Gefahrenbaumfällungen an Autobahnen in Westfalen 2026/2027
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen · Hamm, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, beauftragt die Fällung von Gefahrenbäumen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeistereien Ehringshausen, Freudenberg, Lüdenscheid und Hagen. Entfernt werden Bäume, die bei regelmäßigen Kontrollen oder durch Ereignisse wie Sturm, Schneebruch oder Unfälle als Gefahr erkannt wurden. Die Leistungen betreffen die Regionen Mittelhessen und Westfalen und sind für den Zeitraum 2026/2027 vorgesehen; Angebote können bis zum 30. September 2026 eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Gefahrenbaumfällung 2026/2027 AM Ehringshausen, AM Freudenberg, AM Lüdenscheid, AM Hagen
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Lose
4 LoseDie Vergabe umfasst, das Fällung von Gefahrenbäumen die bei der turnusmäßigen Baumkontrolle aufgefallen oder durch unvorhergesehene Ereignisse (Sturm, Schneebruch, Unfälle, etc.) entstanden sind und eine Gefahr darstellen.
Die Vergabe umfasst, das Fällung von Gefahrenbäumen die bei der turnusmäßigen Baumkontrolle aufgefallen oder durch unvorhergesehene Ereignisse (Sturm, Schneebruch, Unfälle, etc.) entstanden sind und eine Gefahr darstellen.
Die Vergabe umfasst, das Fällung von Gefahrenbäumen die bei der turnusmäßigen Baumkontrolle aufgefallen oder durch unvorhergesehene Ereignisse (Sturm, Schneebruch, Unfälle, etc.) entstanden sind und eine Gefahr darstellen.
Die Vergabe umfasst, das Fällung von Gefahrenbäumen die bei der turnusmäßigen Baumkontrolle aufgefallen oder durch unvorhergesehene Ereignisse (Sturm, Schneebruch, Unfälle, etc.) entstanden sind und eine Gefahr darstellen.
Zuschlagskriterien
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