Hardware-Sicherheitsmodule mit Firmware, Instandhaltung und Support
Bundesdruckerei GmbH · Berlin, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Angaben ergänzt oder aktualisiert
Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 14.09.2026 um 10:00 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der neu festgelegten Angebotsfrist. Folgende Punkte der Auftragsbekanntmachung zur Vergabenummer ECA-2026-041 wurden hierdurch entsprechend geändert: Innerhalb des Punktes 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" wurde geändert: "Frist für den Eingang der Angebote" und "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung".
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Zusammenfassung
Die Bundesdruckerei GmbH mit Sitz in Berlin beschafft Hardware-Sicherheitsmodule (HSM) einschließlich Betriebssystemsoftware (Firmware), Instandhaltung der Hardware und Support. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt: HSM des Typs Utimaco sowie herstellerneutrale HSM mit Common-Criteria-Zertifizierung nach der eIDAS-Verordnung und HSM mit Zulassung für Verschlusssachen – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Der geschätzte Auftragswert beträgt 23,8 Millionen Euro, die Laufzeit 730 Tage; die Region ist Berlin und die Angebotsfrist endet am 14. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Kauf von Hardware Sicherheitsmodulen mit Betriebssystemsoftware (Firmware) und Instandhaltung der Hardware sowie Support aufgeteilt in 2 Losen.
Qualifikation
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Lose
2 LoseGegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Kauf von Hardware Sicherheitsmodulen mit Betriebssystemsoftware (Firmware) und Instandhaltung der Hardware sowie Support. Die konkrete Losaufteilung und die entsprechenden Leistungsgegenstände gliedern sich wie folgt: Los 1: HSM Typ "Utimaco" (CP5 und General Purpose) Los 2: HSM herstellerneutral (General Purpose HSM mit CC-Zertifizierung nach eIDAS sowie HSMs mit VS-NfD-Zulassung) Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1, Los 1 und Los 2) entnommen werden. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gemäß Anlage 5 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH genua GmbH iNCO Sp. z o.o. Xecuro GmbH Maurer Electronics GmbH Maurer Electronics Split d. o.o Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Kauf von Hardware Sicherheitsmodulen mit Betriebssystemsoftware (Firmware) und Instandhaltung der Hardware sowie Support. Die konkrete Losaufteilung und die entsprechenden Leistungsgegenstände gliedern sich wie folgt: Los 1: HSM Typ "Utimaco" (CP5 und General Purpose) Los 2: HSM herstellerneutral (General Purpose HSM mit CC-Zertifizierung nach eIDAS sowie HSMs mit VS-NfD-Zulassung) Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1, Los 1 und Los 2) entnommen werden. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gemäß Anlage 5 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH genua GmbH iNCO Sp. z o.o. Xecuro GmbH Maurer Electronics GmbH Maurer Electronics Split d. o.o Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price80%
Für die Preiswertung werden die von den Bietern im Preisblatt je Los angegebenen Kosten herangezogen.
- quality20%
Die angebotene Lieferzeit in Werktagen ist vom Bieter im Angebotsschreiben (Anlage 6) anzugeben. Die angebotene Lieferfrist darf 40 Werktage nicht überschreiten. Eine Überschreitung dieser Mindestfrist führt zum Ausschluss des Angebotes.
- price80%
Für die Preiswertung werden die von den Bietern im Preisblatt je Los angegebenen Kosten herangezogen.
- quality20%
Die angebotene Lieferzeit in Werktagen ist vom Bieter im Angebotsschreiben (Anlage 6) anzugeben. Die angebotene Lieferfrist darf 40 Werktage nicht überschreiten. Eine Überschreitung dieser Mindestfrist führt zum Ausschluss des Angebotes.