Erstaufforstungsflächen zum Waldausgleich in Freisen
gwSaar, Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar mbH · Saarbrücken, Deutschland · TED
- 31. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
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Zusammenfassung
Die gwSaar, Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar mbH aus Saarbrücken, beschafft Erstaufforstungsflächen zur Kompensation von Eingriffen in bestehende Waldbestände durch eigene Erschließungsmaßnahmen in der Gemeinde Freisen. Die Ausgleichsmaßnahmen müssen gemäß dem Saarländischen Landeswaldgesetz (LWaldG) als Erstaufforstungen innerhalb des Saarlandes umgesetzt werden; Waldverbesserungsmaßnahmen sowie Maßnahmen außerhalb des Saarlandes sind ausgeschlossen. Der Zuschlag soll auf das preislich niedrigste Angebot erteilt werden, sofern die Verfügbarkeit der erforderlichen Ausgleichsflächen gewährleistet ist.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Die gwSaar benötigt für eigene Erschließungsmaßnahmen in der Gemeinde Freisen, welche in bestehende Waldbestände eingreifen, Waldausgleichsflächen in Form von Erstaufforstungen zur Kompensation des Eingriffes.
Lose
1 LosDie gwSaar benötigt für Eigenprojekte in der Gemeinde Freisen, welche in bestehende Waldbestände eingreifen, Waldausgleichsflächen zur Kompensation des Eingriffes. Die Kompensation kann entsprechend des LWaldG ausschließlich in Form von Erstaufforstungen innerhalb des Saarlandes erfolgen. Waldverbesserende Maßnahmen oder Maßnahmen in anderen Bundesländern oder außerhalb Deutschlands sind entsprechend LWaldG Saarland unzulässig. Die Regelungen des LWaldG Saarland sind bei der Beschaffung zwingend zu beachten. Die Kompensation muss nicht in der Gemeinde des Eingriffes erfolgen. Eine Kompensation im räumlichen Umfeld ist allerdings von Vorteil Die gwSaarhat einen Bedarf an Kompensationsflächen von rd. 16.669 m² im Jahr 2026, bis zum 31.12.2026. Die Erstaufforstung bedarf einer separaten Erstaufforstungsgenehmigung durch die Forstbehörde des Landes. Die veranschlagten Kompensationsflächen müssen daher bis zum 31.12.2026 genehmigt sein. Es soll kein Grunderwerb erfolgen, sondern lediglich der Erwerb dinglicher Rechte zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen auf dem Grundstück beschafft werden. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Genehmigung für den Eingriff.
Zuschlagskriterien
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Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Die Verfügbarkeit des Waldausgleichs muss gewährleistet sein. Es müssen bis zum 31.12.20265 genehmigte Erstaufforstungsflächen in ausreichender Größe vorliegen.