Evaluation des Förderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · Eschborn, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Sitz in Eschborn beauftragt die umfassende Evaluation des Förderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) für die Förderjahre 2019 bis 2025. Der Auftrag umfasst die Prüfung der Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit, Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Programms sowie die Bereitstellung von Daten für nationale und europäische Berichtspflichten. Der geschätzte Auftragswert beträgt 209.016 Euro; Angebote sind bis zum 15. September 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Die Förderrichtlinie EBW setzt einen wichtigen finanziellen Anreiz insbesondere für private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungsnutzende, um eine umfassende, qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen bieten eine wertvolle Entscheidungsgrundlage, um weitere Investitionen in wirtschaftliche sinnvolle Maßnahmen zu planen und die bestehenden Effizienzpotenziale zu nutzen. Im Rahmen einer umfassenden Evaluation sollen erstmals die Wirkungen der EBW-Förderrichtlinie für die Förderjahre 2019-2025 bewertet werden, insbesondere auch als Beitrag für die nach § 7 Abs. 2 BHO vorgeschriebene Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle), Dabei sollen auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der EBW-Förderrichtlinie.unterbreitet werden. Der Auftrag unterteilt sich in drei Arbeitspakete (AP): AP 1 : Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO; AP 2: Ausarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Förderprogramms; AP3: Bereitstellung der Daten für nationale und europäische Berichtspflichten im Rahmen des Monitorings der Einsparungen der nationalen Effizienzmaßnahmen (NAPE, EED)
Qualifikation
Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Eigenerklärung § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und § 19 Abs. 3 MiLoG sowie § 21 Abs. 3 AentG - Eigenerklärung Sanktionen Russland aktuell
Lose
1 LosDie Förderrichtlinie EBW setzt einen wichtigen finanziellen Anreiz insbesondere für private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungsnutzende, um eine umfassende, qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen bieten eine wertvolle Entscheidungsgrundlage, um weitere Investitionen in wirtschaftliche sinnvolle Maßnahmen zu planen und die bestehenden Effizienzpotenziale zu nutzen. Im Rahmen einer umfassenden Evaluation sollen erstmals die Wirkungen der EBW-Förderrichtlinie für die Förderjahre 2019-2025 bewertet werden, insbesondere auch als Beitrag für die nach § 7 Abs. 2 BHO vorgeschriebene Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle), Dabei sollen auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der EBW-Förderrichtlinie.unterbreitet werden. Der Auftrag unterteilt sich in drei Arbeitspakete (AP): AP 1 : Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO; AP 2: Ausarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Förderprogramms; AP3: Bereitstellung der Daten für nationale und europäische Berichtspflichten im Rahmen des Monitorings der Einsparungen der nationalen Effizienzmaßnahmen (NAPE, EED)