Gigabit-Breitbandnetz und Telekommunikationsdienste in Püttlingen
Stadt Püttlingen · Püttlingen, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadt Püttlingen vergibt einen Konzessionsvertrag für den Bau, Betrieb und die Endkundenversorgung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten. Das Projekt wird durch Bundesmittel der Gigabit-Richtlinie 2.0 und Kofinanzierungsmittel des Saarlandes gefördert, wobei die Förderung als Investitionsbeihilfe in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke erfolgt. Die Laufzeit des Konzessionsvertrags beträgt etwa sieben Jahre, Bewerbungen können bis zum 25. September 2026 eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Die Stadt Püttlingen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Der Konzessionsgeber hat des Weiteren eine Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der „Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland („Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland“)“ beantragt und vorläufig bewilligt erhalten. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMXD3/documents heruntergeladen werden können.
Qualifikation
Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Teilnahmeantrag abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMXD3/documents.
Lose
1 LosSiehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- cost70%
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (70). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Angebotspreise, die über dem Dreifachen des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Berechnung der Wertungspunkte für dieses Wertungskriterium erfolgt nach dieser Formel: Punkte = (3P_min - P )/(2P_min ) x 70 Punkte Dabei ist Pmin das Bestangebot und P die Wirtschaftlichkeitslücke des zu bewertenden Angebots. Beispiele: Weicht das zu bewertende Angebot vom Bestangebot um 10 % ab, erhält dieses Angebot 3,5 Punkte (5 %) weniger in der Bewertung. Weicht das zu bewertende Angebot vom Bestangebot um 100 % ab, beträgt die Wirtschaftlichkeitslücke des zu bewertenden Angebots also das Doppelte der Wirtschaftlichkeitslücke des Bestangebots, erhält dieses Angebot 35 Punkte (50 %) weniger in der Bewertung.
- quality15%
Die Bewertung der angebotenen Realisierungszeiträume vom Zeitpunkt des Vorliegens der Zuwendungsbescheide von Bund und Land in finaler Höhe bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Netzes, einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungs-beginn wird nach untenstehender Kategorisierung vorgenommen. Maximal können von den Bietern 15 Punkte erreicht werden. Realisierungszeitraum < 18 Monaten 15 Punkte Realisierungszeitraum 79 ≤ 104 Wochen 10 Punkte Realisierungszeitraum 105 ≤ 156 Wochen 5 Punkte Realisierungszeitraum > 157 Wochen 0 Punkte
- quality10%
Bewertet werden die Qualität, Plausibilität und Konsistenz des technischen Angebots, ins-besondere die Angaben über die Resilienz des Netzes, die Nachverdichtung nach dem Ausbauzeitraum und des Marketings (Ziffer III. 4. c, f, j der Leistungsbeschreibung der Mindestanforderungen an das technisch-wirtschaftliche Angebot): Das technische Konzept ist konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lässt erkennen, dass die Leistung optimal umgesetzt werden kann. Nur minimale Abweichungen liegen vor. 10 Punkte Das technische Konzept ist weitestgehend konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lässt erkennen, dass die geforderte Leistung er-bracht werden kann, es bleiben jedoch geringe Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. 7,5 Punkte Das technische Konzept ist nur in Teilen konsistent, plausibel und nach-vollziehbar; es bleiben bezüglich der Projektumsetzung größere Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. 2,5 Punkte Das technische Konzept ist nicht konsistent, plausibel und nachvoll-zieh-bar oder unvollständig; es bleiben bezüglich der Projektumsetzung erhebliche Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. 0 Punkte
- quality5%
Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verle-gemethoden vorgelegt, wonach möglichst mind. 5 % (Schwellwert) der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z. B. Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Ka-belpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen (vgl. Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung). - Schwellwert erfüllt = 4,5 Punkte - Schwellwert nicht erfüllt = 0 Punkte ======================= Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netz-technologien vorgelegt, aus welchem eindeutig hervorgeht, um welche alternative Netztechnologie es sich handelt, wo im Netzkonzept diese eingesetzt wird (z.B. Backbone, Verteilnetz, Anschlussnetz), welche Anschlüsse davon betroffen sind (z.B. im Verteilnetz alle Anschlüsse im nachgelagerten Anschlussnetz) und welche Bandbreite (Down- und Up-stream) an den betroffenen Anschlüssen verfügbar ist. - Konzept hinreichend erläutert = 0,5 Punkte - Konzept nicht hinreichend erläutert = 0 Punkte