Erneuerung Fahrbahn in Betonbauweise und Bauwerksvorfelder von 5 Überführungsbauwerken
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale), Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Ost schreibt die grundhafte Erneuerung der Richtungsfahrbahn Hannover der Bundesautobahn 2 aus. Das Bauvorhaben umfasst die Erneuerung der Fahrbahn in Betonbauweise sowie der Bauwerksvorfelder von 5 Überführungsbauwerken in Asphaltbauweise auf einer Strecke von etwa 10,6 Kilometern zwischen den Anschlussstellen Burg-Ost und Lostau-Hotenwarthe in Sachsen-Anhalt. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 35,7 Millionen Euro mit Abgabefrist im Oktober 2026.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
-Erneuerung der Fahrbahn in Betonbauweise und der Bauwerksvorfelder der 5 Überführungsbauwerke in Asphaltbauweise
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftiger Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Lose
1 LosLos 3_Strecken- und Ingenieurbau Das Bauvorhaben umfasst die grundhafte Erneuerung der Richtungsfahrbahn (RF) Hannover der BAB 2 im Streckenabschnitt zwischen Betr.-km 68+877 bis Betr.-km 79+4620. Die Baustrecke hat eine Länge von 10,583 km. Innerhalb der Baustrecke befindet sich die Anschlussstelle Burg-Zentrum. Darüber hinaus befindet sich im Zuge der Baustrecke die PWC-Anlage Krähenberge. Die Baustrecke liegt zwischen den Anschlussstellen Burg-Ost im Osten und Lostau-Hohenwarthe im Westen. Diese beiden Anschlussstellen liegen nicht innerhalb der Baustrecke, dennoch sind Auswirkungen bezüglich der Verkehrsführung während der Bauzeit und der notwendigen Verkehrszeichenbrücken und Verkehrszeichenkragarme innerhalb der Baustrecke zu berücksichtigen. Innerhalb der Baustrecke befinden sich 5 Überführungsbauwerke (Ü-Bauwerk), 5 A-Bauwerke im Zuge der Bundesautobahn. Alle A-Bauwerke sind mit einem Asphaltbelag befestigt. Die Erneuerung der Fahrbahn erfolgt grundhaft in Betonbauweise. Die Bauwerksvorfelder der A-Bauwerke 39A, 40A, 41A, 42A und 43A werden in Asphaltbauweise erneuert. Im Bereich der A-Bauwerke wird die vorhandene Asphaltbefestigung erneuert. Während der gesamten Bauzeit ist der Verkehr auf der Autobahn aufrecht zu erhalten. Die Anschlussstelle Burg-Zentrum ist soweit möglich offen zu halten. Für die Sperrung einzelner Rampen in der AS Burg-Zentrum erfolgt die Umleitung des öffentlichen Verkehrs über benachbarte Anschlussstellen. Die Sperrung der AS Burg-Zentrum darf nur in der lt. beiliegendem Grobablauf definierten Zeitdauer erfolgen. Um die Verkehrssicherheit während des 4s+0 Verkehrs auf der RF Berlin zu erhöhen, wurden bereits im Zuge einer vorlaufenden Erhaltungsmaßnahme auf der RF Berlin Nothaltebuchten am Fahrbahnrand errichtet. Grobmengen: Rückbau vorhandener Betonoberbau 155.000 m² Rückbau vorhandener Asphaltoberbau 20.000 m² Rückbau Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln 150.000 m² Rückbau Fahrzeugrückhaltesysteme 22.500 m Abbruch Betonfundamente VZB/VZK 175 m³ Demarkierungsarbeiten 31.600 m Planum herstellen mit qualifizierter Bodenverbesserung 193.000 m² Fahrbahnerneuerung aus Beton auf ATSuB und Frostschutzschicht 151.000 m² Asphalttragschicht herstellen 9.000 m² Asphaltbinderschicht herstellen 13.500 m² Asphaltdeckschicht MA herstellen 11.500 m² Asphaltdeckschicht SMA herstellen 7.000 m² Schichten ohne Bindemittel herstellen 73.000 m³ Stahlbetonschlitzrinnen herstellen 2.400 m Sickerrohrleitung herstellen 11.000 m Verkehrsfreigabemarkierung 30.000 m Sanierungsarbeiten an Brückenbauwerken 5 Stück
Zuschlagskriterien
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