Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: alb-elektric Huber GmbH +1 weitere
Auftragswert
€11M
Zuschlag am
7. Juli 2026
Errichtung von FTTB-Glasfasernetzen inkl. Strommitverlegung in Allmendingen und Ummendorf
Netze BW GmbH · Stuttgart, Germany · TED
Zeitplan
- 12. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026Zuschlag erteiltZuschlag an alb-elektric Huber GmbH +1 weitere · €11M
Zusammenfassung
Die Netze BW GmbH beauftragt den Bau moderner FTTB‑Glasfasernetze inklusive Strommitverlegung in den Gemeinden Allmendingen (PLZ 89604) und Ummendorf (PLZ 88444). Das Projekt ist in 22 Lose aufgeteilt, die Tiefbau, Kabelmontage und Glasarbeiten für verschiedene Cluster abdecken. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens (neg‑wo‑call) ohne EU‑Fördermittel. Bewerber müssen die jeweiligen Qualifizierungsstufen im System EnBW_QS‑2023‑0012 nachweisen.
VergabeHero-Einschätzung
Die Netze BW GmbH aus Stuttgart plant den Ausbau von schnellen Glasfaser‑Breitbandnetzen in den Orten Allmendingen und Ummendorf. Dafür sollen Unternehmen die Bauarbeiten für das Verlegen von Glasfaserkabeln und die gleichzeitige Verlegung von Stromleitungen übernehmen. Die Leistung ist in 22 Lose aufgeteilt, zum Beispiel Tiefbau, Kabelmontage und Glasarbeiten, sodass sich Unternehmen auf einzelne Teilbereiche bewerben können. Die Ausschreibung ist ein offenes Verfahren ohne EU‑Fördermittel und verlangt, dass Bieter bestimmte Qualifikationsstufen im EnBW‑Qualifizierungssystem nachweisen.
Beschreibung
Die Netze BW GmbH beabsichtigt die Errichtung moderner FTTB-Glasfasernetze in Zusammenarbeit mit der NetCom BW GmbH inkl. Strom und sucht leistungsstarke Partner für die Realisierung des Bauvorhabens in 89604 Allmendingen und 88444 Ummendorf.
Qualifikation
4 Punkte- Qualifizierungsstufe 1: Tief- und Straßenbauarbeiten
- Qualifizierungsstufe 5: Nieder- und Mittelspannungskabelmontage
- Qualifizierungsstufe 6: Telekommunikationsmontage
- Qualifizierung im System EnBW_QS-2023-0012
Lose
22 LoteDieses Los umfasst Tiefbau- und Verlegearbeiten, Sonderbau und Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung gemäß den Netze BW Leistungsbüchern und technischen Handreichungen der Netze BW. Der Bieter muss innerhalb des vorgeschalteten Qualifizierungssystems "EnBW_QS-2023-0012" die Qualifizierungsstufe "1. Tief- und Straßenbauarbeiten" erfolgreich durchlaufen haben. Die Abgrenzung der zu bauenden Trassen finden Sie in den der Ausschreibung angehängten Trassenplänen (Anhang A20). Gewerke: Tiefbau-, Verlegearbeiten, Herstellung von Hausanschlüssen, LWL-Arbeiten und Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung. - Grundlagen: Leistungsbuch L00, Stand 01.03.2024 - Tiefbau und Verlegung: Leistungsbuch L31, Stand 01.04.2019 - Sonderbau L32, Stand 01.03.2022 - Herstellung von Hausanschlüssen: Leistungsbuch L75, Stand 01.03.2021 - Regie: Leistungsbuch L20, Stand 01.03.2022 Die Leistungsbücher und eine Handreichung zur Anwendung des L75 sind in den der Ausschreibung angehangenen Dokumenten zu finden. Die über die Ausschreibung abgefragten Einheitspreise (Basispreise mit Ab-/Zuschläge) sind Festpreise für die Dauer des Rahmenvertrages und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOB/B eintreten. Projektangaben Siehe Anhang A20. Termine Baustart Bauende Monate Hausanschlüsse HAs pro Monat Cluster A (Bauabschnitt 1 & 2) 01.08.2026 30.06.2028 23 Monate 682 30 Cluster B (Bauabschnitt 3) 01.09.2027 30.11.2028 15 Monate 460 30 Die vorgegebenen Termine der Baumaßnahme sind von Seiten des Auftragnehmers (AN) verbindlich einzuhalten und werden über die Abrufbestellungen definiert. Der Auftraggeber behält sich aber eine Terminverschiebung vor, wenn berechtigte Gründe dafür der Anlass sind (Koordination mit anderen Leitungsträgern oder Institutionen etc.).
