Ersatzneubau einer Brücke über den Mittellandkanal inkl. Straßen- und Wegebaumaßnahmen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover · Hannover, Deutschland · TED
Passende Ausschreibungen nicht mehr suchen müssen.
Sie bekommen von uns kostenlos drei aktuelle Ausschreibungen, die zu Ihrem Betrieb passen.
- Ohne Registrierung
- Rückmeldung in 1–2 Werktagen
In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Aufträge wirklich zu Ihnen passen.
Sie erlauben uns mit dem Absenden, Ihnen passende Ausschreibungen per E-Mail zu schicken und Sie dazu einmal anzurufen. Sie können das jederzeit widerrufen. Datenschutz
Zusammenfassung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Hannover) schreibt den Neubau einer Ersatzbrücke über den Mittellandkanal sowie zugehörige Straßen- und Wegebaumaßnahmen aus. Das Projekt umfasst den Abriss der alten Brücke, den Bau einer zweispurigen Schnellwegbrücke (2 TBW) und den Neubau von zwei Radwegen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 1800 Tage (etwa 5 Jahre). Der geschätzte Auftragswert liegt bei 60 Millionen Euro.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich Hannover beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Bauvertrag für den Ersatzneubau der Brücke über den Mittellandkanal nebst Straßen- und Wegebaumaßnahmen zu vergeben.
Qualifikation
1. Regelung zur Nachforderung von Unterlagen (§ 16a EU VOB/A): Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (z. B. Eignungsnachweise, Eigenerklärungen) nachzufordern. Ein Rechtsanspruch des Bieters auf eine Nachforderung besteht jedoch nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung oder den Angebotspreis betreffen, ist rechtlich ausgeschlossen. Erfolgt eine Nachforderung, ist diese vom Bieter zwingend innerhalb der gesetzten Frist, welche der Auftraggeber in seiner Nachforderung benennt, über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform zu erfüllen. Ein fruchtloser Fristablauf führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. 2. Sämtliche weiteren verfahrensrelevanten Informationen, Fristen und Bedingungen sind vollumfänglich den elektronischen Vergabeunterlagen im Projektraum der Plattform zu entnehmen.
Lose
1 LosDie Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich Hannover beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Bauvertrag für den Ersatzneubau der Brücke über den Mittellandkanal nebst Straßen- und Wegebaumaßnahmen zu vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abbruch der Mittellandkanalbrücke im Zuge des Messeschnellweges (B 3), der Ersatzneubau der Schnellwegbrücke (2 TBW), der Neubau von zwei Rad und Gehwegbrücken an gleicher Stelle und der Neubau einer Stützwand südlich vom MLK an der RiFa Hannover sowie die Herstellung und der Rückbau der bauzeitlichen Umfahrung der B 3. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Ingenieurbaumaßnahmen sind die Lärmschutzwände und die VZ-Brücke abzubrechen. Der Neubau der LSW und der VZ-Brücke ist Gegenstand von gesonderten Verträgen. Die überführte Straße (B 3) ist von Bau-km 124+924 bis Bau-km 125+493 zu erneuern und die unterführten Wege der geänderten Bauwerkssituation anzupassen. Das Bestandsbauwerk überführt den Messeschnellweg (B 3) sowie zwei Rad-/Gehwege über den Mittellandkanal. Die Kanalbrücke mit den zwei anschließenden Rad-/Gehwegunterführungen und die Lärmschutzwände befindet sich in der Straßenbaulast der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind folgende Hauptleistungen zu erbringen: -Baufeldfreimachung -Pfahlprobebelastungen -Einrichten der Verkehrssicherung, mehrfach (Straße) -Einrichten der Umleitung, mehrfach (Rad-/Gehwege) -Rückbau/Abbruch der Lärmschutzwände, in Teillängen -Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung -Abbruch der Bestandsbrücken -Neubau der Stützwand südlich vom MLK neben der RiFa Hannover (in 2 Abschnitten) -Rückbau VZ-Brücke südlich vom MLK -Herstellung der Ersatzbauwerke (2 Rad-/Gehwegbrücken und 2 TBW für B 3) -Straßen- und Wegebau im Baubereich Die auszuführenden Arbeiten sowie die im Rahmen der übrigen Fachlose auszuführenden Arbeiten haben zeitlich parallel und in Teilabschnitten entsprechend den Bauphasen stattzufinden. Im Zuge der Baumaßnahme ist eine Verbreiterung des Querschnitts gemäß Regelquerschnitt 31 (RQ) der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) auszuführen. Dazu sind beide Richtungsfahrbahnen (RiFa) zu verbreitern. Die Kronenbreite ist entsprechend anzupassen. Parallel dazu ist die MLK-Brücke entsprechend der Verbreiterung zu erneuern und südlich vom MLK an der RiFa Hannover eine Stützwand zu errichten. In der Bauzeit kommen verschiedene Verkehrsführungen zum Einsatz, um den Schutz aller Personen zu gewährleisten und gleichzeitig den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten. Mehraufwendungen und Erschwernisse auf Grund der notwendigen Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs bzw. der unterschiedlichen Verkehrsphasen/-führungen sowie sonstiger vorhandener Hindernisse (u.a. Straßenausstattungen, Entwässerungseinrichtungen, Schutzplanken, Bauwerke etc.) werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind ständig freizuhalten, im Bauprozess aufrecht zu erhalten und entsprechend einzukalkulieren. Eine Zuordnung der einzelnen Verkehrsführungen zu der jeweiligen Bauphase ist der Tabelle der Baubeschreibung zu entnehmen. Weitere Einzelheiten zu den auszuführenden Arbeiten und zum Bauablauf sind den weiteren Ausführungen der Baubeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den Anlagen zu entnehmen. Es wird ausdrücklich auf die Ausführung der Gesamtleistung in zahlreichen Bauphasen/Teilleistungen hingewiesen. Gemäß des geplanten Bauablaufs (siehe Kapitel 3.2) und der aufgeführten Sperrungen, kann immer nur in Teil-/Einzelbereichen der Baumaßnahme gearbeitet werden (siehe hierzu auch Anlage Verkehrsphasenpläne). Hierfür entstehende Mehraufwendungen sind bei der Angebotskalkulation der entsprechenden Leistungen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises. Gewertet wird die finale Brutto-Gesamtsumme des Angebots (inklusive aller Nebenkosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer), wie sie sich aus dem ausgefüllten Preisblatt / Formblatt ergibt. Voraussetzung für die Preiswertung ist, dass das Angebot alle formalen, fachlichen und technischen Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) dieser Vergabeunterlagen vollständig erfüllt. Qualitative Mehrleistungen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen, werden nicht bewertet. Der Brutto-Gesamtpreis ist zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Rechenfehler werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben korrigiert; maßgeblich sind die korrigierten Brutto-Endbeträge. Bei rechnerischem Gleichstand mehrerer Angebote entscheidet das Los.