Gleisbau-, Straßen- und Haltestellenbauarbeiten für Straßenbahnbauvorhaben
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Deutschland · TED
- 20. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
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Zusammenfassung
Die BVG sucht Unternehmen für Gleis-, Straßen- und Haltestellenbauarbeiten im Rahmen von Straßenbahnbauvorhaben im gesamten Berliner Straßenbahnnetz. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen, wobei das erste Los ein Mindestauftragsvolumen von 250.000 EUR netto vorsieht. Die Bauarbeiten umfassen Arbeiten im innerstädtischen Raum mit Schnittstellen zu anderen Bauunternehmen und haben eine geplante Dauer von 1800 Tagen. Es handelt sich um ein Qualifizierungssystem ohne EU‑Fördermittel.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Qualifizierungssystem Gleisbau-, Straßenbau- und Haltestellenbauarbeiten von Straßenbahnbauvorhaben für das gesamte Straßenbahnbestandsnetz der BVG
Qualifikation
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EUSanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Lose
1 LosLos 1 Arbeiten im Bereich Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum mit Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) mit einem Auftragsvolumen von mindestens netto 250.000,00 EUR Los 2 Arbeiten im Bereich Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum mit Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) mit einem Auftragsvolumen von mindestens netto 1.000.000,00 EUR Im Straßenbahnnetz der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ist eine permanente Erneuerung und Ausbesserung vorhandener Gleisanlagen erforderlich. Hinzu kommen geplante Neubaumaßnahmen. Die Gleise der Berliner Straßenbahn befinden sich vorrangig im innerstädtischen Raum mit enger Randbebauung. Es gibt Strecken mit eigenem Gleiskörper und Strecken, welche zur gemeinschaftlichen Nutzung mit dem gummibereiften Fahrzeugverkehr vorgesehen sind. Im Streckennetz der BVG sind folgende Oberbauformen vorhanden: - Bituminös untergossenes Rillenschienenrahmengleis auf Asphalttragschicht mit Asphaltdeckenschluss - Gleistragplatten mit Rillen- und Vignolschienen - Großverbundplatten und "Budapester Bauweise" (nur Restbestände) - Querschwellengleise in Schotter mit Rillen- und Vignolschienen - ATD-Gleise (Asphalttragschicht mit Direktauflagerung der Schwellen) mit Rillen- und Vignolschienen - Gleise mit Rillen- und Vignolschienen auf Betonlängsbalken - Flüsterschienen "System Ortec" (als untergossenes Rahmengleis auf Betontragschicht oder auf einbetonierten Zweiblockschwellen) - NBS-Gleise (Neues Berliner Straßenbahngleissystem) mit Rillen- und Vignolschienen und diversen Ausprägungen (kontinuierliche Lagerung, diskrete Lagerung, verschiedene Schienenbefestigungssysteme...) Im Neubau und bei der Gleiserneuerung werden vorrangig folgende Oberbauformen verwendet: - Bituminös untergossenes Rillenschienenrahmengleis auf Asphalttragschicht mit Asphaltdeckenschluss - Gleistragplatten mit Rillen- und Vignolschienen - Querschwellengleise in Schotter mit Rillen- und Vignolschienen - NBS-Gleise mit Rillen- und Vignolschienen und ausschließlich diskreter Schienenlagerung Die Gleise gründen auf Recyclingtragschichten, Tragschichten aus hydraulisch gebundenem Material oder auf Kies-Sand-Tragschichten. Das benötigte Gleisbaumaterial (Schienen, Schwellen, Kammerelemente, Befestigungssysteme, Gleistragplatten) wird von der BVG beigestellt. Alle neuen Gleise müssen nach DIN/EN 50122-2 elektrisch isoliert aufgebaut sein. Den Nachweis über den isolierten Aufbau hat der AN zu erbringen. Der Deckenschluss der alten und neuen Gleise besteht aus Asphalt, Pflaster, Schotter, Begrünung oder Beton. Neben den Gleisbauarbeiten sind Arbeiten aus den Gewerken Straßenbau, Garten- und Landschaftsbau, Kabeltiefbau, Entwässerung und Verkehrssicherung zu erbringen. Straßenbauarbeiten sind vor allen im angrenzenden Straßenbereichen sowie in Überfahrten und Überwegen erforderlich. Dazu kommen Arbeiten zur Herstellung von Deckenschluss in Gehwegen und Haltestellen. Die Haltestellen werden auf der freien Strecke nach BVG-Standard mit Bahnsteigabdeckplatten auf Winkelborden hergestellt. In straßenbündigen Bereichen werden Haltestellenkaps mit BCB-Borden gebaut. Kabeltiefbauarbeiten bestehen aus der Verlegung von Schutzrohren DN63 und DN110 für Weichensteuerungen, die Versorgung von Haltestellenmobiliar und für elektrotechnische Gleisanschlüsse. Im Gleisbereich sind in regelmäßigen Abständen Gleisentwässerungskästen (Entwässerungsrinnen und Punktentwässerungskästen) an die Schienen zu montieren und diese Anlagen der Entwässerung mit entsprechenden Entwässerungsleitungen an neu einzubauende oder vorhandene Schlammfangschächte anzuschließen. In Bereichen mit ungünstigen Bodenverhältnissen werden die Gleisanlagen mit einer Planumsdrainage und zugehörigen Drainageschächten versehen. Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus finden im Gleis- und Gleisrandbereich statt und beinhalten alle Leistungen zur Gleisbegrünung (Rasenansaat, Verlegung von Fertigrasen) und den Einbau und die Pflege von Bäumen. Erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen erfolgen in der Regel durch den AN Gleisbau. Der AG übergibt dem AN vor Beginn der Baumaßnahme ein bereits ausgearbeitetes und vorabgestimmtes Verkehrskonzept. Dieses ist vom AN zu einem Verkehrszeichenplan weiterzubearbeiten und bei der Verkehrsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Bei allen Baumaßnahmen besteht ein großer Abstimmungsbedarf mit den Bezirksämtern, Anliegern, Gewerbetreibenden und anderen Leitungsverwaltungen. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten bei innerstädtischen Baumaßnahmen (Zufahrten, Anliegerverkehr, Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs in Kreuzungsbereichen...) ist generell von einer Kleinteiligkeit bei der Ausführung der Leistungen auszugehen. Um die bauzeitlichen Einschränkungen für die Fahrgäste, Anwohner und Gewerbetreibende möglichst gering zu halten, sind die Bauleistungen durchgehend und mit hoher Intensität zu erbringen. Die vom AG vorgegebenen Bauzeiten sind zwingend einzuhalten. Eine Überschreitung der Bauzeit wird nicht toleriert. Gegebenenfalls ist zweischichtig und auch an Wochenenden zu arbeiten.