Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für den Anlagenring in Offenbach am Main
Stadt Offenbach am Main · Offenbach am Main, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Die Stadt Offenbach am Main schreibt einen nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil aus. Bis zu 20 Bewerber werden nach festgelegten Auswahlkriterien ausgewählt, die Preisträger anschließend in ein Verhandlungsverfahren einbezogen werden. Ziel ist die Erarbeitung von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2 bis 9, sofern das Bauvorhaben realisiert wird.
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Der Wettbewerb wird als nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach §§ 69 ff., 78 ff. VgV i. V. m. RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Auswahlverfahren und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern ausgelobt. Es sind keine Teilnehmer:innen zur Teilnahme gesetzt. Es werden bis zu 20 Teilnehmer:innen anhand der bekanntgemachten Auswahlkriterien zur Teilnahme ausgewählt. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen war bei der Vorbereitung der Auslobung beratend tätig. Der Wettbewerb ist dort unter der Nummer 10/2026 RPW 2013 mit Datum vom 11.08.2026 registriert. Alle Preisträger werden zur Teilnahme an den anschließenden Verhandlungen aufgefordert, soweit sie die in dieser Wettbewerbsbekanntmachung bekanntgemachten Eignungsanforderungen erfüllen und keine Ausschlussgründe entgegenstehen. Der Auslober beabsichtigt, einen der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts sowie des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens gemäß VgV mit weiteren Leistungen zu beauftragen. Dies sind die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 der Objektplanung Freianlagen nach §§ 38 ff. HOAI, insbesondere § 39 HOAI, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Art und Umfang der Beauftragung sollen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Qualifikation
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Bewerberunterlagen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung nachgefordert werden
Lose
1 LosAnlass und Ziel: Der gründerzeitliche Anlagenring in Offenbach am Main ist eine historische Ringstraße mit begleitenden baumbestandenen Promenaden, Grünflächen und Parkanlagen. Der Anlagenring entstand ab dem späten 19. Jahrhundert in mehreren Abschnitten und verläuft bogenförmig um die südliche Innenstadt. Dabei verbindet er unterschiedliche Stadträume vom westlichen Stadtbereich über den Isenburgring und den Starkenburgring bis in Richtung Offenbach Ost. Heute ist der Anlagenring in seiner Gesamtheit ein Kulturdenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Das Bearbeitungsgebiet des vorliegenden Wettbewerbs umfasst einen Abschnitt des Anlagenrings am südlichen Rand der Innenstadt im Übergangsbereich von Isenburgring, Starkenburgring und Sprendlinger Landstraße. Südlich des Bearbeitungsgebiets schließt das Sana Klinikum Offenbach an. Das ehemals städtische Klinikum hat sich im Laufe seiner Entwicklung baulich in den Anlagenring hinein erweitert und damit an dieser Stelle die Durchgängigkeit der historischen Freiraumstruktur unterbrochen. Im Zuge der Neuordnung der inzwischen privatisierten Klinikflächen wurden die in der Achse des Anlagenrings gelegenen Grundstücksflächen durch die Stadt Offenbach zurückerworben. Damit eröffnet sich die Chance, diese Flächen als öffentliche Freianlage neu zu gestalten und so die unterbrochene Verbindung zwischen Isenburgring und Starkenburgring wiederherzustellen. Das Bearbeitungsgebiet gliedert sich in einen Realisierungs- und einen Ideenteil. Der Realisierungsteil umfasst den inselartigen Grünraum zwischen Isenburgring und Sprendlinger Landstraße mit dem dort befindlichen Spielplatz sowie die Grünflächen am Starkenburgring nördlich des Klinikums; eine Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ist in diesen Bereichen zeitnah vorgesehen. Eine Umgestaltung der an den Realisierungsteil angrenzenden Grünräume und Straßenflächen ist voraussichtlich erst mittelfristig möglich. Diese werden daher innerhalb des Wettbewerbs als Ideenteil betrachtet. Gesucht werden im vorliegenden Wettbewerb überzeugende Konzepte für den Lückenschluss und die freiräumliche Aufwertung des Anlagenrings. Die Beiträge sollen Klimaschutz, Klimaanpassung, Arten- und Biotopschutz sowie die Biotopvernetzung gleichermaßen berücksichtigen und zugleich zu einer Verbesserung des Wohnumfelds beitragen. Wettbewerbsteilnehmer:innen: Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen. Landschaftsarchitekt:innen sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in berechtigt sind. Ist in dem Heimatstaat der Bewerber:innen die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben eine:n bevollmächtigte:n Vertreter:in zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bevollmächtigte Vertreter:innen sowie der bzw. die Verfasser:innen der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer:innen gestellt werden. Beurteilungskriterien: Die der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten zugrunde liegenden Kriterien entsprechen dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) mit den drei Säulen soziokulturelle und funktionale Qualität (hier freiraumplanerische und funktionale Qualität), ökonomische Qualität und ökologische Qualität. In ihrer Summe stehen die Kriterien damit für das Ziel eines nachhaltigen Gesamtprojekts. - Städtebaulich-freiräumliche Qualität z. B. städtebauliche Qualität, freiräumliche Qualität - Funktionale Qualität z. B. Umsetzung funktionaler Anforderungen - Ökologische Qualität z. B. globale und lokale Umweltwirkungen, Ressourceninanspruchnahme - Ökonomische Qualität z. B. Lebenszykluskosten, Wirtschaftlichkeit und Wertstabilität Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht unterzieht die Wettbewerbsbeiträge anhand der genannten Kriterien einer wertenden Gesamtbetrachtung. Preise und Anerkennungen: Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der RPW 2013 sowie in Abstimmung mit der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt EUR 87.500 zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt geplant: - 1. Preis 30.000 EUR - 2. Preis 22.500 EUR - 3. Preis 16.000 EUR - 4. Preis 11.000 EUR - 5. Preis 8.000 EUR Innerhalb der vorgesehenen Gesamtsumme ist eine Änderung der Höhe und Anzahl der Preise bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Fachpreisrichter:innen (4): - Rebecca Faller, Landschaftsarchitektin, Frankfurt am Main - Prof. Dr. Rieke Hansen, Landschaftsarchitektin, Kassel - Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn - Michael Triebswetter, Landschaftsarchitekt, Kassel Stv. Fachpreisrichter:innen: - Prof. Ulrike Kirchner, Landschaftsarchitektin, Kelberg - Christian Wild, Landschaftsarchitekt, Bruchsal Sachpreisrichter:innen (3): - Andreas Bruszynski, Bürgermeister, Leiter Dezernat II, Stadt Offenbach am Main - Dr. Sabrina Engelmann, Stadtverordnete, Vorsitzende USV, Stadt Offenbach am Main - Ron Reck, Leiter Amt für Planen und Bauen, Stadt Offenbach am Main Stv. Sachpreisrichter:innen: - Maria Böttcher, Stadtverordnete, stv. Vorsitzende USV, Stadt Offenbach am Main - Sigrid Pietzsch, Bereichsleiterin, stv. Amtsleiterin, Amt für Planen und Bauen, Stadt Offenbach am Main
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality50%
5 Punkte - 1. Preis; 4 Punkte - 2. Preis; 3 Punkte - 3. Preis; 2 Punkte - 4. Preis; 1 Punkt - 5. Preis. Das Wettbewerbsergebnis wird mit einem Wichtungsfaktor von 50 % berücksichtigt. Diese hohe Gewichtung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Planungswettbewerb der Ermittlung der besten planerischen Lösung diente und die prämierte Lösung Ausgangspunkt der weiteren Planung ist. Zugleich behalten die weiteren Zuschlagskriterien eigenständige Bedeutung für die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots. Bei geteilten Preisen oder ranggleichen Preisgerichtsergebnissen erhalten die betroffenen Preisträger dieselbe Punktzahl. Werden weniger als fünf Preise vergeben, erhält der erstplatzierte Preisträger 5 Punkte, der zweitplatzierte Preisträger 4 Punkte und der drittplatzierte Preisträger 3 Punkte usw. Maßgeblich ist ausschließlich die im Preisgerichtsprotokoll dokumentierte Rangfolge. Anerkennungen werden nicht berücksichtigt. Berechnungsmodus für dieses Kriterium und die nachfolgend beschriebenen Kriterien: Die je Kriterium erreichte Punktzahl wird mit dem jeweiligen Wichtungsfaktor multipliziert. Die Summe der gewichteten Punkte ergibt die Gesamtwertung. Maximal erreichbar sind 500 Wertungspunkte.
- quality8%
2.1 (Wichtungsfaktor 4) Besetzung des Projektteams, projektrelevante Erfahrung und Kompetenz der einzelnen Personen. 2.2 (Wichtungsfaktor 4) Personaleinsatzkonzept, interne Organisation, Projektorganisation. Jeweils 0-5 Punkte. Die detaillierte Punkteskala ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
- quality17%
3.1 (Wichtungsfaktor 4) Erste Ansätze zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags unter Berücksichtigung der Hinweise aus dem Preisgerichtsprotokoll. 3.2 (Wichtungsfaktor 4) Terminplanung, Herangehensweise bei vergleichbaren Aufgabenstellungen - vorgesehene Arbeitsweisen und Methodik; Abstimmung/Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin und weiteren Planungsbeteiligten. 3.3 (Wichtungsfaktor 4) Kostenmanagement, Herangehensweise bei vergleichbaren Aufgabenstellungen 3.4 (Wichtungsfaktor 5) Nachhaltigkeit, Herangehensweise bei vergleichbaren Aufgabenstellungen. Jeweils 0-5 Punkte. Die detaillierte Punkteskala ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
- price25%
4. Honorare (Wichtungsfaktor 25) Bewertet wird der wertbare Netto-Gesamtangebotspreis für die ausgeschriebenen Leistungen einschließlich aller wertungsrelevanten Honorarbestandteile, Nebenkosten und Optionen gemäß Honorarformblatt. Das niedrigste wertbare Honorarangebot erhält 5,00 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: niedrigster wertbarer Angebotspreis × 5 / Angebotspreis des zu wertenden Angebots. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Nur wertbare, vollständige und nach Aufklärung nicht auszuschließende Honorarangebote gehen in die Formel ein. Die Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote gemäß § 60 VgV bleibt unberührt.