Gemeinwirtschaftliche Buspersonennahverkehrsdienstleistungen für das Linienbündel LGI X-Bus Mittelhessen Ost
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH · Hofheim am Taunus, Deutschland · TED
- 12. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
Bekanntmachung berichtigt · Angaben ergänzt oder aktualisiert
Aufnahme der Linie 363, sowie Fahrplananpassungen der Linien X36 und X34. Auf der RMV Plattform "Ausreichende Verkehrsbedienung" wurden entsprechend aktualisierte Unterlagen bereitgestellt.
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Zusammenfassung
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) schreibt die Durchführung von Buspersonennahverkehrsdienstleistungen für das Linienbündel LGI X-Bus Mittelhessen Ost aus. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Linien X34, X36 und 363 im Zuständigkeitsbereich des RMV. Das gesamte Linienbündel wird als ein einziges Los vergeben. In der Vorabbekanntmachung sind weder Laufzeit noch Auftragswert angegeben.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
siehe Ziffer 5.1
Lose
1 LosDurchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel LGI X-Bus Mittelhessen Ost auf folgenden Linien zu erbringen: - Regionale Linie X34: Schotten - Laubach - Lich - Gießen; - Regionale Linie X36: Hungen - Laubach - Grünberg - Rabenau - Marburg; - Regionale Linie 363: Hungen – Wölfersheim – (Friedberg). Das o.g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben. Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ in Ziffer 2.1 ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Es handelt sich vorliegend jedoch um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen. Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o.g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge (vgl. die Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Gießen auf seiner Internetseite). Dies gilt entsprechend für weitere wesentliche Anforderungen, wie insbesondere zu Linienweg und Haltestellen, zu Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeitraum, zur Abstimmung der Fahrpläne, zur Barrierefreiheit und zur Anwendung des Verbundtarifes. Die vorgenannten Anforderungen sind auf der RMV-Plattform "Ausreichende Verkehrsbedienung" öffentlich zugänglich unter https://avb.rmv.de/s/QQtWweDFjC34zhB