Herstellung einer Hochdruckwassernebelanlage für den Flughafentunnel B312
Flughafen Stuttgart GmbH · Stuttgart, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Zusätzliche Informationen veröffentlicht
Ergänzung der geforderten Angaben zu den Referenzprojekten: Angabe, ob das Referenzprojekt eine Hochdruckwassernebelanlage gemäß DIN 14972 (>35 bar) beinhaltet; Angabe zur Tunnellänge; Angabe, ob der Nachweis über die erfolgreiche Prüfung und Bewertung der Referenz-Brandbekämpfungsanlage gemäß Mindestanforderung beigefügt ist; Angabe, ob der Nachweis über den Realbrandversuch gemäß Mindestanforderung beigefügt ist.
Zusammenfassung
Die Flughafen Stuttgart GmbH beschafft eine Brandbekämpfungsanlage als Hochdruckwassernebelanlage für den 509 Meter langen Flughafentunnel B312 zwischen Filderstadt-Bernhausen und Plieningen in der Region Stuttgart. Der Auftrag umfasst die Herstellung, Lieferung, betriebsfertige Montage und Inbetriebnahme der Anlage. Die Angebotsfrist endet am 7. September 2026.
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Vergabeunterlagen
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Ertüchtigung Flughafentunnel B312 Die FSG ist Betreiber des Flughafentunnels B312 zwischen Filderstadt-Bernhausen u. Plieningen. Straßenbaulastträger ist das LRA Esslingen. Im Zuge der Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Tunnel über eine veraltete u. zum Teil nicht RABT- bzw. EABT-80/100-konforme bauliche u. betriebstechnische Ausstattung verfügt. Um den Risikoerwartungswert auf das erforderliche Niveau abzumindern, sind umfangreiche Erneuerungs- u. Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich der elektromaschinellen Tunnelausstattung und das Nachrüsten einer Brandbekämpfungsanlage durchzuführen. Für die Löschwasserbevorratung und die Unterbringung der Pumpenanlagen wird ein sogenanntes Pumpenhaus, bestehend aus Pumpenraum und Löschwasserbecken, errichtet. Im Bereich der Tunnelportale sind bauliche Maßnahmen für Schrankenanlagen, Höhenkontrollen, Verkehrszeichen, etc. vorgesehen. Die Gesamtmaßnahme ist in folgende 5 Lose unterteilt: Los 1: Elektrotechnik BTA Los 2: Brandbekämpfungsanlage (HDWNA) Los 3: Bauliche Maßnahmen Los 4: Sanierung Brandschutzputz Tunneldecke Los 5: Neubau Pumpenhaus (Löschwasserbecken und Pumpenraum)
Qualifikation
Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. dass kein Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegt, insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz. dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen; dass keine gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen und personelle Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros (auch Projektsteuerungs- und Projektmanagementbüros) oder mit Bau- und Lieferfirmen vorliegen, die geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikt auszulösen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Lose
1 LosLos 2: Brandbekämpfungsanlage Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung, betriebsfertige Montage und Inbetriebnahme einer Brandbekämpfungsanlage in Form einer Hochdruckwassernebelanlage. Der Tunnel weist eine Länge von 509 m auf. Die lichte Breite in den Regelquerschnitten variiert zwischen 8,40 m im alten Tunnelteil und 11,50 m im neuen Tunnelteil. Der Zugang zum Tunnel und zum Betriebsgebäude erfolgt landseitig. Der Zugang zum Pumpenhaus erfolgt luftseitig, d.h., die Arbeiten im und am Pumpenhaus finden im Sicherheitsbereich des Flughafens Stuttgart statt. Eine detaillierte Beschreibung des Flughafentunnels B312 und der Maßnahmen ist in den beiliegenden, informatorischen Vergabeunterlagen enthalten. Die Lose 1 und 3 bis 5 werden gesondert ausgeschrieben. Bauausführung Januar bis August 2027 unter Vollsperrung des Tunnels - siehe Terminplan.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price70%
Preis
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Qualität