Dieses Los umfasst Tiefbau- und Verlegearbeiten, Sonderbau und Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung gemäß den Netze BW Leistungsbüchern und technischen Handreichungen der Netze BW. Der Bieter muss innerhalb des vorgeschalteten Qualifizierungssystems "EnBW_QS-2023-0012" die Qualifizierungsstufe "1. Tief- und Straßenbauarbeiten" erfolgreich durchlaufen haben. Die Abgrenzung der zu bauenden Trassen finden Sie in den der Ausschreibung angehängten Trassenplänen (Anhang A20). Gewerke: Tiefbau-, Verlegearbeiten, Herstellung von Hausanschlüssen, LWL-Arbeiten und Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung. - Grundlagen: Leistungsbuch L00, Stand 01.03.2024 - Tiefbau und Verlegung: Leistungsbuch L31, Stand 01.04.2019 - Sonderbau L32, Stand 01.03.2022 - Herstellung von Hausanschlüssen: Leistungsbuch L75, Stand 01.03.2021 - Regie: Leistungsbuch L20, Stand 01.03.2022 Die Leistungsbücher und eine Handreichung zur Anwendung des L75 sind in den der Ausschreibung angehangenen Dokumenten zu finden. Die über die Ausschreibung abgefragten Einheitspreise (Basispreise mit Ab-/Zuschläge) sind Festpreise für die Dauer des Rahmenvertrages und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOB/B eintreten. Projektangaben Siehe Anhang A20. Termine Baustart Bauende Monate Hausanschlüsse HAs pro Monat Cluster A (Bauabschnitt 1 & 2) 01.08.2026 30.06.2028 23 Monate 682 30 Cluster B (Bauabschnitt 3) 01.09.2027 30.11.2028 15 Monate 460 30 Die vorgegebenen Termine der Baumaßnahme sind von Seiten des Auftragnehmers (AN) verbindlich einzuhalten und werden über die Abrufbestellungen definiert. Der Auftraggeber behält sich aber eine Terminverschiebung vor, wenn berechtigte Gründe dafür der Anlass sind (Koordination mit anderen Leitungsträgern oder Institutionen etc.).
Dieses Los umfasst Tiefbau- und Verlegearbeiten, Sonderbau und Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung gemäß den Netze BW Leistungsbüchern und technischen Handreichungen der Netze BW. Der Bieter muss innerhalb des vorgeschalteten Qualifizierungssystems "EnBW_QS-2023-0012" die Qualifizierungsstufe "1. Tief- und Straßenbauarbeiten" erfolgreich durchlaufen haben. Die Abgrenzung der zu bauenden Trassen finden Sie in den der Ausschreibung angehängten Trassenplänen (Anhang A21). Gewerke: Tiefbau-, Verlegearbeiten, Herstellung von Hausanschlüssen, LWL-Arbeiten und Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung. - Grundlagen: Leistungsbuch L00, Stand 01.03.2024 - Tiefbau und Verlegung: Leistungsbuch L31, Stand 01.04.2019 - Sonderbau L32, Stand 01.03.2022 - Herstellung von Hausanschlüssen: Leistungsbuch L75, Stand 01.03.2021 - Regie: Leistungsbuch L20, Stand 01.03.2022 Die Leistungsbücher und eine Handreichung zur Anwendung des L75 sind in den der Ausschreibung angehangenen Dokumenten zu finden. Die über die Ausschreibung abgefragten Einheitspreise (Basispreise mit Ab-/Zuschläge) sind Festpreise für die Dauer des Rahmenvertrages und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOB/B eintreten. Projektangaben Siehe Anhang A21. Termine Baustart Bauende Cluster A 01.08.2026 31.03.2027 Cluster B 15.02.2027 15.05.2028 Die vorgegebenen Termine der Baumaßnahme sind von Seiten des Auftragnehmers (AN) verbindlich einzuhalten und werden über die Abrufbestellungen definiert. Der Auftraggeber behält sich aber eine Terminverschiebung vor, wenn berechtigte Gründe dafür der Anlass sind (Koordination mit anderen Leitungsträgern oder Institutionen etc.).
