Erhaltungsentwurf A57 Markierungen NDL-Goch — Reinigung, Trocknung und Neubeschichtung
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland · Krefeld, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt Leistungen zur grundhaften Erneuerung von Fahrbahnmarkierungen auf der Bundesautobahn A57 zwischen der niederländischen Grenze und der Anschlussstelle Goch. Das Projekt umfasst die Reinigung und Trocknung von etwa 3.000 bis 3.400 Quadratmetern Markierungsfläche sowie die Herstellung von durchgehenden und gestrichelten Markierungen mit einer Gesamtlänge von etwa 28.880 Metern in verschiedenen Breiten und Typen. Die Ausführung ist in der Region Nordrhein-Westfalen (Krefeld) geplant und soll innerhalb von 447 Tagen abgeschlossen werden; Bewerbungsfrist ist der 29. September 2026.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
A57, Bundesgrenze NL/D - AS Goch, grundhafte Erneuerung, A57 BA1 Erhaltungsentwurf NDL-Goch-Markierung (Los 4)
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Lose
1 Losca. 3.000 m2 Markierungsfläche reinigen ca. 3.400 m2 Markierungsfläche trocknen ca. 12.500 m Markierungen 0,15 m durchgehend Typ II als endgültige Markierung herstellen ca. 12.000 m Markierungen 0,30 m durchgehend Typ II als endgültige Markierung herstellen ca. 4.200 m Markierungen 0,15 m Strich / Lücke Typ II als endgültige Markierung herstellen ca. 130 m Markierungen 0,30 m Strich / Lücke Typ II als endgültige Markierung herstellen ca. 150 m Markierungen 0,50 m Sperrfläche Typ II als endgültige Markierung herstellen
Zuschlagskriterien
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