Freianlagenplanungsleistungen für den Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer der Pfalz in Neustadt an der Weinstraße
Handwerkskammer der Pfalz · Kaiserslautern, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Fehler der Veröffentlichung berichtigt
Die Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wurde dahingehend geändert, dass neben Landschaftsarchitekten nunmehr auch Architekten und Ingenieure zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Qualifikation zugelassen werden.
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Zusammenfassung
Die Handwerkskammer der Pfalz vergibt die Planung von Freianlagen für den Neubau ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums in Neustadt an der Weinstraße. Das Projekt umfasst ca. 8 000 m² Freiflächen, 150 Stellplätze, 40 Fahrradstellplätze und ein integriertes Regenwassermanagement. Die Vergabe erfolgt in einem Los (Los 1) und die Angebotsfrist endet am 27. August 2026. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens liegen bei rund 73 Mio. € (zzgl. 10‑13 Mio. € Ausstattung).
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Projektanlass Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftl. überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Bauvorhaben Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und ca. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 334 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Anforderungen an die Freianlagenplanung Die Freiflächen sollen teilweise als schulischer Lernort genutzt werden und den hohen städtebaulichen Anforderungen der exponierten Ortseingangslage gerecht werden. Besondere Anforderungen sind: - Gestaltung hochwertiger und attraktiver Freiräume mit klar erkennbarer Eingangs- und Orientierungszone - Herstellung von ca. 150 Stellplätzen und ca. 40 Fahrradstellplätzen einschließlich Fahrradabstellanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität - Solare Überdachung der Stellplätze gemäß Landessolargesetz Rheinland-Pfalz - Sicherstellung der Anbindung an den ÖPNV sowie an öffentliche Rad- und Fußwege - Berücksichtigung von Flächen für schulische Übungen im Freiraum - Starke Eingrünung des Grundstücks und Ausgleich zusätzlicher Versiegelungen durch geeignete Pflanzmaßnahmen - Begrünung von Dächern und Fassaden - Berücksichtigung der denkmalgeschützten ehemaligen Turenne-Kaserne sowie der besonderen städtebaulichen Situation am Ortseingang - Sicherstellung einer Umfahrung des Gebäudes für Anlieferung und Feuerwehr sowie Zufahrt zu den Stellplätzen Regenwasser- und Freiraummanagement Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu verwerten. Gefordert wird ein integriertes Regenwassermanagement nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ mit Versickerung, Rückhaltung und Nutzung des Regenwassers für Grünflächen und Baumpflanzungen. Das natürliche Geländegefälle von ca. 2,70 m von Süd nach Nord ist dabei zu berücksichtigen. Planungsrandbedingungen Im östlichen Grundstücksbereich befindet sich ein Strommast mit einer 110-kV-Leitung. Um den Mast ist ein Radius von 15 m von Bebauung freizuhalten; entlang der Leitung verläuft ein Schutzstreifen von 40 m Breite. Zusätzlich verläuft ein Abwasserkanal DN 250/DN 300 im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze. Der zugehörige Schutzstreifen von 12,50 m Breite (5,0 m bzw. 7,5 m beidseitig) ist von Bebauung freizuhalten, kann jedoch beispielsweise für Stellplätze und Freiflächennutzungen verwendet werden. Die Freianlagenplanung ist in die Gesamtplanung zu integrieren und durch die Objektplanung Gebäude zu koordinieren. Förderung Das Projekt ist fördermittelfinanziert. Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen dem Abschluss von Stufe 1 und der Beauftragung von Stufe 2 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist. Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.