Dieses Los umfasst Tiefbau- und Verlegearbeiten, Sonderbau und Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung gemäß den Netze BW Leistungsbüchern und technischen Handreichungen der Netze BW. Der Bieter muss innerhalb des vorgeschalteten Qualifizierungssystems "EnBW_QS-2023-0012" die Qualifizierungsstufe "1. Tief- und Straßenbauarbeiten" erfolgreich durchlaufen haben. Die Abgrenzung der zu bauenden Trassen finden Sie in den der Ausschreibung angehängten Trassenplänen (Anhang A21). Gewerke: Tiefbau-, Verlegearbeiten, Herstellung von Hausanschlüssen, LWL-Arbeiten und Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung. - Grundlagen: Leistungsbuch L00, Stand 01.03.2024 - Tiefbau und Verlegung: Leistungsbuch L31, Stand 01.04.2019 - Sonderbau L32, Stand 01.03.2022 - Herstellung von Hausanschlüssen: Leistungsbuch L75, Stand 01.03.2021 - Regie: Leistungsbuch L20, Stand 01.03.2022 Die Leistungsbücher und eine Handreichung zur Anwendung des L75 sind in den der Ausschreibung angehangenen Dokumenten zu finden. Die über die Ausschreibung abgefragten Einheitspreise (Basispreise mit Ab-/Zuschläge) sind Festpreise für die Dauer des Rahmenvertrages und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOB/B eintreten. Projektangaben Siehe Anhang A21. Termine Baustart Bauende Cluster A 01.08.2026 31.03.2027 Cluster B 15.02.2027 15.05.2028 Die vorgegebenen Termine der Baumaßnahme sind von Seiten des Auftragnehmers (AN) verbindlich einzuhalten und werden über die Abrufbestellungen definiert. Der Auftraggeber behält sich aber eine Terminverschiebung vor, wenn berechtigte Gründe dafür der Anlass sind (Koordination mit anderen Leitungsträgern oder Institutionen etc.).
Dieses Los umfasst die Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung gemäß den Netze BW Leistungsbüchern und technischen Handreichungen der Netze BW. Der Bieter muss innerhalb des vorgeschalteten Qualifizierungssystems "EnBW_QS-2023-0012" die Qualifizierungsstufe "5. Nieder- und Mittelspannungskabelmontage erfolgreich durchlaufen haben. Die Abgrenzung der zu bauenden Trassen finden Sie in den der Ausschreibung angehängten Trassenplänen (Anhang A20). Gewerke: Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung. - Grundlagen: Leistungsbuch L00, Stand 01.03.2024 - Herstellung von Hausanschlüssen: Leistungsbuch L75, Stand 01.03.2021 - Kabelmontage Strom: Leistungsbuch L05, Stand 01.03.2022 - Regie: Leistungsbuch L20, Stand 01.03.2022 Die über die Ausschreibung abgefragten Einheitspreise (Basispreise mit Ab-/Zuschläge) sind Festpreise für die Dauer des Rahmenvertrages und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOB/B eintreten. Projektangaben Siehe Anhang A20. Termine Baustart Bauende Cluster A (Bauabschnitt 1 & 2) 01.09.2026 30.06.2028 Cluster B (Bauabschnitt 3) 01.10.2027 30.11.2028 Die vorgegebenen Termine der Baumaßnahme sind von Seiten des Auftragnehmers (AN) verbindlich einzuhalten und werden über die Abrufbestellungen definiert. Der Auftraggeber behält sich aber eine Terminverschiebung vor, wenn berechtigte Gründe dafür der Anlass sind (Koordination mit anderen Leitungsträgern oder Institutionen etc.).
