Externer Brandschutz- und Explosionsschutzbeauftragter
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe · Hannover, Deutschland · TED
Passende Ausschreibungen nicht mehr suchen müssen.
Sie bekommen von uns kostenlos drei aktuelle Ausschreibungen, die zu Ihrem Betrieb passen.
- Ohne Registrierung
- Rückmeldung in 1–2 Werktagen
In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Aufträge wirklich zu Ihnen passen.
Sie erlauben uns mit dem Absenden, Ihnen passende Ausschreibungen per E-Mail zu schicken und Sie dazu einmal anzurufen. Sie können das jederzeit widerrufen. Datenschutz
Zusammenfassung
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover vergibt Leistungen für einen externen Brandschutzbeauftragten für ihre Dienststellen. Zum Auftrag gehören auch Aufgaben des Explosionsschutzes, insbesondere die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten, auf Grundlage bestehender Brandschutzgutachten und Brandschauen. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028, mit einer Option für ein weiteres Jahr.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt auf Grundlage von Brandschutzgutachten einen Auftrag über die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten für einen Zeitraum von 2 Jahren und einer Option für ein weiteres Jahr (Gesamtlaufzeit max. 3 Jahre) zu vergeben. In dieser Funktion ist auch der Explosionsschutz (Erstellen von Explosionsschutzdokumenten) wahrzunehmen. Die Grundlage für die Ausübung des Auftrages sind verschiedene Brandschutzgutachten durch externe Brandschutzgutachter und Brandschauen der zuständigen Feuerwehren. Die Aufgaben ergeben sich aus den Richtlinien vfdb 12-09-01:2014-08 bzw. DGUV Information 205-003 bzw. VdS 3111.
Qualifikation
Es gelten §§ 123, 124 GWB § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1 b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Illegalen Beschäftigung § 21 des Mindestlohngesetzes EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843 Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 gemäß auf § 56 VgV
Lose
1 LosDie Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt auf Grundlage von Brandschutzgutachten einen Auftrag über die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten für einen Zeitraum von 2 Jahren und einer Option für ein weiteres Jahr (Gesamtlaufzeit max. 3 Jahre) zu vergeben. In dieser Funktion ist auch der Explosionsschutz (Erstellen von Explosionsschutzdokumenten) wahrzunehmen. Die Grundlage für die Ausübung des Auftrages sind verschiedene Brandschutzgutachten durch externe Brandschutzgutachter und Brandschauen der zuständigen Feuerwehren. Die Aufgaben ergeben sich aus den Richtlinien vfdb 12-09-01:2014-08 bzw. DGUV Information 205-003 bzw. VdS 3111.