Ersatzneubau des Überführungsbaus K36 (Heerstraße) über die A45
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen · Hamm, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Westfalen beauftragt den Ersatzneubau des Überführungsbauwerks K36 über die A45 inklusive Abriss der alten Brücke aus dem Jahr 1971, Neubau, Erd- und Straßenarbeiten sowie Erschließung des Baufeldes. Das Los umfasst alle dafür notwendigen Bauleistungen. Die Angebotsfrist endet am 17.09.2026, die Ausführung erfolgt nach Auftragsvergabe im Anschluss.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Ersatzneubau des Überführungsbauwerkes K36 "Heerstr." / A45
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Lose
1 LosÜBW K36 - Heerstr. / A45 Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Brückenabbruch des Bauwerks aus dem Jahr 1971 und den anschließenden Neubau, den begleitenden Erd- und Straßenbau sowie die Erschließung des Baufeldes und des Neubauwerkes für den Brückenunterhalt. Die Brücke überführt die Kreisstraße 36 über die A45 zwischen den Anschlussstellen Meinerzhagen (16) und Drolshagen (17), wobei die Straße die Drolshagener Ortsteile Scheda im Norden mit dem südlich des Bauwerks gelegenen Germinghausen bzw. Wegeringhausen sowie dem Ortskern Drolshagens verbindet. Das Brückenbauwerk kreuzt die A45 im Betriebskilometer 77,299. Die Anschlussstelle Drolshagen befindet sich in ca. 1,5 km Entfernung zur Baumaßnahme. Nachfolgend die Zusammenstellung der Hauptleistungen für den Ingenieurbau beim o.g. Projekt: ca. 1.350 [m³] Stahl- und Spannbetonabbruch Bestandsbauwerk ca. 650 [m²] Asphaltbefestigung Überbau Aufnehmen ca. 210 [m] Geländer aufnehmen ca. 750 [m] Schutzeinrichtung abbauen ca. 3.250 [m³] Baugrubenaushub ca. 870 [m²] Spritzbetonvernagelung herstellen ca. 1.850 [m³] Stahl- und Spannbeton Brückenneubau ca. 310 [t] Betonstahl ca. 30 [t] Spannstahl (intern) ca. 3.500 [m³] Erdmaterial einbauen (Bauwerkshinterfüllung bzw. Baugrubenverfüllung) ca. 625 [m²] Überbauabdichtung ca. 625 [m²] Gussasphalt Schutzschicht ca. 625 [m²] Walzasphalt Deckschicht ca. 10 [St] Elastomerlager ca. 24 [m] Übergangskonstruktion ca. 212 [m] Geländer einbauen ca. 95 [m] Längsentwässerungsleitung ca. 95 [m] Schmutzwasserleitung
Zuschlagskriterien
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Preis