Flächendeckendes Gigabitnetz und breitbandige Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Kreisstadt Merzig
Kreisstadt Merzig · Merzig, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Kreisstadt Merzig beauftragt ein Telekommunikationsunternehmen mit dem Bau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabitnetzes sowie der Erbringung von breitbandigen Kundendiensten für bislang unterversorgte Adressen. Das Projekt umfasst die Planung, Errichtung und langfristige Betreuung des Netzes und hat eine Vertragslaufzeit von rund 2520 Tagen (etwa sieben Jahre). Die Vergabe erfolgt in einem Los und die Zuschlagskriterien basieren zu 80 % auf den Wirtschaftlichkeitslücken, zu 15 % auf der Inbetriebnahmedauer und zu 5 % auf einem Konzept für alternative Verlegemethoden.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Die Kreisstadt Merzig (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekomm Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7H5/documents heruntergeladen werden können.
Qualifikation
Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Erstangebot abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eignungsprüfung zunächst fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben bzw. die Inhalte aufzuklären. Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7H5/documents
Lose
1 LosSiehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- cost80%
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (80). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 8,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 7 zur Vergabeunterlage) darzulegen.
- quality15%
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
- quality5%
Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verle-gemethoden vorgelegt, wonach möglichst mind. 5 % (Schwellwert) der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlege-techniken (z. B. Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spül-verfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen (vgl. Abschnitt 4. e) bb) (3) der Vergabeunterlage). - Schwellwert erfüllt = 4,5 Punkte - Schwellwert nicht erfüllt = 0 Punkte Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netz-technologien vorgelegt, aus welchem eindeutig hervorgeht, um welche alternative Netztechnologie es sich handelt, wo im Netzkonzept diese eingesetzt wird (z.B. Backbone, Verteilnetz, Anschlussnetz), welche Anschlüsse davon betroffen sind (z.B. im Verteilnetz alle Anschlüsse im nachgelagerten Anschlussnetz) und welche Bandbreite (Down- und Upstream) an den betroffenen Anschlüssen verfügbar ist. - Konzept hinreichend erläutert = 0,5 Punkte - Konzept nicht hinreichend erläutert = 0 Punkte