Generative KI-Plattform zur Unterstützung von Verwaltungstätigkeiten
Landkreis Rotenburg (Wümme) · Rotenburg (Wümme), Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) vergibt die Beschaffung einer generativen KI-Plattform, die Verwaltungs‑Alltagsaufgaben, Wissensmanagement und Kommunikation digital unterstützen soll. Die Plattform wird als Rahmenvertrag mit maximal 2.500 Nutzerlizenzen für den Landkreis und teilnehmende Kommunen bereitgestellt. Der voraussichtliche Auftragswert beträgt 226.000 EUR und das Angebot muss bis zum 4. September 2026 eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Die zu beschaffende generative KI-Plattform soll die Verwaltungstätigkeit in Alltagsaufgaben, Wissensmanagement und Kommunikation digital unterstützen, ohne Entscheidungsverantwortung auf KI-Systeme zu verlagern. Alle generierten Inhalte unterliegen dem Vorbehalt menschlicher Prüfung und Freigabe durch die jeweils zuständige Fachkraft. Dabei müssen allgemeine personenbezogene Daten, fallbezogene personenbezogene Daten sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet werden. Die Gesamtzahl der Nutzerlizenzen unter dieser Rahmenvereinbarung – einschließlich des Landkreises und aller teilnehmenden Kommunen – beträgt höchstens 2.500. Bei Erreichen dieser Obergrenze werden keine weiteren Abrufe zugelassen.
Qualifikation
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lose
1 LosDie zu beschaffende generative KI-Plattform soll die Verwaltungstätigkeit in Alltagsaufgaben, Wissensmanagement und Kommunikation digital unterstützen, ohne Entscheidungsverantwortung auf KI-Systeme zu verlagern. Alle generierten Inhalte unterliegen dem Vorbehalt menschlicher Prüfung und Freigabe durch die jeweils zuständige Fachkraft. Dabei müssen allgemeine personenbezogene Daten, fallbezogene personenbezogene Daten sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet werden. Die Gesamtzahl der Nutzerlizenzen unter dieser Rahmenvereinbarung – einschließlich des Landkreises und aller teilnehmenden Kommunen – beträgt höchstens 2.500. Bei Erreichen dieser Obergrenze werden keine weiteren Abrufe zugelassen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price50%
Preis
- quality50%
Die SOLLTE-Kriterien und KANN-Kriterien sind in Anlage S – Scorecard (Excel) zusammengefasst. • SOLLTE-Kriterien werden qualitativ bewertet. • KANN-Kriterien werden lediglich mit „Ja/Nein“ erfasst und nicht bepunktet. Für jedes SOLLTE-Kriterium ist in Anlage S beschrieben: • welche Leistungsmerkmale bewertet werden, • welche Angaben der Bieter machen muss (z. B. Beschreibung, Liste, Konzept, Funktionsnachweis), • welche Ausprägungen zu 0 Punkten, 5 Punkten oder 10 Punkten führen. Die Bieter füllen Anlage S aus, ergänzen die geforderten Angaben und verweisen auf die entsprechenden Stellen im Angebot (z. B. Fachkonzept, Betriebskonzept, Schulungskonzept). Der AG bewertet auf dieser Grundlage jedes SOLLTE-Kriterium. Die Summe der Punkte wird auf eine Skala von 0 bis 100 normiert. Dieses Scorecard-Ergebnis fließt mit 25 % in die Gesamtwertung ein. Die Scorecard umfasst ausschließlich SOLLTE-Kriterien. Jedes SOLLTE-Kriterium wird mit 0, 5 oder 10 Punkten bewertet: • 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder nicht hinreichend nachgewiesen • 5 Punkte: Kriterium teilweise oder in mittlerem Umfang erfüllt • 10 Punkte: Kriterium vollständig und in hoher Qualität erfüllt Die praktische Erprobung der angebotenen Lösung erfolgt im Rahmen eines Proof of Concept (PoC). Die Testblöcke, Aufgabenarten, Bewertungsmaßstäbe und internen Gewichtungen sind in Anlage P – PoC festgelegt. In Anlage P – PoC-A werden die konkreten Testfälle und die zu verwendenden Prompts für den PoC aufgeführt. Im PoC werden insbesondere folgende Aspekte geprüft: • Funktionalität der Plattform (z. B. Texterstellung, Zusammenfassung, Übersetzung, Wissensbasisfunktionen), • Eignung der Modelle im Verwaltungskontext (z. B. Umgang mit Rechtstexten, Verwaltungssprache), • Bedienbarkeit und Administrierbarkeit, • Umsetzung von Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Jeder Testblock des PoC wird mit Punkten bewertet (z. B. 0 bis 10 Punkte). Die gewichtete Summe der Punkte wird auf eine Skala von 0 bis 100 normiert. Das PoC-Ergebnis fließt mit 25 % in die Gesamtwertung ein. Stellt sich im PoC heraus, dass MUSS-Kriterien nicht erfüllt, kann der AG das Angebot aus der Wertung nehmen. Der PoC wird in mehreren Testblöcken durchgeführt (z. B. Texterstellung, Zusammenfassung, Rechtstexte, Übersetzung, Wissensbasis, Usability, Datenschutz). Jeder Testblock wird mit Punkten zwischen 0 und 10 bewertet. Die einzelnen Blöcke werden intern unterschiedlich gewichtet. Beispielhafte Gewichtung (nur zur Illustration): • Block 1 – Texterstellung: 20 % • Block 2 – Zusammenfassung: 15 % • Block 3 – Rechtstexte: 25 % • Block 4 – Übersetzung/Transkription: 10 % • Block 5 – Wissensbasis/RAG: 20 % • Block 6 – Usability/Administration: 5 % • Block 7 – Datenschutz/Sicherheit: 5 % Die tatsächlichen Gewichtungen sind in Anlage P (PoC-Beschreibung) festgelegt.