Externer Datenschutzbeauftragter für den Forschungsverbund Berlin e.V.
Forschungsverbund Berlin e.V. · Berlin, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Forschungsverbund Berlin e.V. beauftragt die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für die Vertragslaufzeit vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2030. Die Leistung umfasst die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach Art. 37‑39 DSGVO sowie die kontinuierliche Betreuung und Beratung des Auftraggebers. Die Vergütung erfolgt über eine monatliche Grundpauschale. Es handelt sich um ein einzelnes Los.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für den Forschungsverbund Berlin e.V.
Qualifikation
siehe "Erklärungen zu Ausschlussgründen" Die Nachforderung von Angaben im "Formblatt Eignung" ist nicht ausgeschlossen
Lose
1 LosBestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für den Forschungsverbund Berlin e.V. für den Zeitraum 01.11.2026 bis 31.10.2030 in folgendem Umfang: Durchführung von folgenden Grundleistungen zu einer monatlichen Grundpauschale: - Während der gesamten Vertragslaufzeit übernimmt der Auftragnehmer die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten des Forschungsverbundes Berlin e. V. (FVB) und nimmt die gesetzlichen Aufgaben nach Maßgabe der Art. 37 bis 39 DSGVO wahr - Der Auftragnehmer arbeitet während der gesamten Vertragslaufzeit kontinuierlich mit dem zentralen Datenschutzmanagement des FVB zusammen - Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben die Zusammenarbeit mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde und steht dieser als Ansprechpartner in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung - Der Auftragnehmer führt einmal je Kalenderjahr ein Datenschutzaudit im FVB durch - Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Bedarf durch eine kurzfristige datenschutz-rechtliche Ersteinschätzung gemeldeter Datenschutzvorfälle Durchführung von folgenden anlassbezogene Beratungsleistungen mit einem angenommenen Bedarf von 400 Stunden (=keine Mindestabnahmemenge): - Datenschutzrechtliche Grundsatzberatung - Datenschutzmanagement und Datenschutzorganisation - Datenschutz-Folgenabschätzungen - Datenschutzvorfälle - Betroffenenrechte Durchführung einer optionalen jährlichen Basisschulung zum Datenschutz für Beschäftigte des FVB.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality12.5%
Der Bieter beschreibt sein Konzept zur Wahrnehmung der Funktion des externen Datenschutzbeauftrag-ten innerhalb der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Datenschutzorganisation des Forschungs-verbundes Berlin e. V. (FVB).
- quality12.5%
Der Bieter beschreibt seine methodische Vorgehensweise bei der Bearbeitung datenschutzrechtlicher Fragestellungen.
- quality12.5%
Der Bieter beschreibt sein Konzept zur kontinuierlichen Betreuung des Auftraggebers während der ge-samten Vertragslaufzeit.
- quality12.5%
Der Bieter beschreibt, wie er den Auftraggeber im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des exter-nen Datenschutzbeauftragten bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Datenschutzorganisation unterstützt.
- price50%
Die Angebotswertung wird nach der Einfachen Richtwertmethode (gem. UfAB 2018) durchgeführt. Zur Ermittlung der Leistungspunkte haben die Bieter mit der Angebotsabgabe ein schriftliches Konzept zur Leistungserbringung (siehe Ziffer 4), zur Methodik der datenschutzrechtlichen Beratung (siehe Ziffer 5), zur Betreuung und Vertretung (siehe Ziffer 6) und zur Unterstützung der Weiterentwicklung der Da-tenschutzorganisation (siehe Ziffer 7) beizufügen. Zur Ermittlung des Angebotspreises ist das Preisblatt vollständig auszupreisen und der ermittelte Gesamt-wertungspreis in das Preisfeld über das Bietercockpit einzutragen. Die Aufwandsschätzungen (je Position im Preisblatt) dienen der Ermittlung der Gesamtwertungssumme. Die Leistungspunkte (L) werden auf Grundlage der qualitativen Zuschlagskriterien (Konzepte) ermittelt. Hierzu werden für jedes Zuschlagskriterium (Konzept) entsprechend der jeweiligen Bewertungsmatrix 0, 3, 6 oder 10 Bewertungspunkte vergeben. Die erreichten Bewertungspunkte werden mit den für das jeweilige Zuschlagskriterium festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Aufgrund der eingeschränkten Darstellung der Bewertungsmethode in dieser Bekanntmachung ist die Anlage "Angebotswertung" zwingend zu beachten und diese ist vollständig ausgefüllt und mit zugehörigen Unterlagen mit Angebotsabgabe einzureichen.