VergabeHero
Übersicht
  • