Hauptuntersuchung sowie CTS/M-104- und Tetra-Funk-Umbau von zwei U-Bahn-Betriebsfahrzeugen
Stadtwerke München GmbH · München, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadtwerke München GmbH beauftragen die Hauptuntersuchung nach § 57 BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen) sowie den CTS/M-104- und Tetra-Funk-Umbau der beiden Münchner U-Bahn-Betriebsfahrzeuge 8934 und 8935 vom Hersteller Robel, Modell 54.17. Die Arbeiten sind am Standort des Auftragnehmers durchzuführen; dieser übernimmt auch den Transport außerhalb des Betriebshofs sowie die anschließende Inbetriebsetzung durch Siemens Mobility. Die Ausführung muss die Grundsätze der ECM-IV-Zertifizierung (Entity in Charge of Maintenance, zuständige Stelle für die Instandhaltung) berücksichtigen; die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung der Hauptuntersuchung gemäß § 57 BOStrab sowie des CTS/M-104 Umbaus an den Schienenfahrzeugen der U-Bahn München mit den Fahrzeugnummern 8934 und 8935. Es handelt sich hierbei um Fahrzeuge der Firma Robel, Modell Nr.: 54.17 Die Hauptkomponenten für den CTS/M- 104 Umbau werden von den SWM gestellt. Für jedes Fahrzeug hat der AN nach Abschluss der Umrüstung beim Hersteller des CTS/M-104, Siemens Mobility, eine Inbetriebsetzung zu beauftragen und durchführen zu lassen. Die Arbeiten müssen beim AN durchgeführt werden, die SWM stellen keine Gleise bzw. Werkstatthallen. Der AN ist für den Transport außerhalb des Betriebshofes zuständig und muss diesen selbstständig koordinieren und beauftragen. Der Ab- und Antransport auf LKW ist möglich. Der Termin zur Abholung ist dem AG mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche mitzuteilen. Ein Ab- und Antransport der Fahrzeuge auf der Schiene ist technisch möglich. Der Termin zur Abholung ist zwei Wochen im Voraus anzukündigen. Der AG behält sich eine anlassbezogene oder fertigungsbegleitende bzw. den Umbau begleitende Qualitätskontrolle vor. Der AN hat dem AG hierzu auf Anforderung Zugang zu den Fahrzeugen, den Montagedokumentationen und den relevanten Prüfnachweisen zu gewähren. Nach Beendigung der Wiederinbetriebnahme durch den AN sowie der Übergabe der vollständig ausgefüllten Prüfprotokolle vom AN an den AG findet eine förmliche Abnahme des Liefer- und Leistungsgegenstands durch den AG statt. Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: Die Durchführung der Umbauleistungen durch den Auftragnehmer (AN) hat unter Berücksichtigung der Anforderungen und Grundsätze der ECM-IV-Zertifizierung (Entity in Charge of Maintenance) zu erfolgen. Sämtliche Planungs-, Ausführungs-, Dokumentations- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sind dabei in Anlehnung an die einschlägigen Vorgaben, Prozesse und Nachweispflichten der ECM-IV-Anforderungen auszuführen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die durchgeführten Umbauarbeiten den Anforderungen an Sicherheit, Nachvollziehbarkeit, Konfigurationsmanagement sowie die technische und betriebliche Integrität des Fahrzeugs beziehungsweise der betroffenen Systeme entsprechen.
Qualifikation
1. Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen. 2. Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist. 3. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. 4. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 5. Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 6. Erklärung des Unternehmens, dass dieses in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs.1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden ist. 7. Der Auftraggeber behält sich gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchzuführen. Eintragungen im Wettbewerbsregister können – je nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §§ 123, 124 GWB – zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. 8. Eigenerklärung zu Russlandbezug im Dokument "Eigenerklärung_Russlandbezug.pdf". Gemäß Vergabeunterlagen
Lose
1 LosGegenstand der Leistung ist die Durchführung der Hauptuntersuchung gemäß § 57 BOStrab sowie des CTS/M-104 Umbaus an den Schienenfahrzeugen der U-Bahn München mit den Fahrzeugnummern 8934 und 8935. Es handelt sich hierbei um Fahrzeuge der Firma Robel, Modell Nr.: 54.17 Die Hauptkomponenten für den CTS/M- 104 Umbau werden von den SWM gestellt. Für jedes Fahrzeug hat der AN nach Abschluss der Umrüstung beim Hersteller des CTS/M-104, Siemens Mobility, eine Inbetriebsetzung zu beauftragen und durchführen zu lassen. Die Arbeiten müssen beim AN durchgeführt werden, die SWM stellen keine Gleise bzw. Werkstatthallen. Der AN ist für den Transport außerhalb des Betriebshofes zuständig und muss diesen selbstständig koordinieren und beauftragen. Der Ab- und Antransport auf LKW ist möglich. Der Termin zur Abholung ist dem AG mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche mitzuteilen. Ein Ab- und Antransport der Fahrzeuge auf der Schiene ist technisch möglich. Der Termin zur Abholung ist zwei Wochen im Voraus anzukündigen. Der AG behält sich eine anlassbezogene oder fertigungsbegleitende bzw. den Umbau begleitende Qualitätskontrolle vor. Der AN hat dem AG hierzu auf Anforderung Zugang zu den Fahrzeugen, den Montagedokumentationen und den relevanten Prüfnachweisen zu gewähren. Nach Beendigung der Wiederinbetriebnahme durch den AN sowie der Übergabe der vollständig ausgefüllten Prüfprotokolle vom AN an den AG findet eine förmliche Abnahme des Liefer- und Leistungsgegenstands durch den AG statt. Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: Die Durchführung der Umbauleistungen durch den Auftragnehmer (AN) hat unter Berücksichtigung der Anforderungen und Grundsätze der ECM-IV-Zertifizierung (Entity in Charge of Maintenance) zu erfolgen. Sämtliche Planungs-, Ausführungs-, Dokumentations- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sind dabei in Anlehnung an die einschlägigen Vorgaben, Prozesse und Nachweispflichten der ECM-IV-Anforderungen auszuführen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die durchgeführten Umbauarbeiten den Anforderungen an Sicherheit, Nachvollziehbarkeit, Konfigurationsmanagement sowie die technische und betriebliche Integrität des Fahrzeugs beziehungsweise der betroffenen Systeme entsprechen.