Dieses Los umfasst die Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung gemäß den Netze BW Leistungsbüchern und technischen Handreichungen der Netze BW. Der Bieter muss innerhalb des vorgeschalteten Qualifizierungssystems "EnBW_QS-2023-0012" die Qualifizierungsstufe "5. Nieder- und Mittelspannungskabelmontage erfolgreich durchlaufen haben. Die Abgrenzung der zu bauenden Trassen finden Sie in den der Ausschreibung angehängten Trassenplänen (Anhang A20). Gewerke: Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung. - Grundlagen: Leistungsbuch L00, Stand 01.03.2024 - Herstellung von Hausanschlüssen: Leistungsbuch L75, Stand 01.03.2021 - Kabelmontage Strom: Leistungsbuch L05, Stand 01.03.2022 - Regie: Leistungsbuch L20, Stand 01.03.2022 Die über die Ausschreibung abgefragten Einheitspreise (Basispreise mit Ab-/Zuschläge) sind Festpreise für die Dauer des Rahmenvertrages und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOB/B eintreten. Projektangaben Siehe Anhang A20. Termine Baustart Bauende Cluster A (Bauabschnitt 1 & 2) 01.09.2026 30.06.2028 Cluster B (Bauabschnitt 3) 01.10.2027 30.11.2028 Die vorgegebenen Termine der Baumaßnahme sind von Seiten des Auftragnehmers (AN) verbindlich einzuhalten und werden über die Abrufbestellungen definiert. Der Auftraggeber behält sich aber eine Terminverschiebung vor, wenn berechtigte Gründe dafür der Anlass sind (Koordination mit anderen Leitungsträgern oder Institutionen etc.).
Dieses Los umfasst die Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung gemäß den Netze BW Leistungsbüchern und technischen Handreichungen der Netze BW. Der Bieter muss innerhalb des vorgeschalteten Qualifizierungssystems "EnBW_QS-2023-0012" die Qualifizierungsstufe "5. Nieder- und Mittelspannungskabelmontage erfolgreich durchlaufen haben. Die Abgrenzung der zu bauenden Trassen finden Sie in den der Ausschreibung angehängten Trassenplänen (Anhang A21). Gewerke: Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung. - Grundlagen: Leistungsbuch L00, Stand 01.03.2024 - Herstellung von Hausanschlüssen: Leistungsbuch L75, Stand 01.03.2021 - Kabelmontage Strom: Leistungsbuch L05, Stand 01.03.2022 - Regie: Leistungsbuch L20, Stand 01.03.2022 Die über die Ausschreibung abgefragten Einheitspreise (Basispreise mit Ab-/Zuschläge) sind Festpreise für die Dauer des Rahmenvertrages und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOB/B eintreten.
Dieses Los umfasst die Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung gemäß den Netze BW Leistungsbüchern und technischen Handreichungen der Netze BW. Der Bieter muss innerhalb des vorgeschalteten Qualifizierungssystems "EnBW_QS-2023-0012" die Qualifizierungsstufe "5. Nieder- und Mittelspannungskabelmontage erfolgreich durchlaufen haben. Die Abgrenzung der zu bauenden Trassen finden Sie in den der Ausschreibung angehängten Trassenplänen (Anhang A21). Gewerke: Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung. - Grundlagen: Leistungsbuch L00, Stand 01.03.2024 - Herstellung von Hausanschlüssen: Leistungsbuch L75, Stand 01.03.2021 - Kabelmontage Strom: Leistungsbuch L05, Stand 01.03.2022 - Regie: Leistungsbuch L20, Stand 01.03.2022 Die über die Ausschreibung abgefragten Einheitspreise (Basispreise mit Ab-/Zuschläge) sind Festpreise für die Dauer des Rahmenvertrages und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOB/B eintreten.