Qualifikation
Sämtliche gesetzliche Ausschlussgründe aller Art, u.a.: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB / § 73 Abs. 3 VgV und i. S. v. § 21 Abs. 1 (AentG), § 98c (AufenthG), § 19 Abs. 1 (MiLoG), § 21 (SchwarzArbG) Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022 Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht (Formular 2) Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTTG) Verpflichtungserklärung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTTG (Formular 3) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Bestätigung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister über Angabe der Berufs-/Handelsregisternummer - Nachweis zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt", „Landschaftsarchitekt" oder „Ingenieur" für mindestens eine im Unternehmen des Bieters tätige, für die Leistungserbringung verfügbare Person. Als Nachweis ist für Architekten und Landschaftsarchitekten die aktuelle Eintragungsbestätigung der zuständigen Architektenkammer vorzulegen; für Ingenieure ist die aktuelle Eintragungsbestätigung der zuständigen Ingenieurkammer bzw. ein entsprechendes Abschlusszeugnis vorzulegen. - Nachweis über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Freianlagenplanung für den Projektleiter Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten (mindestens 2), die jeweils über die Qualifikation als Architekt, Landschaftsarchitekt oder Ingenieur verfügen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 2 000 000 EUR für Personenschäden, min. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden (pro Versicherungsfall) vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermessen des Auslobers. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass der Auslober von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert. Ferner wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen und die genannten Mindestbedingungen erfüllt werden. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgegebenen Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Lose
1 LosProjektanlass Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftl. überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Bauvorhaben Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und ca. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 334 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Anforderungen an die Freianlagenplanung Die Freiflächen sollen teilweise als schulischer Lernort genutzt werden und den hohen städtebaulichen Anforderungen der exponierten Ortseingangslage gerecht werden. Besondere Anforderungen sind: - Gestaltung hochwertiger und attraktiver Freiräume mit klar erkennbarer Eingangs- und Orientierungszone - Herstellung von ca. 150 Stellplätzen und ca. 40 Fahrradstellplätzen einschließlich Fahrradabstellanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität - Solare Überdachung der Stellplätze gemäß Landessolargesetz Rheinland-Pfalz - Sicherstellung der Anbindung an den ÖPNV sowie an öffentliche Rad- und Fußwege - Berücksichtigung von Flächen für schulische Übungen im Freiraum - Starke Eingrünung des Grundstücks und Ausgleich zusätzlicher Versiegelungen durch geeignete Pflanzmaßnahmen - Begrünung von Dächern und Fassaden - Berücksichtigung der denkmalgeschützten ehemaligen Turenne-Kaserne sowie der besonderen städtebaulichen Situation am Ortseingang - Sicherstellung einer Umfahrung des Gebäudes für Anlieferung und Feuerwehr sowie Zufahrt zu den Stellplätzen Regenwasser- und Freiraummanagement Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu verwerten. Gefordert wird ein integriertes Regenwassermanagement nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ mit Versickerung, Rückhaltung und Nutzung des Regenwassers für Grünflächen und Baumpflanzungen. Das natürliche Geländegefälle von ca. 2,70 m von Süd nach Nord ist dabei zu berücksichtigen. Planungsrandbedingungen Im östlichen Grundstücksbereich befindet sich ein Strommast mit einer 110-kV-Leitung. Um den Mast ist ein Radius von 15 m von Bebauung freizuhalten; entlang der Leitung verläuft ein Schutzstreifen von 40 m Breite. Zusätzlich verläuft ein Abwasserkanal DN 250/DN 300im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze. Der zugehörige Schutzstreifen von 12,50 m Breite (5,0 m bzw. 7,5 m beidseitig) ist von Bebauung freizuhalten, kann jedoch beispielsweise für Stellplätze und Freiflächennutzungen verwendet werden. Die Freianlagenplanung ist in die Gesamtplanung zu integrieren und durch die Objektplanung Gebäude zu koordinieren. Förderung Das Projekt ist fördermittelfinanziert. Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen dem Abschluss von Stufe 1 und der Beauftragung von Stufe 2 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist. Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality
Projektteam und Projekterfahrung Unterkriterien gemäß Vergabeunterlagen
- quality
Projektumsetzung Unterkriterien gemäß Vergabeunterlagen
- price
Honorarangebot Das Angebot erfolgt auf Grundlage des Vertrags. Zur Wertung der Angebote wird dem Bieter ein Honorarformular zur Verfügung gestellt, welches zwingend zur Angebotsabgabe zu nutzen und ausgefüllt einzureichen ist. Zur Vergleichbarkeit der Angebote werden im Honorarformular vorläufige anrechenbare Kosten vorgegeben, diese sind nicht Vertragsbestandteil und werden erst im laufenden Projekt gem. Vertrag final festgelegt.