestigungsverbindungen - verständliche Montageanleitung - Einbau der Sitzschalen mittels Klemmverbindungen mit der Mustertraverse
- price60%
Zuschlagskriterium: 60 % Preis (auf die Netto-Gesamtauftragssumme) und 40 % Qualitätskriterien (siehe oben) Die in Ziffer 2 bis 4 im Tabellenblatt "Bewertungsmatrix" genannten Zuschlagskriterien müssen jeweils mit mindestens drei Bewertungspunkten bewertet werden. Wird eines der soeben genannten Kriterien des Bieters im Angebot mit weniger als drei Punkten bewertet, wird das Angebot ausgeschlossen.
- quality15%
• Verarbeitung und Qualität der Sitzschalen und Aufstehhilfen, insbesondere hinsichtlich der Kanten, Verbindungen, Oberflächen Der BVG ist dabei besonders wichtig: - aufgrund der sachgerechten Verarbeitung zu erwartende Langlebigkeit der Sitzschalen und Aufstehhilfen - Robustheit (z.B. bei Vandalismus) und damit verbundene geringe Wartungs- sowie Reparatur- und Austauschnotwendigkeit
- quality15%
• Ergonomische Form der Sitzschalen und Aufstehhilfe (Komfort, Sitzform) • Optischer Gesamteindruck der Sitzschalen auf einer Mustertraverse (3er-Modell) Der BVG ist dabei besonders wichtig: - Die Sitzform fördert eine gesunde Körperhaltung und unterstützt die natürliche Bewegung - Sitzbreite und Sitztiefe ermöglicht die Nutzung der Sitzschalen für möglichst viele Kunden der BVG - gerade Sitzfläche - möglichst geringe Anfälligkeit für Verschmutzungen aufgrund des Materials und der Verarbeitung - möglichst optimales Verhältnis zwischen Gewicht und Stabilität