Dieses Los umfasst LWL-Arbeiten für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung gemäß den Netze BW Leistungsbüchern und technischen Handreichungen der Netze BW. Der Bieter muss innerhalb des vorgeschalteten Qualifizierungssystems "EnBW_QS-2023-0012" die Qualifizierungsstufe "6. Telekommunikationsmontage" erfolgreich durchlaufen haben. Die Abgrenzung der zu bauenden Trassen finden Sie in den der Ausschreibung angehängten Trassenplänen (Anhang A20). Gewerke: Tiefbau-, Verlegearbeiten, Herstellung von Hausanschlüssen, LWL-Arbeiten und Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung. - Grundlagen: Leistungsbuch L00, Stand 01.03.2024 - LWL-Arbeiten: Leistungsbuch L75, Stand 01.03.2021 Die Leistungsbücher und eine Handreichung zur Anwendung des L75 sind in den der Ausschreibung angehangenen Dokumenten zu finden. Die über die Ausschreibung abgefragten Einheitspreise (Basispreise mit Ab-/Zuschläge) sind Festpreise für die Dauer des Rahmenvertrages und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOB/B eintreten. Projektangaben Siehe Anhang A20. Termine Baustart Bauende Cluster A (Bauabschnitt 1 & 2) 01.11.2026 30.07.2028 Cluster B (Bauabschnitt 3) 01.12.2027 31.12.2028 Die vorgegebenen Termine der Baumaßnahme sind von Seiten des Auftragnehmers (AN) verbindlich einzuhalten und werden über die Abrufbestellungen definiert. Der Auftraggeber behält sich aber eine Terminverschiebung vor, wenn berechtigte Gründe dafür der Anlass sind (Koordination mit anderen Leitungsträgern oder Institutionen etc.).
Dieses Los umfasst LWL-Arbeiten für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung gemäß den Netze BW Leistungsbüchern und technischen Handreichungen der Netze BW. Der Bieter muss innerhalb des vorgeschalteten Qualifizierungssystems "EnBW_QS-2023-0012" die Qualifizierungsstufe "6. Telekommunikationsmontage" erfolgreich durchlaufen haben. Die Abgrenzung der zu bauenden Trassen finden Sie in den der Ausschreibung angehängten Trassenplänen (Anhang A20). Gewerke: Tiefbau-, Verlegearbeiten, Herstellung von Hausanschlüssen, LWL-Arbeiten und Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung. - Grundlagen: Leistungsbuch L00, Stand 01.03.2024 - LWL-Arbeiten: Leistungsbuch L75, Stand 01.03.2021 Die Leistungsbücher und eine Handreichung zur Anwendung des L75 sind in den der Ausschreibung angehangenen Dokumenten zu finden. Die über die Ausschreibung abgefragten Einheitspreise (Basispreise mit Ab-/Zuschläge) sind Festpreise für die Dauer des Rahmenvertrages und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOB/B eintreten. Projektangaben Siehe Anhang A20. Termine Baustart Bauende Cluster A (Bauabschnitt 1 & 2) 01.11.2026 30.07.2028 Cluster B (Bauabschnitt 3) 01.12.2027 31.12.2028 Die vorgegebenen Termine der Baumaßnahme sind von Seiten des Auftragnehmers (AN) verbindlich einzuhalten und werden über die Abrufbestellungen definiert. Der Auftraggeber behält sich aber eine Terminverschiebung vor, wenn berechtigte Gründe dafür der Anlass sind (Koordination mit anderen Leitungsträgern oder Institutionen etc.).
