Generalplanungsleistungen Lph 1-4 für Gepäcksortierhallenerweiterung GSH-E am Terminal 2, Flughafen München
Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG · München-Flughafen, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG beauftragt die Erbringung von Generalplanungsleistungen (Leistungsphasen 1‑4) für die Erweiterung der Gepäcksortierhalle GSH‑E am Münchner Flughafen. Ziel ist die Schaffung von bis zu acht zusätzlichen Entnahmerundläufen bis 2029, wobei die Interimshalle als freistehende Stahlkonstruktion auf einer planfestgestellten Fläche errichtet wird. Die Planung umfasst Gebäude, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung und ein Rückbaukonzept. Die Angebotsfrist endet am 17. September 2026.
Passende Ausschreibungen nicht mehr suchen müssen.
Sie bekommen von uns kostenlos drei aktuelle Ausschreibungen, die zu Ihrem Betrieb passen.
- Ohne Registrierung
- Rückmeldung in 1–2 Werktagen
In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Aufträge wirklich zu Ihnen passen.
Sie erlauben uns mit dem Absenden, Ihnen passende Ausschreibungen per E-Mail zu schicken und Sie dazu einmal anzurufen. Sie können das jederzeit widerrufen. Datenschutz
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Generalplanungsleistungen für das Bauvorhaben Gepäcksortierhallenerweiterung (GSH-E) am Terminal 2 Satellit. Die bestehende Gepäckförderanlage (GFA) im Terminal 2 des Flughafens München weisen Engpässe in den Verkehrsspitzen auf. Um diesen Engpass zu beheben, ist die Erweiterung der Gepäcksortieranlage erforderlich. Ziel ist es, die Kapazitäten des Terminal 2-Systems zu steigern, indem bis 2029 maximal 6-8 zusätzliche Entnahmerundläufe geschaffen werden. Die Umsetzung soll auf einem befestigten, planfestgestellten Baufeld außerhalb der bestehenden Gebäudestruktur erfolgen. Im Endzustand wird die Erweiterung der Gepäckförderanlage (GFA) durch das Projekt "T-Stiel" final realisiert. Gegenständlicher Vergabegegenstand ist die Schaffung einer Interimslösung, und dessen Rückbau, bis zur Fertigstellung des "T-Stiels". (Terminalerweiterung SAT) Im Rahmen einer Variantenuntersuchung wurde entschieden, nebenliegend zum geplanten Bau des "T-Stiels" (Baubeginn 2030), als Interimslösung eine freistehende Halle (Gepäcksortierhallenerweiterung GSH-E) mit Anbindung an das bestehende T2 System zu errichten ist. Die Errichtung der neuen Interimsgepäcksortierhalle GSH-E erfolgt außerhalb der bestehenden Gebäudestruktur, auf der östlichen Vorfeldebene SAT (Ebene 3) und somit auf einer befestigten, planfestgestellten und erschlossenen Fläche. Die neue Interimshalle wird über ein neu herzustellendes Auftauchbauwerk an den bestehenden Gepäckförderanlagentunnel angebunden. Über dieses Auftauchbauwerk wird die bestehende Gepäckförderanlage des Terminal?2?Systems in die Interimshalle verlängert. Die GFA besteht aus 2 Ebenen. Ebene 3 Entnahmerundläufen. Ein- und Ausfahrten auf die Betriebsstraße. Ebene Z3 für Gepäckspeicher, Röntgengeräte und Leerwannenmanagement. Die Ebene Z3 erstreckt sich über die gesamte Halle und besteht aus einer autarken, aufgeständerten Stahlkonstruktion mit vollflächiger Gitterrostlauffläche. Im Rahmen der Variantenuntersuchung in der Leistungsphase 2 kann sich die Anzahl der Entnahmerundläufe ändern, sodass die Halle gegebenenfalls für 3 anstelle von 6-8 Rundläufen ausgeführt wird. Die Halle wird als wiederverwendbare Stahlhalle errichtet. Nebenräume, wie Aufenthalts- oder Sanitärräume, technische Zentralen, sind innerhalb der Halle nicht geplant. Diese Funktionen sind als Containerlösungen außerhalb der Halle angedacht Voraussetzung für diese Planung ist jedoch die Festlegung der Umrisse des Auftauchbauwerks, welche wiederum in der Verantwortung des Generalplaners liegt. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt unmittelbar neben dem laufenden Flugbetrieb zu den angrenzenden Vorfeldflächen. Somit sind Bauweisen, Bauphasen und ggf. über die Baufeldgrenzen hinaus erforderliche Flächeninanspruchnahmen so zu planen, dass die in vollem Betrieb befindlichen vorfeldseitigen Abstellpositionen und Rollwege nicht beeinträchtigt werden.
Qualifikation
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Lose
1 LosGegenstand der Beschaffung ist die Erbringung von Generalplanerleistungen für die Planung einer baulichen Anlage einschließlich Gebäude, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik und Rückbaukonzept. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen gemäß HOAI §§ 34, 43, 51, 55 sowie Anlage 1 (Grundleistungen und besondere Leistungen). Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Leistungsphasen 1 bis 4, die optionale Leistungsphase 5, die Leistungsphasen 6 und 7 mit dem Ziel der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm) für eine nachgelagerte Generalunternehmervergabe sowie die Leistungsphasen 8 und 9. Auf Grundlage der Planung wird eine Generalunternehmerausschreibung vorbereitet. Der Generalplaner ist zentraler Verantwortlicher für die vollständige, koordinierte und genehmigungsfähige Planung und fungiert als einziger Ansprechpartner des Auftraggebers. Er koordiniert und integriert sämtliche erforderlichen Fachplanungen, übernimmt das Schnittstellenmanagement und stellt die Einhaltung von Terminen, Kosten und Qualitätsanforderungen sicher. Die fachliche Koordination der vom Auftraggeber beigestellten Fachplanung für die GFA Anlage (ALG 6) ist Bestandteil der Leistung. Zum Planungsumfang gehören insbesondere: Objektplanung für eine Stahlbauhalle mit Gründung sowie eine Containeranlage für Aufenthalts und Sanitärräume einschließlich Ver und Entsorgung, - Planung von Schutz , Provisorien und Baustelleneinrichtungen, - Objektplanung Ingenieurbauwerke (u. a. Umbauten am bestehenden GFA Tunnel, Schachtbauwerk/Auftauchpunkt), - Tragwerksplanung einschließlich aller erforderlichen statischen Nachweise, - Planung der Technischen Ausrüstung aller Anlagengruppen gemäß HOAI Anlage 15 (ausgenommen ALG 6 GFA), einschließlich Medienanbindungen und Abstimmung mit bestehenden Anlagen, - Berücksichtigung sämtlicher bauphysikalischer Anforderungen. Zusätzlich sind besondere Leistungen wie die Erstellung eines Baustellenlogistikkonzepts, die Sicherheits und Gesundheitsschutzkoordination in der Planungsphase sowie ein Rückbaukonzept für die baulichen Anlagen zu erbringen. Eine Festbeauftragung ist für die Lph 1-2 (Projektstufe 1) vorgesehen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf weiterer Projektstufen. Aus einem Nichtabruf weiterer Projektstufen kann der AN keine Ansprüche ableiten. Der Projektbereich befindet sich im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens München. Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien des Auftraggebers.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price40%
s. Vergabeunterlagen
- quality30%
s. Vergabeunterlagen
- quality15%
s. Vergabeunterlagen
- quality10%
s. Vergabeunterlagen
- quality5%
s. Vergabeunterlagen