Behandlung und Verwertung von Sperrmüll

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
2.472.070 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
18.08.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
  • Recycling von Siedlungsabfällen (90514000)
Bekanntmachungsnummer
572013-2026
Verfahrensnummer
9b40d5de-2443-433e-a13e-02847bea7fbb

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg (Wümme) sucht einen Auftragnehmer für die Behandlung und Verwertung des im Landkreis erfassten Sperrmülls; die Anlieferung übernimmt der Auftraggeber. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 2,47 Millionen Euro. Angebote müssen bis zum 17. September 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Behandlung und Verwertung des im Landkreis erfassten Sperrmülls durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt); die Anlieferung erfolgt durch den AG.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Entsorgungsdienstleistungen Sperrmüll

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Behandlung und Verwertung des im Landkreis erfassten Sperrmülls durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt); die Anlieferung erfolgt durch den AG.

    Frist: 17.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Anforderungen gemäß NTVergG. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Entsorgungsdienstleistungen Sperrmüll

Pos. 1: Behandlung und Verwertung Jahrespreis (netto) für die Behandlung und Verwertung gemäß Leistungsverzeichnis. Pos. 2: etwaiger Erlös für aussortiertes Altholz Der Bieter kann für von ihm aussortiertes Altholz unter Pos. 2 im Leistungsverzeichnis freiwillig einen Verwertungserlös, den er an den Auftraggeber auskehrt, anbieten. Dieser Erlös wird abgezogen und vermindert die Angebotssumme; er ist daher mit einem Minuszeichen zu versehen. Diese Position muss nicht angeboten werden. Sofern sie mit einer Null versehen wird, gilt sie als nicht angeboten. Auch eine Eintragung mit einem positiven bzw. gar keinem Vorzeichen, wird als nicht angeboten gewertet. Sofern ein Erlös mit negativem Vorzeichen angeboten werden soll, muss zudem die Menge in Massenprozent, für welche der Erlös gelten soll, eingetragen werden. Der eingetragene Mengenanteil gilt als Mindestanteil für die Vertragslaufzeit; höhere Anteile werden zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Es ist eine Preisanpassung für den Erlös vorgesehen (siehe Kap. 2.4.6 der Leistungsbeschreibung); der Erlös kann sich jedoch nie zu einer Zuzahlung des Auftraggebers wandeln.
Kosten Pos. 3 bis 5: etwaige Kosten für CO2-Zertifikate Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt den nationalen Emissionshandel, der auch Abfallverbrennungsanlagen umfasst. Die Betreiber müssen über ihre Treibhausgasemissionen aus der fossilen Verbrennung berichten, Emissionsberechtigungen kaufen und diese bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben. Im Falle einer thermischen Verwertung der Gesamtmenge oder von Sortierfraktionen kann daher unter der Pos. 3, 4 und/oder 5 im Leistungsverzeichnis der Mengenanteil an der Gesamtmenge in Prozent angegeben werden, für den CO2-Zertifikate gemäß BEHG erworben werden müssen und für den der Auftraggeber die Kosten gemäß Kap. 2.4.7 der Leistungsbeschreibung trägt. Der jeweils angegebene Anteil ist für die Vertragslaufzeit als Maximalmenge verbindlich, was bedeutet, dass der Auftraggeber für weitere Mengenanteile keine Zertifikatskosten tragen wird. Geringere Mengenanteile werden hingegen in der Abrechnung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Dabei kann je nach Behandlungsverfahren zwischen folgenden