Fabrikneues Drehleiterfahrzeug mit Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Hilter a.T.W. · Osnabrück, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Landkreis Osnabrück, Abteilung 13.3 Zentrale Vergabestelle, beschafft im Auftrag der Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald ein fabrikneues Drehleiterfahrzeug für deren Ortsfeuerwehr. Die Lieferung umfasst ein vollständig funktionsfähiges, zugelassenes und einsatzbereites Fahrzeug mit Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau sowie die zugehörige feuerwehrtechnische Beladung; die Vergabe ist in zwei Fachlose aufgeteilt. Der Leistungsort liegt in der Region Osnabrück, Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Gemeinde Hilter a.T.W. / Lieferung eines Drehleiterfahrzeugs (DLA[K] 23/12) für die Ortsfeuerwehr Hilter a.T.W. - Los 1: Fahrgestell und Aufbau | Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung
Qualifikation
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Lose
2 LoseDie Gemeinde Hilter a.T.W. beabsichtigt die Beschaffung eines fabrikneuen Drehleiterfahrzeugs DLA(K) 23/12 einschließlich feuerwehrtechnischer Beladung. Das Fahrzeug ist vollständig funktionsfähig, zugelassen und einsatzbereit zu liefern. Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in zwei Fachlose: * Los 1 umfasst Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Aufbau als technisch aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem. * Los 2 umfasst die feuerwehrtechnische Beladung. Angebote können für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden; die Zuschlagserteilung erfolgt je Los. Fahrgestell und Aufbau werden aus technischen Gründen gemeinsam vergeben. Wesentliche sicherheits- und zulassungsrelevante Schnittstellen bestehen insbesondere bei Nebenantrieb, Abstützung, Leiterpark und Steuerung, Achslasten und Schwerpunktlage, Energieversorgung, Brems- und Fahrdynamik, Parametrierung, EMV und Gesamtfahrzeugzulassung. Die technische Gesamtverantwortung für das funktionsfähige und zulassungsfähige System liegt beim Auftragnehmer des Loses 1. Der Zuschlag wird je Los auf das preislich niedrigste wertbare Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist damit der Preis. Die technische und qualitative Mindestleistung wird durch die als Ausschluss- beziehungsweise Mindestanforderungen gekennzeichneten Vorgaben abgesichert.
Die Gemeinde Hilter a.T.W. beabsichtigt die Beschaffung eines fabrikneuen Drehleiterfahrzeugs DLA(K) 23/12 einschließlich feuerwehrtechnischer Beladung. Das Fahrzeug ist vollständig funktionsfähig, zugelassen und einsatzbereit zu liefern. Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in zwei Fachlose: * Los 1 umfasst Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Aufbau als technisch aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem. * Los 2 umfasst die feuerwehrtechnische Beladung. Angebote können für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden; die Zuschlagserteilung erfolgt je Los. Fahrgestell und Aufbau werden aus technischen Gründen gemeinsam vergeben. Wesentliche sicherheits- und zulassungsrelevante Schnittstellen bestehen insbesondere bei Nebenantrieb, Abstützung, Leiterpark und Steuerung, Achslasten und Schwerpunktlage, Energieversorgung, Brems- und Fahrdynamik, Parametrierung, EMV und Gesamtfahrzeugzulassung. Die technische Gesamtverantwortung für das funktionsfähige und zulassungsfähige System liegt beim Auftragnehmer des Loses 1. Der Zuschlag wird je Los auf das preislich niedrigste wertbare Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist damit der Preis. Die technische und qualitative Mindestleistung wird durch die als Ausschluss- beziehungsweise Mindestanforderungen gekennzeichneten Vorgaben abgesichert.