Externe Sicherheitsdienste für Gerichte in Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel, Deutschland · TED
- 19. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 18. Aug. 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH & Co.KG · €0k
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Zusammenfassung
Das Land Schleswig-Holstein beauftragt externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung der Einlasskontrollen an den Gerichten. Ab dem 1. April 2027 sollen mindestens vier und höchstens zehn Vollzeitäquivalente flexibel an den Standorten Flensburg, Kiel, Itzehoe und Lübeck eingesetzt werden. Die Dienstleistung wird in zwei Lose aufgeteilt, wobei jedes Los zwischen zwei und fünf Vollzeitkräfte abruft. Der Einsatz erfolgt wochentags von 08:00 bis 16:00 Uhr, mit gelegentlichen Verlängerungen bis 20:00 Uhr.
Vergabeunterlagen
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Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH & Co.KG
Auftragswert
€0k
Zuschlag am
18. Aug. 2026
Beschreibung
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei Gerichten der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel (Los 1) sowie Itzehoe und Lübeck (Los 2) möglich.
Lose
2 LoseIm Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich: _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Flensburg: Amtsgericht Husum, Amtsgericht Schleswig, Amtsgericht Niebüll, Landgericht Flensburg, Oberlandesgericht Schleswig, Oberverwaltungsgericht Schleswig. _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Kiel: Landgericht Kiel, Amtsgericht Bad Segeberg, Amtsgericht Norderstedt, Amtsgericht Plön, Amtsgericht Neumünster, Amtsgericht Rendsburg, Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Eckernförde, Sozialgericht Kiel, Staatsanwaltschaft Kiel. _________________________________________________________________________________________________ Los 1 Bezirk Nord: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel Anzahl Sicherheitskräfte: mind. 2, max. 5. Geschätzter Beschäftigungsumfang (in Std. pro Jahr): 3.931,92 bis 9.829,80.
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich: _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Itzehoe: Landgericht Itzehoe mit Außenstelle Hohenaspe, Amtsgericht Pinneberg (Interimsunterbringung derzeit in Schenefeld und Quickborn), Amtsgericht Meldorf, Amtsgericht Elmshorn, Amtsgericht Itzehoe, Sozialgericht Itzehoe, Arbeitsgericht Elmshorn, Staatsanwaltschaft Itzehoe. _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Lübeck: Amtsgericht Lübeck, Landgericht Lübeck, Amtsgericht Schwarzenbek, Amtsgericht Reinbek, Amtsgericht Ahrensburg, Amtsgericht Ratzeburg, Amtsgericht Eutin, Amtsgericht Oldenburg i.H., Sozialgericht Lübeck, Arbeitsgericht Lübeck, Staatsanwaltschaft Lübeck. _________________________________________________________________________________________________ Los 2 Bezirk Süd: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Itzehoe und Lübeck Anzahl Sicherheitskräfte: mind. 2, max. 5. Geschätzter Beschäftigungsumfang (in Std. pro Jahr): 3.931,92 bis 9.829,80.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price30%
15. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (je Los) einzureichen.
- quality70%
16. Mit dem Angebot ist ein Konzept gem. Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung zur Sicherstellung von qualifiziertem Personal und einer hohen Dienstleistungsqualität einzureichen.
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