Generalplanungsleistungen für die GGS Freiherr-vom-Stein Remscheid
Stadt Remscheid, Fachdienst Recht und Vergabe, Abteilung Zentrale Vergabestelle · Remscheid, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadt Remscheid beauftragt einen Generalplaner für die GGS Freiherr-vom-Stein. Die Leistungen umfassen die Objektplanung, Fachplanung für technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik nach HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1‑9. Die Vergabe erfolgt in einem Los mit stufenweiser Beauftragung (LPH 1‑4, 5‑8, 9) und muss bis zum 18. September 2026 eingereicht werden. Der geschätzte Auftragswert wird nicht angegeben.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens ist die Findung eines Generalplaners, der sämtliche Planungen vollständig übernimmt, koordiniert und für deren ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich ist. Erforderlich sind Generalplanungsleistungen unter Einbezug der folgenden Leistungsbilder: "Objektplanung Gebäude und Innenräume" gem. § 34 in Verbindung mit Anlage 10 der HOAI 2021 in den LPH 1 bis 9, zzgl. Besonderer Leistungen. "Fachplanung Technische Ausrüstung" gem. § 55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 5 & 8, zzgl. Besonderer Leistungen "Fachplanung Tragwerksplanung" gem. § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 der HOAI 2021 in den LPH 1 & 6, zzgl. Besonderer Leistungen "Beratungsleistungen Bauphysik" in den Leistungsbildern "Wärmeschutz und Energiebilanzierung", "Bauakustik" und "Raumakustik" gem. Anlage 1.2 der HOAI in den LPH 1 - 7
Qualifikation
Die Nachforderung inhaltlicher Korrekturen ist ausgeschlossen.
Lose
1 LosEs ist eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen: 1. Stufe: LPH 1-4, 2. Stufe: LPH 5-8, 3. Stufe: LPH 9. Ein entsprechender Vertragsentwurf wird den Bewerbern, die für das Verhandlungsverfahren berücksichtigt werden, mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt. Falls nach der ersten Stufe (LPH 4) keine weiteren Leistungsphasen beauftragt werden, besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Der Auftragnehmende kann aus der stufenweisen Beauftragung der Vertragsleistungen keine Erhöhung seines Honorars herleiten, sofern die Beauftragung der nächsten Stufe innerhalb eines Jahres nach Abschluss der vorangegangenen Stufe erfolgt.