Ersatzneubau der Autobahn A7, Abschnitt Neumünster Nord (BW 419)
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord · Hamburg, Germany · TED
Zeitplan
- 11. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung
Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes (NL Nord) schreibt den Ersatzneubau des Autobahnabschnitts L328/A7 AS Neumünster Nord (BW 419) aus. Das Projekt umfasst die Erneuerung der Fahrbahninfrastruktur auf dem genannten Streckenabschnitt. Das Verfahren ist offen und läuft bis zum 9. September 2026. Der geschätzte Auftragswert ist in der Bekanntmachung nicht angegeben.
VergabeHero-Einschätzung
Die Bundesautobahn GmbH (NL Nord) beauftragt den Ersatzneubau eines Autobahnabschnitts der A7 bei Neumünster Nord (Kennzeichnung BW 419). Dabei soll die bestehende Fahrbahninfrastruktur erneuert und modernisiert werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Das Vergabeverfahren ist offen und Interessenten können bis zum 9. September 2026 ein Angebot einreichen. Es gibt keine Angabe zum Auftragswert in der Ausschreibung. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Autobahn GmbH des Bundes, NL Nord)
Beschreibung
A7, AS Neumünster Nord BW 419, Ersatzneubau L328 / A7 AS Neumünster Nord, BW 419
Qualifikation
6 Punkte- Keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB nachweisen
- Keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB nachweisen
- Selbstreinigung nach § 125 GWB nachweisen
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Abgaben
- Keine Ausschlussgründe gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Aufenthaltsgesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Lose
1 LotErsatzneubau L328 / A7 AS Neumünster Nord, BW 419
Zuschlagskriterien
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