Dieses Los umfasst LWL-Arbeiten für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung gemäß den Netze BW Leistungsbüchern und technischen Handreichungen der Netze BW. Der Bieter muss innerhalb des vorgeschalteten Qualifizierungssystems "EnBW_QS-2023-0012" die Qualifizierungsstufe "6. Telekommunikationsmontage" erfolgreich durchlaufen haben. Die Abgrenzung der zu bauenden Trassen finden Sie in den der Ausschreibung angehängten Trassenplänen (Anhang A21). Gewerke: Tiefbau-, Verlegearbeiten, Herstellung von Hausanschlüssen, LWL-Arbeiten und Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung. - Grundlagen: Leistungsbuch L00, Stand 01.03.2024 - LWL-Arbeiten: Leistungsbuch L75, Stand 01.03.2021 Die Leistungsbücher und eine Handreichung zur Anwendung des L75 sind in den der Ausschreibung angehangenen Dokumenten zu finden. Die über die Ausschreibung abgefragten Einheitspreise (Basispreise mit Ab-/Zuschläge) sind Festpreise für die Dauer des Rahmenvertrages und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOB/B eintreten. Projektangaben Siehe Anhang A21. Termine Baustart Bauende Cluster A 01.11.2026 30.04.2027 Cluster B 15.05.2027 15.06.2028 Die vorgegebenen Termine der Baumaßnahme sind von Seiten des Auftragnehmers (AN) verbindlich einzuhalten und werden über die Abrufbestellungen definiert. Der Auftraggeber behält sich aber eine Terminverschiebung vor, wenn berechtigte Gründe dafür der Anlass sind (Koordination mit anderen Leitungsträgern oder Institutionen etc.).
Dieses Los umfasst LWL-Arbeiten für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung gemäß den Netze BW Leistungsbüchern und technischen Handreichungen der Netze BW. Der Bieter muss innerhalb des vorgeschalteten Qualifizierungssystems "EnBW_QS-2023-0012" die Qualifizierungsstufe "6. Telekommunikationsmontage" erfolgreich durchlaufen haben. Die Abgrenzung der zu bauenden Trassen finden Sie in den der Ausschreibung angehängten Trassenplänen (Anhang A21). Gewerke: Tiefbau-, Verlegearbeiten, Herstellung von Hausanschlüssen, LWL-Arbeiten und Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau inkl. Strom-Mitverlegung. - Grundlagen: Leistungsbuch L00, Stand 01.03.2024 - LWL-Arbeiten: Leistungsbuch L75, Stand 01.03.2021 Die Leistungsbücher und eine Handreichung zur Anwendung des L75 sind in den der Ausschreibung angehangenen Dokumenten zu finden. Die über die Ausschreibung abgefragten Einheitspreise (Basispreise mit Ab-/Zuschläge) sind Festpreise für die Dauer des Rahmenvertrages und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOB/B eintreten. Projektangaben Siehe Anhang A21. Termine Baustart Bauende Cluster A 01.11.2026 30.04.2027 Cluster B 15.05.2027 15.06.2028 Die vorgegebenen Termine der Baumaßnahme sind von Seiten des Auftragnehmers (AN) verbindlich einzuhalten und werden über die Abrufbestellungen definiert. Der Auftraggeber behält sich aber eine Terminverschiebung vor, wenn berechtigte Gründe dafür der Anlass sind (Koordination mit anderen Leitungsträgern oder Institutionen etc.).
Bündellos aus Los 1 & 5 TB und KM Strom Allmendingen Cluster A Siehe Beschreibung Einzellose
Siehe Beschreibung der Einzellose
Siehe Beschreibung der Einzellose
Siehe Beschreibung der Einzellose
Siehe Beschreibung der Einzellose
Siehe Beschreibung der Einzellose
Siehe Beschreibung der Einzellose
Siehe Beschreibung der Einzellose
Siehe Beschreibung der Einzellose
Siehe Beschreibung der Einzellose
Zuschlagskriterien
66 Kriterien- quality10%
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
- cost80%
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
- cost10%
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen.
- quality10%
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
- cost80%
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
- cost10%
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
- quality10%
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen.
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Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
- cost80%
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
- cost10%
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
- quality10%
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
- quality10%
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
- cost80%
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
- quality10%
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
- quality10%
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
- quality10%
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen