Graffitientfernung und Aufbringen von Anti-Graffiti-Systemen an öffentlichen Gebäuden und Flächen
BVC Behörde für Finanzen und Bezirke · Hamburg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Graffitientfernung und zum Aufbringen von Anti-Graffiti-Systemen an Schulen, Dienst- und Hochschulgebäuden sowie öffentlichen Flächen (ausgenommen Insel Neuwerk). Die Leistung wird in fünf Lose aufgeteilt, jeweils nach Stadtteil. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 01.01.2027 bis spätestens 31.12.2030. Der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 2,3 Mio. EUR.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Finanzen und Bezirke - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Graffitientfernung sowie auf Anforderung das Aufbringen von Anti-Graffiti-Systemen (AGS) an öffentlichen Gebäuden (Schul-, Dienst- und Hochschulgebäuden) und öffentlichen Flächen der FHH (ausgenommen Insel Neuwerk) für die Zeit vom 01.01.2027 bis max. zum 31.12.2030.
Qualifikation
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lose
5 LoseFür die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 1 der Höchstwert 580.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 1.
Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 2 der Höchstwert 750.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 2.
Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 3 der Höchstwert 82.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 3.
Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 4 der Höchstwert 668.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 4.
Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 5 der Höchstwert 220.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 5.
Zuschlagskriterien
10 Kriterien- price55%
Preis
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1)Bearbeitungskonzept Eine aussagekräftige Konzeptbeschreibung, die mindestens folgende Punkte enthält: Auftragsabwicklung: Stellen Sie bitte dar, wie der Auftrag ab Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber durch Ihr Unternehmen abgewickelt wird. Gehen Sie hierbei auf folgende Aspekte ein: • Beschreibung der Zusammenarbeit und Abstimmung mit Auftraggeberin: Erreichbarkeit, Ansprechpartner • Umgang mit Personalausfällen: Vertretungsregelungen, Personalkapazitäten • Beschwerdemanagement: Interner Umgang mit Beschwerden, Reaktions-management • Arbeitsorganisation vor Ort: Einrichtung der Baustelle, Arbeitskleidung, Ablauf der Entfernung • In begründeten Notfällen die Graffitientfernung zwischen 6-22 Uhr bzw. Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Die Ausarbeitung sollte insgesamt 2-3 DIN-A4-Seiten betragen. Grafische Elemente sind zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als schriftliches Dokument im PDF-Format. Seiten, die über die geforderte Anzahl hinausgehen werden nicht gewertet. 2)Nachhaltigkeit und Maßnahmen zum Umweltschutz: Konzept zum Umgang mit Reinigungsabwasser, zur Abfallentsorgung und zu den Schulungsmaßnahmen des Personals: Bitte legen Sie ein nachvollziehbares und praxistaugliches Konzept vor, aus dem hervorgeht, wie bei der Graffitientfernung auf Flächen das entstehende Abwasser vollständig aufgefangen und ordnungsgemäß eingeleitet bzw. welcher Abfall wie entsorgt wird. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeiten und somit auch bei kleineren Graffiti-Flächen. Stellen Sie dar, welche Schulungsmaßnahmen für Ihr Personal vorgesehen sind. Hinweis: Ordnungsgemäß einleiten bedeutet, dass das Abwasser einleitfähig in einen genehmigten Schmutz-/ bzw. Mischwasseranschluss eingeleitet wird. Damit es einleitfähig ist, muss es in der Regel vorher einer adäquaten Behandlung, das ist mindestens ein 3-stufiger Schlammfang oder ein geeignetes Filtersystem, unterzogen werden. Die Rückstände aus der Behandlung, aus Auffangwannen oder Abplanungen, sind ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen. Die Ausarbeitung sollte insgesamt 1-2 DIN-A4-Seiten betragen. Grafische Elemente sind zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als schriftliches Dokument im PDF-Format. Seiten, die über die geforderte Anzahl hinausgehen werden nicht gewertet.
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1)Bearbeitungskonzept Eine aussagekräftige Konzeptbeschreibung, die mindestens folgende Punkte enthält: Auftragsabwicklung: Stellen Sie bitte dar, wie der Auftrag ab Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber durch Ihr Unternehmen abgewickelt wird. Gehen Sie hierbei auf folgende Aspekte ein: • Beschreibung der Zusammenarbeit und Abstimmung mit Auftraggeberin: Erreichbarkeit, Ansprechpartner • Umgang mit Personalausfällen: Vertretungsregelungen, Personalkapazitäten • Beschwerdemanagement: Interner Umgang mit Beschwerden, Reaktions-management • Arbeitsorganisation vor Ort: Einrichtung der Baustelle, Arbeitskleidung, Ablauf der Entfernung • In begründeten Notfällen die Graffitientfernung zwischen 6-22 Uhr bzw. Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Die Ausarbeitung sollte insgesamt 2-3 DIN-A4-Seiten betragen. Grafische Elemente sind zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als schriftliches Dokument im PDF-Format. Seiten, die über die geforderte Anzahl hinausgehen werden nicht gewertet. 2) Nachhaltigkeit und Maßnahmen zum Umweltschutz: Konzept zum Umgang mit Reinigungsabwasser, zur Abfallentsorgung und zu den Schulungsmaßnahmen des Personals: Bitte legen Sie ein nachvollziehbares und praxistaugliches Konzept vor, aus dem hervorgeht, wie bei der Graffitientfernung auf Flächen das entstehende Abwasser vollständig aufgefangen und ordnungsgemäß eingeleitet bzw. welcher Abfall wie entsorgt wird. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeiten und somit auch bei kleineren Graffiti-Flächen. Stellen Sie dar, welche Schulungsmaßnahmen für Ihr Personal vorgesehen sind. Hinweis: Ordnungsgemäß einleiten bedeutet, dass das Abwasser einleitfähig in einen genehmigten Schmutz-/ bzw. Mischwasseranschluss eingeleitet wird. Damit es einleitfähig ist, muss es in der Regel vorher einer adäquaten Behandlung, das ist mindestens ein 3-stufiger Schlammfang oder ein geeignetes Filtersystem, unterzogen werden. Die Rückstände aus der Behandlung, aus Auffangwannen oder Abplanungen, sind ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen. Die Ausarbeitung sollte insgesamt 1-2 DIN-A4-Seiten betragen. Grafische Elemente sind zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als schriftliches Dokument im PDF-Format. Seiten, die über die geforderte Anzahl hinausgehen werden nicht gewertet.
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1)Bearbeitungskonzept Eine aussagekräftige Konzeptbeschreibung, die mindestens folgende Punkte enthält: Auftragsabwicklung: Stellen Sie bitte dar, wie der Auftrag ab Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber durch Ihr Unternehmen abgewickelt wird. Gehen Sie hierbei auf folgende Aspekte ein: • Beschreibung der Zusammenarbeit und Abstimmung mit Auftraggeberin: Erreichbarkeit, Ansprechpartner • Umgang mit Personalausfällen: Vertretungsregelungen, Personalkapazitäten • Beschwerdemanagement: Interner Umgang mit Beschwerden, Reaktions-management • Arbeitsorganisation vor Ort: Einrichtung der Baustelle, Arbeitskleidung, Ablauf der Entfernung • In begründeten Notfällen die Graffitientfernung zwischen 6-22 Uhr bzw. Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Die Ausarbeitung sollte insgesamt 2-3 DIN-A4-Seiten betragen. Grafische Elemente sind zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als schriftliches Dokument im PDF-Format. Seiten, die über die geforderte Anzahl hinausgehen werden nicht gewertet. 