Freianlagenplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Triberg
Stadt Triberg · Triberg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadt Triberg im Schwarzwald sucht eine Planerin oder einen Planer für die Freianlagenplanung eines neuen Feuerwehrgerätehauses an der Frejusstraße 1 in Triberg zwischen Frejusstraße, Gerwigstraße und Nußbacher Straße. Beauftragt werden Leistungen nach den §§ 38 bis 40 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 1 bis 9; die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, ohne Anspruch auf nachfolgende Stufen. Die Teilnahmefrist endet am 25. September 2026 um 10:00 Uhr, die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich für den 11. Dezember 2026 vorgesehen; der Rückbau bestehender Gebäude ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Die Stadt Triberg im Schwarzwald beabsichtigt an der Frejusstraße 1, 78098 Triberg im Schwarzwald, auf dem Grundstück zwischen der Frejusstraße, der Gerwigstraße und der Nußbacher Straße einen Neubau für ein Feuerwehrgerätehaus zu realisieren. Die auf dem Grundstück bestehenden Gebäude werden hierfür zurückgebaut. Der Rückbau ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Aufgabe. Für die Leistungen der Freianlagenplanung gem. - §§ 38 - 40 HOAI, - LPH 1-8, 9 wird eine geeignete Planer/-in für Freianlagen gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 11.12.2026 ganztägig statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 5.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
Qualifikation
Folgende Eigenerklärungen werden durch die Unterzeichnung der Mitglieder des Bewerberteams im Teilnahmeantrag bestätigt. Die entsprechenden Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien können von den Bewerbenden jederzeit vorgelegt werden. Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eigenerklärung zu folgenden fakultativen Ausschlussgründen i.S.v. § 124 GWB, bei denen es im Ermessen der Vergabestelle steht, ob ein Bewerber/- in ausgeschlossen wird: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegt. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). Eigenerklärung zu Verbot Beteiligung russischer Unternehmen gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur von Bewerbern und von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben). Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung erfüllt werden mit Blick auf: a) Befähigung zur Berufsausübung, b) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen und durch Eigenerklärung) c) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen). Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/-innen/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber/-in auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.
Lose
1 LosDie Stadt Triberg im Schwarzwald beabsichtigt an der Frejusstraße 1, 78098 Triberg im Schwarzwald, auf dem Grundstück zwischen der Frejusstraße, der Gerwigstraße und der Nußbacher Straße einen Neubau für ein Feuerwehrgerätehaus zu realisieren. Die auf dem Grundstück bestehenden Gebäude werden hierfür zurückgebaut. Der Rückbau ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Aufgabe. Ziel ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles Gebäude zu errichten, das neben einer hochwertigen Architektur unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten auch die aktuellen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie die funktionalen und feuerwehrspezifi-schen Anforderungen erfüllt. Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses hat die Stadt Triberg im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese wurde von Hättich und Faber Architekten PartGmbB aus Haslach erstellt und ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Die BGF des maximal 3-geschossigen Feuerwehrgerätehauses beträgt gemäß der Machbarkeitsstudie nach aktuellem Stand ca. 2.000 m². Darüber hinaus soll ein Übungsturm errichtet werden. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Die Fahrzeughalle ist für sieben Stellplätze auszulegen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 2.700 m², die Grundfläche des Feuerwehrgerätehauses beträgt lt. Machbarkeitsstudie ca. 800 m². Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich HWextrem des Nussbachs (Wasserspiegellage 609,4m ü. NHN). Die Kosten der Kostengruppen 300 bis 500 werden (Stand 2026) mit ca. 4,53 Mio. EUR brutto veranschlagt und stellen sich folgend zusammen: KG 300 +400 ca. 4,28 Mio EUR KG 500 ca. 250,- T EUR Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden. Eine Fertigstellung des Gebäudes wird für die Jahre 2028/2029 angestrebt. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 11.12.2026 ganztägig statt. Für die weitere Planung werden neben Objektplaner/-in auch Fachplanende für die Bereiche Freianlagen, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung - HLS sowie technische Gebäudeausrüstung - ELT gesucht. Zuwendungen nach der ZFeuVwV wurden bewilligt, weitere Fördermittel sollen beantragt werden. Ein Nachweis über die Prüfung der Grundsätze des nachhaltigen Bauens nach Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Stadt Triberg strebt an, zum Planungsstart Anfang 2027 die nachfolgenden Gutachten zur Verfügung zu stellen: • Kampfmittel: Auswertung der Luftbilder, • Lärmgutachten, • Bodengutachten. Zusatz Freianlagen: Für die Außenanlagen sind insgesamt ca. 1.900m² überwiegend befestigte Fläche (Zufahrt, Stellplätze) zu planen sowie die Dachbegrünung, Zäune und Tore. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 2.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality15%
Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- cost20%
Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
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Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- quality25%
Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- quality25%
Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.