Abfallschlüsselnummern differenziert werden: - 20 03 07: Sperrmüll; bewertungsrelevanter Einheitspreis = 35,38 EUR/Mg. Dieser Abfallschlüssel gilt für Mengenanteile des Sperrmülls, die einer direkten thermischen Verwertung zugeführt werden. - 19 12 12: sonstige Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen; bewertungsrelevanter Einheitspreis = 30,84 EUR/Mg. Erfolgt vor der thermischen Verwertung zunächst eine Vorsortierung des Sperrmülls, gilt dieser Abfallschlüssel für alle Sortierfraktionen, außer Altholz. - 19 12 07: Altholz A III; bewertungsrelevanter Einheitspreis = 8,45 EUR/Mg. Im Falle einer Vorsortierung, gilt dieser Abfallschlüssel für die Sortierfraktion Altholz. Die Einheitspreise (netto) für die Angebotsbewertung errechnen sich aus den Standardwerten der EBeV 2030, Anlage 2, Teil 5, Nr. 5 "Sperrmüll", Nr. 3 "Sortierreste aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung" und Nr. 6b "Altholz AIII, AIV, PCB" mit einem Wert von 65 EUR/Mg CO2 aus dem BEHG. Im Vertragsvollzug gleiten die Preise gemäß Kap. 2.4.7 der Leistungsbeschreibung. Transportkostenbewertung Für die Abschätzung der Transportkosten, die dem Auftraggeber für die Abfallanlieferung beim Auftragnehmer entstehen werden, erfolgt eine Bewertung nach den unten dargestellten Maßstäben. Ausgangspunkt für die Transportrouten ist die BAB A1 Abfahrt Elsdorf (Nr. 48), welche ungefähr im Kreis-Schwerpunkt liegt. Dabei wird die jeweils richtige Fahrbahnseite für die entsprechende Fahrtrichtung ausgewählt. Zielpunkt ist die vom Bieter angegebene Adresse der Anlage gemäß Kap. 4.3 der Bieterangaben. Wenn der Bieter mehrere Anlagen vorsieht, hat er dort anzugeben, zu welchem Mengenanteil die Anlagen innerhalb der Vertragslaufzeit jeweils genutzt werden sollen. Die ermittelten Transportkosten werden dann anhand der Anteile gewichtet. Es ist auch erlaubt, eine Umschlaganlage, an die der Auftraggeber anliefern kann, anzugeben. Die Ermittlung des Transportaufwands erfolgt mit dem Routenplaner "Reiseplanung.de". Unter "Routeneinstellungen" werden folgende Festlegungen getroffen: - Optimierung: optimal - Fahrzeug: LKW (40 t), Diesel, Euro 6 - Vermeiden: keine Auswahl Die vom Routenplaner berechnete Zeit für die Strecke wird für die Ermittlung der Nettokosten herangezogen, weiterhin werden folgende Kennwerte und Kostenbestandteile für alle Bieter pauschal angesetzt: - Aufnehmen und Abkippen pro Umlauf: 1 h - Tonnage je Umlauf: 16 Mg - Rüstzeit: 0,25 h pro Tag - Tagesbetriebszeit inkl. Rüstzeit: 8 bis 12 Stunden (Diese Größe ist relevant für die Zahl der Umläufe, welche mit einem Fahrzeug pro Tag erledigt werden können. Sie wird so eingestellt, dass inkl. Rüstzeit eine Tagesbetriebszeit von 8-12 h erreicht wird. Sofern dies nicht möglich ist [z. B. bei einem Zeitbedarf von mehr als 6 h je Umlauf], wird mit halben Umläufen gerechnet [bei 7 h je Umlauf wird also mit 1,5 Umläufen entsprechend einer Tagesbetriebszeit von 1,5 x 7 + 0,25 = 10,75 h gerechnet].) - Fahrzeugkosten pro Tag: 200 EUR - Personalkosten pro Stunde: 22 EUR - Treibstoffkosten: 0,65 EUR/km - Fährkosten in veröffentlichter Höhe - Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn: 15 % Die Mautgebühren können vom Routenplaner angezeigt werden und werden in dieser Höhe übernommen. Die vom Auftraggeber im Zuge der Angebotsauswertung ermittelten Transportkosten dienen nur der Bewertung der Angebote und sind nicht Gegenstand des Vertragsvollzuges.

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Anforderungen gemäß NTVergG. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 755998-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.