Entwicklung intelligenter Metaoberflächen für sichere militärische Kommunikation und Aufklärung
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur) · Halle (Saale), Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur) in Halle (Saale) sucht Forschungs- und Entwicklungsleistungen für eine adaptiv steuerbare Sende- und Empfangstechnologie auf Basis intelligenter Metaoberflächen. Die Technologie soll über Relaisstationen eine hochverfügbare, breitbandige und sichere militärische Kommunikation sowie aktive und passive Fernaufklärung mit hoher Richtwirkung ermöglichen und in bestehende und künftige Funkanwendungen integrierbar sein. Die Teilnahmefrist endet am 28. Oktober 2026 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Das größte Risiko für die Cybersicherheit auf dem Gefechtsfeld besteht in der Bedrohung der eigenen drahtlosen Funkkommunikation durch gegnerische elektronische Kampfführung (EloKa). Neben der Sicherstellung von Integrität und Sicherheit gegen Abhören der übertragenen Information durch moderne kryptographische Verfahren, sowie der Verfügbarkeit der Informationsverbindungen auch unter Störmaßnahmen, ist der Schutz der eigenen elektromagnetischen Signatur gegen Ortungsverfahren des Gegners ein häufig übersehener aber operativ kritischer Bestandteil von Communications Security (COMSEC). Gerade bei der direkten Kommunikation zwischen zwei Sendestationen besteht die Gefahr, dass die eigene Übertragung von gegnerischen Kräften abgefangen und dekodiert bzw. der eigene Standort mit Hilfe von Maßnahmen der EloKa gestört oder lokalisiert wird. Aktuell reagieren Truppenverbände im Feld mit technischen Maßnahmen (Direct Sequence Spread Spectrum/Frequency Hopping Verfahren, Burst Übertragungen, Richtfunk) oder taktischen Maßnahmen (kurze Sendezyklen, Funkdisziplin, hohe Mobilität), was die Nutzung drahtloser Kommunikation und ihrer Vorteile im Einsatz einschränkt. Auf der anderen Seite spielt die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Informationsflusses im „Military Internet of Things“ auf dem Gefechtsfeld z.B. zur Erstellung hochpräziser und kontinuierlich aktualisierbarer Lagebilder eine immer größere Rolle und erfordert die Nutzung taktischer Datenlinks mit hoher Datenrate. Dies erfordert beispielsweise neuartige adaptive Wellenformen im VHF-Bereich und höher, welche aktuell auf Basis von Software Defined Radio (SDR) z.B. im Rahmen des ESSOR-Projekts entwickelt werden. Durch flexible Modulationsverfahren, integrierte Verschlüsselung und hohe Resilienz lassen sich sichere Funkverbindungen realisieren. Gleichzeitig ermöglichen solche Wellenformen auch die gleichzeitige Kommunikation und Aufklärung (Integrated Communication and Sensing, ISAC) und sind somit für die militärische Anwendung besonders interessant. Im Rahmen des Forschungsprogramms InSuReCS soll eine adaptiv steuerbare Sende- und Empfangstechnologie basierend auf Metaoberflächen (z.B. Reconfigurable Intelligent Surfaces (RIS)) entwickelt werden, die eine indirekte Kommunikation und Aufklärung (aktiv und passiv) ermöglicht und so die Gefahr der Aufklärung der eigenen Position durch einen sich kontinuierlich anpassbaren Übertragungsweg weiter minimiert. Die indirekte Kommunikation und Aufklärung soll durch eine Zwischen- bzw. Relaisstation realisiert werden, die in der Lage ist, ankommende und stark fokussierte Übertragungen gezielt zwischen Quelle und Senke weiterzuleiten. Die zu entwickelnde Sende- und Empfangstechnologie kann sowohl zur Ergänzung bestehender Funktechnik eingesetzt werden und deren Fähigkeiten (z.B. mit Bezug zu Bandbreite, verwendeten Frequenzbändern, Richtcharakteristik) erweitern aber auch zukünftige militärisch relevante Funkanwendungen in den Blick nehmen. Ziel ist die Entwicklung einer Sende- und Empfangstechnologie, die mobilen Einsatzteams im Feld eine hochverfügbare, breitbandige und sichere Kommunikation und Fernaufklärung mit hoher Richtwirkung ermöglicht. Hierfür sollen intelligente Metaoberflächen, die z.B. für den Gebrauch im kommenden 6G-Mobilfunkstandard vorgesehen sind, für den hochflexiblen Einsatz im Rahmen von Konflikt- und Krisenbewältigungsszenarien adaptiert werden. Priorisierte Anforderungen wie die weitgehend plattformunabhängige Einsetzbarkeit, die gute Integration in existierender und zukünftiger Funkanwendungen sowie die kontinuierliche Anpassung der RIS-Konfiguration in einem hochmobilen Einsatzszenario stellen wesentliche Innovationsziele des Forschungsprogramms dar.