2)Nachhaltigkeit und Maßnahmen zum Umweltschutz: Konzept zum Umgang mit Reinigungsabwasser, zur Abfallentsorgung und zu den Schulungsmaßnahmen des Personals: Bitte legen Sie ein nachvollziehbares und praxistaugliches Konzept vor, aus dem hervorgeht, wie bei der Graffitientfernung auf Flächen das entstehende Abwasser vollständig aufgefangen und ordnungsgemäß eingeleitet bzw. welcher Abfall wie entsorgt wird. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeiten und somit auch bei kleineren Graffiti-Flächen. Stellen Sie dar, welche Schulungsmaßnahmen für Ihr Personal vorgesehen sind. Hinweis: Ordnungsgemäß einleiten bedeutet, dass das Abwasser einleitfähig in einen genehmigten Schmutz-/ bzw. Mischwasseranschluss eingeleitet wird. Damit es einleitfähig ist, muss es in der Regel vorher einer adäquaten Behandlung, das ist mindestens ein 3-stufiger Schlammfang oder ein geeignetes Filtersystem, unterzogen werden. Die Rückstände aus der Behandlung, aus Auffangwannen oder Abplanungen, sind ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen. Die Ausarbeitung sollte insgesamt 1-2 DIN-A4-Seiten betragen. Grafische Elemente sind zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als schriftliches Dokument im PDF-Format. Seiten, die über die geforderte Anzahl hinausgehen werden nicht gewertet
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1)Bearbeitungskonzept Eine aussagekräftige Konzeptbeschreibung, die mindestens folgende Punkte enthält: Auftragsabwicklung: Stellen Sie bitte dar, wie der Auftrag ab Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber durch Ihr Unternehmen abgewickelt wird. Gehen Sie hierbei auf folgende Aspekte ein: • Beschreibung der Zusammenarbeit und Abstimmung mit Auftraggeberin: Erreichbarkeit, Ansprechpartner • Umgang mit Personalausfällen: Vertretungsregelungen, Personalkapazitäten • Beschwerdemanagement: Interner Umgang mit Beschwerden, Reaktions-management • Arbeitsorganisation vor Ort: Einrichtung der Baustelle, Arbeitskleidung, Ablauf der Entfernung • In begründeten Notfällen die Graffitientfernung zwischen 6-22 Uhr bzw. Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Die Ausarbeitung sollte insgesamt 2-3 DIN-A4-Seiten betragen. Grafische Elemente sind zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als schriftliches Dokument im PDF-Format. Seiten, die über die geforderte Anzahl hinausgehen werden nicht gewertet. 2)Nachhaltigkeit und Maßnahmen zum Umweltschutz: Konzept zum Umgang mit Reinigungsabwasser, zur Abfallentsorgung und zu den Schulungsmaßnahmen des Personals: Bitte legen Sie ein nachvollziehbares und praxistaugliches Konzept vor, aus dem hervorgeht, wie bei der Graffitientfernung auf Flächen das entstehende Abwasser vollständig aufgefangen und ordnungsgemäß eingeleitet bzw. welcher Abfall wie entsorgt wird. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeiten und somit auch bei kleineren Graffiti-Flächen. Stellen Sie dar, welche Schulungsmaßnahmen für Ihr Personal vorgesehen sind. Hinweis: Ordnungsgemäß einleiten bedeutet, dass das Abwasser einleitfähig in einen genehmigten Schmutz-/ bzw. Mischwasseranschluss eingeleitet wird. Damit es einleitfähig ist, muss es in der Regel vorher einer adäquaten Behandlung, das ist mindestens ein 3-stufiger Schlammfang oder ein geeignetes Filtersystem, unterzogen werden. Die Rückstände aus der Behandlung, aus Auffangwannen oder Abplanungen, sind ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen. Die Ausarbeitung sollte insgesamt 1-2 DIN-A4-Seiten betragen. Grafische Elemente sind zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als schriftliches Dokument im PDF-Format. Seiten, die über die geforderte Anzahl hinausgehen werden nicht gewertet.
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