Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für den Stadtkern II
Stadt Weißenthurm · Weißenthurm, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Fehler des Auftraggebers berichtigt
Es wurden zwei fehlerhafte Angaben korrigiert. 1. Die Verlängerungsoption auf 10 Jahre wurde ersatzlos gestrichen. 2. Bei den Wertungskriterien wurde ein Kriterium ersatzlos gestrichen (Personaleinsatzplanung und personelle Projektorganisation).
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Zusammenfassung
Die Stadt Weißenthurm beauftragt die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für das Fördergebiet Stadtkern II in Weißenthurm, Rheinland-Pfalz. Das Konzept soll eine Analyse von Gesamtstadt und Fördergebiet, Bürgerbeteiligung sowie konkrete Maßnahmen für ein zehnjähriges Handlungsprogramm im Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“ umfassen. Die Bearbeitung ist innerhalb von 300 Tagen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Mit Schreiben vom 14.03.2026 wurde der Stadt Weißenthurm vom Ministerium des Inneren und für Sport mitgeteilt, dass sie mit dem Bereich Stadtkern II ab dem Programmjahr 2026 in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren-Aktive Stadt" aufgenommen wurde. Als Grundlage für ein 10 -jähriges Handlungsprogramm des Förderprogramms ist ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungsprogramm (ISEK) zu erarbeiten. Dabei sollen die Weichen für die weitere Entwicklung des Projektgebietes gestellt und konkrete Maßnahmen beschrieben werden.
Qualifikation
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Lose
1 LosEs ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK zu erstellen). Das ISEK ist entsprechend der Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz in enger Abstimmung mit dem Fördermittelgeber zu erstellen. Die Kommunikation mit dem Fördermittelgeber erfolgt über die Stadt Weißenthurm bzw. die Verbandsgemeinde Weißenthurm. Die Gliederung des ISEK muss der Mustergliederung des Landes Rheinland-Pfalz entsprechen. 1. Analyse (Gesamtstadt und Fördergebiet) 2. Bürgerbeteiligung 3. Stärken-Schwächen-Analyse 4. Leitbilder/Ziele/Strategien 5. Rahmenplanung 6. Einzelprojekte 7. Zeitplanung 8. Umsetzungsmanagement 9. Fördergebiet 10. KoFi 11. Verstetigung
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price60%
Angebotenes Honorar für die Erbringung der Leistungen.
- quality40%
Zur Gewährleistung eines nachvollziehbaren und die örtlichen Gegebenheiten, Problemfelder und Ressourcen berücksichtigenden Beratungsansatzes ist ein Kurzkonzept vorzulegen, dass Aussagen insbesondere zu folgendem Punkten beinhalten soll: - Organisation einer termingerechten Erstellung des ISEK - Darstellung der Moderations- und Kommunikationserfahrungen, Methodenkompetenz, insbesondere für beteiligungsorientierte Planungsprozesse im Bereich der Einbeziehung lokaler Akteure - Organisation des Projekt- /Fördergebietsmanagement - Organisation des Fördermittelmanagements. Es sind Aussagen zur Sicherstellung einer termingerechten Erledigung zu treffen und ein Entwurf für ein Projektablauf inkl. Zeitplan vorzulegen. Das Kurzkonzept soll die vorgesehenen Maßnahmen und Qualifikationen (insbesondere bezogen auf die für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeitenden) hinreichend beschreiben. Das Konzept soll den Umfang von 5 Din A 4 Seiten möglichst nicht übersteigen. Das Konzept ist Grundlage der Präsentation vor Ort.