Qualifikation
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Self-declaration by the applicant that the applicant is not insolvent, that no insolvency proceedings or comparable proceedings have been applied for or opened against the applicant's assets, that the opening of such proceedings has not been rejected for lack of assets, that the applicant is not in liquidation proceedings or has ceased its activities, § 124 (1) No. 2 GWB. Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens hat, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Eigenerklärung, dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt. Eigenerklärung, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) – c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Self-declaration by the applicant that the applicant is not aware of any conflict of interest in the performance of the procurement procedure that could affect the impartiality and independence of a person acting on behalf of the contracting authority in the performance of the procurement procedure. Self-declaration that there is no prohibition on awarding a contract to the applicant pursuant to Article 5k of Regulation (EU) No. 833/2014, as amended by Council Regulation (EU) 2026/506 of April 23, 2026, on restrictive measures in response to Russia’s actions destabilizing the situation in Ukraine. A self-declaration that, in the event of being awarded the contract, the applicant will not engage any subcontractors, suppliers, or third parties lending their qualifications for which Article 5k(1)(a) – c) of Regulation (EU) No. 833/2014, as amended by Council Regulation (EU) 2026/506 of April 23, 2026, on restrictive measures in response to Russia’s actions destabilizing the situation in Ukraine, and to whom more than 10% of the contract value is attributable. Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer, die ihren Unternehmenssitz in Staaten gem. Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben, sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Applicants, members of an applicant consortium and subcontractors who have their registered office in countries according to the "List of Countries" of the Federal Ministry of the Interior and Community of Germany within the meaning of § 13 (1) No. 17 of the Security Clearance Act (SÜG - Sicherheitsüberprüfungsgesetz) are excluded from the award procedure. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Self-declaration by the applicant that the applicant has not demonstrably committed serious misconduct in the course of his/her professional activity which calls into question the integrity of the applicant, § 124 (1) No. 3 GWB; the conduct of a person convicted by final judgment is to be attributed to a company if this person has acted as the person responsible for the management of the company; this also includes the supervision of the management or the other exercise of supervisory powers in a managerial position, § 123 (3) GWB accordingly. Self-declaration that there are no mandatory grounds for exclusion pursuant to § 123 GWB. If there are grounds for exclusion, the client will take into account information provided by the applicant on self-cleaning in accordance with § 125 GWB and the permissible period for exclusions in accordance with § 126 GWB. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister und/oder im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Self-declaration by the applicant that the applicant has not been sentenced to more than three months imprisonment or a fine of more than 90 daily rates or a fine of more than EUR 2,500 in the last two years due to a violation of regulations (e.g. § 23 AEntG, § 21 MiLoG or regulations due to illegal employment of workers) that has led to an entry in the central trade register. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende sozial- und umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Self-declaration by the applicant that the applicant has demonstrably not violated applicable social and environmental obligations in the execution of public contracts. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Self-declaration by the applicant that the applicant has not entered into any agreements with other companies or coordinated any practices that have as their object or effect the prevention, restriction or distortion of competition. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung hat, die daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. Self-declaration by the applicant that the applicant is not aware of any distortion of competition resulting from the fact that its company was already involved in the preparation of the award procedure. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Self-declaration by the applicant that the applicant has not significantly or persistently failed to comply with any material requirement in the performance of a previous public contract or concession contract and that this has led to early termination, damages or a comparable legal consequence. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln. Self-declaration by the applicant that the applicant has not committed serious fraud or withheld information in relation to exclusion grounds or selection criteria or is able to provide the required evidence. Self-declaration by the applicant that the applicant has not (a) attempted to improperly influence the decision-making of the contracting authority, (b) attempted to obtain confidential information that could give it an improper advantage in the award procedure, or negligently or intentionally provided misleading information that could significantly influence the award decision of the contracting authority, or attempted to provide such information. Alle Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs. All documents as part of the participation competition
Lose
1 LosDas größte Risiko für die Cybersicherheit auf dem Gefechtsfeld besteht in der Bedrohung der eigenen drahtlosen Funkkommunikation durch gegnerische elektronische Kampfführung (EloKa). Neben der Sicherstellung von Integrität und Sicherheit gegen Abhören der übertragenen Information durch moderne kryptographische Verfahren, sowie der Verfügbarkeit der Informationsverbindungen auch unter Störmaßnahmen, ist der Schutz der eigenen elektromagnetischen Signatur gegen Ortungsverfahren des Gegners ein häufig übersehener aber operativ kritischer Bestandteil von Communications Security (COMSEC). Gerade bei der direkten Kommunikation zwischen zwei Sendestationen besteht die Gefahr, dass die eigene Übertragung von gegnerischen Kräften abgefangen und dekodiert bzw. der eigene Standort mit Hilfe von Maßnahmen der EloKa gestört oder lokalisiert wird. Aktuell reagieren Truppenverbände im Feld mit technischen Maßnahmen (Direct Sequence Spread Spectrum/Frequency Hopping Verfahren, Burst Übertragungen, Richtfunk) oder taktischen Maßnahmen (kurze Sendezyklen, Funkdisziplin, hohe Mobilität), was die Nutzung drahtloser Kommunikation und ihrer Vorteile im Einsatz einschränkt. Auf der anderen Seite spielt die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Informationsflusses im „Military Internet of Things“ auf dem Gefechtsfeld z.B. zur Erstellung hochpräziser und kontinuierlich aktualisierbarer Lagebilder eine immer größere Rolle und erfordert die Nutzung taktischer Datenlinks mit hoher Datenrate. Dies erfordert beispielsweise neuartige adaptive Wellenformen im VHF-Bereich und höher, welche aktuell auf Basis von Software Defined Radio (SDR) z.B. im Rahmen des ESSOR-Projekts entwickelt werden. Durch flexible Modulationsverfahren, integrierte Verschlüsselung und hohe Resilienz lassen sich sichere Funkverbindungen realisieren. Gleichzeitig ermöglichen solche Wellenformen auch die gleichzeitige Kommunikation und Aufklärung (Integrated Communication and Sensing, ISAC) und sind somit für die militärische Anwendung besonders interessant. Im Rahmen des Forschungsprogramms InSuReCS soll eine adaptiv steuerbare Sende- und Empfangstechnologie basierend auf Metaoberflächen (z.B. Reconfigurable Intelligent Surfaces (RIS)) entwickelt werden, die eine indirekte Kommunikation und Aufklärung (aktiv und passiv) ermöglicht und so die Gefahr der Aufklärung der eigenen Position durch einen sich kontinuierlich anpassbaren Übertragungsweg weiter minimiert. Die indirekte Kommunikation und Aufklärung soll durch eine Zwischen- bzw. Relaisstation realisiert werden, die in der Lage ist, ankommende und stark fokussierte Übertragungen gezielt zwischen Quelle und Senke weiterzuleiten. Die zu entwickelnde Sende- und Empfangstechnologie kann sowohl zur Ergänzung bestehender Funktechnik eingesetzt werden und deren Fähigkeiten (z.B. mit Bezug zu Bandbreite, verwendeten Frequenzbändern, Richtcharakteristik) erweitern aber auch zukünftige militärisch relevante Funkanwendungen in den Blick nehmen. Ziel ist die Entwicklung einer Sende- und Empfangstechnologie, die mobilen Einsatzteams im Feld eine hochverfügbare, breitbandige und sichere Kommunikation und Fernaufklärung mit hoher Richtwirkung ermöglicht. Hierfür sollen intelligente Metaoberflächen, die z.B. für den Gebrauch im kommenden 6G-Mobilfunkstandard vorgesehen sind, für den hochflexiblen Einsatz im Rahmen von Konflikt- und Krisenbewältigungsszenarien adaptiert werden. Priorisierte Anforderungen wie die weitgehend plattformunabhängige Einsetzbarkeit, die gute Integration in existierender und zukünftiger Funkanwendungen sowie die kontinuierliche Anpassung der RIS-Konfiguration in einem hochmobilen Einsatzszenario stellen wesentliche Innovationsziele des Forschungsprogramms dar.