Erfassung von Brut- und Rastvögeln in EU-Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz (2027‑2028)
Landesamt für Umwelt · Mainz, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Das Landesamt für Umwelt in Mainz beauftragt die Erfassung von Brut- und Rastvögeln in allen EU-Vogelschutzgebieten von Rheinland-Pfalz für den Berichtszeitraum 2023‑2028. Die Leistung ist in 42 Lose aufgeteilt, die zusammen rund 48.400 ha abdecken. Die Ausschreibung ist offen und richtet sich an Dienstleister, die Monitoring‑Daten nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes liefern können. Angebotsfrist ist der 21. September 2026.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Veranlassung Hintergrund Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 01.03.2010 ist das Monitoring gemäß EU-Richtlinie 2009/147/EG ("Vogelschutz-Richtlinie") in § 6 BNatSchG eingegliedert worden. Dies umfasst insbesondere die Beobachtung des Erhaltungszustands der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume. Entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG gelten alle in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten als "europäische Vogel-arten". Nach Artikel 9 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG) beurteilt die EU-Kommission in regelmäßigen Zeitabständen den Beitrag von Natura 2000 zur Verwirklichung der Ziele aus FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Dies erfordert, den Inhalt der Standarddaten-bögen (SDB) in regelmäßigen Abständen anhand verfügbarer Informationen zu jedem Gebiet des Netzes zu aktualisieren (Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/484/EU). Dafür sind Informationen zu Beständen, Bestandsentwicklungen und Lebensräumen der gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG relevanten Arten erforderlich. Das Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten (VSG) als Teil des europäischen Natura 2000-Netzes gehört zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume gemäß § 6 BNatSchG. Als Teilprogramm dient es (gemäß Richtlinien oder Verordnungen 92/43/EWG, 2009/147/EG und 2019/1010) - der Ermittlung von Beständen relevanter Vogelarten mindestens einmalig im sechsjäh-rigen Berichtsturnus für jedes VSG, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Brutvogelarten, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Zug- und Gastvogelarten sowie - der standardisierten Erfassung von Habitatinformationen, Beeinträchtigungen und Ge-fährdungen auf der Gesamtfläche der VSG zur umfassenden Bewertung der Erhal-tungszustände relevanter Vogelarten und ihrer Lebensräume. Das standardisierte Monitoring in den VSG in Rheinland-Pfalz begann mit einem Pilotprojekt 2025/2026 in zehn ausgewählten VSG (gemäß Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz im Zeit-raum 2021-2026). Daher sind die gebietsspezifischen Datengrundlagen und -qualitäten der-zeit vielfach noch unbefriedigend und die Landesdaten erlauben keine Ermittlung statistisch belastbarer Bestandstrends und der Erhaltungszustände für die maßgeblichen Vogelarten in den rheinland-pfälzischen VSG. Dies verhindert insbesondere eine angemessene Prioritäten- und Zielplanung der Naturschutzbehörden für Maßnahmen, um - sofern nicht vorliegend - gute Erhaltungszustände der relevanten Arten zu erreichen. Das hier ausgeschriebene Auf-gabenpaket dient der ergänzenden Erfassung in weiteren VSG mit Hinblick auf den nächsten Vogelschutzbericht im Jahr 2031 (Datenperiode 2023-2028). Die erwarteten Daten dienen der Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU nach Artikel 12 der Richtlinie 2009/147/EG und der Verordnung 2019/1010. Perspektivisch (idealerweise ab 2029) sollen alle rheinland-pfälzischen VSG in einem sechsjährigen Berichtsturnus gemäß eines standar-disierten Monitoring-Konzepts erfasst werden (nicht Bestandteil dieser Vergabe). Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten 2011 hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) zusammen mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Empfehlungen zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume vorge-legt (LAG VSW et al., 2011). Diese verfolgen das Ziel, einen bundesweit einheitlichen Stan-dard zur Datenerhebung zu formulieren. Dabei lassen die für das Monitoring in VSG genann-ten Grundsätze ausreichend Raum für landesspezifische Anpassungen. Die Ergebnisse des Monitorings bilden die Grundlage für das Gebietsmanagement vor dem Hintergrund der je-weiligen Erhaltungsziele und für die Berichtspflicht nach Art. 12 der Richtlinie 2009/147/EG. Außerdem dienen sie als Referenz für Entscheidungen bei Vor- und Verträglichkeitsprüfun-gen. Zwecks Erhebung von Grundlagendaten in EU-Vogelschutzgebieten zur Verbesserung der Datenqualität für den nächsten Vogelschutzbericht (Berichtsperiode 2023-2028) und zur effi-zienten Planung des zukünftigen VSG-Monitorings, der Umsetzung des "Griechenland-Urteils" (EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen eines griechischen Gerichts nach Art. 267 AEUV, 12.9.2024 - C-66/23) sowie der Umsetzung der "Wiederherstellungsverordnung" (EU-Verordnung 2024/1991), soll dieses Vergabeverfahren Grundlagendaten zu Vorkommen und Verbreitung relevanter Arten gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG in möglichst allen rheinland-pfälzischen VSG bereitstellen.
Qualifikation
Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Lose
42 Lose370 ha
3.803 ha
1.780 ha
1.125 ha
3.409 ha
19 ha
397 ha
3.532 ha
600 ha
666 ha
1.178 ha
404 ha
399 ha
363 ha
2.778 ha
690 ha
2.259
44 ha
238 ha
1.755 ha 150 ha
239 ha
108 ha
167 ha
416 ha
354 ha
2.066 ha
1.020 ha
609 ha
3.421 ha
1.374 ha
381 ha
65 ha
72 ha
73 ha
322 ha
1.246 ha
1.172 ha
33 ha 1.805 ha
3.668 ha
43 ha
3.127 ha
852 ha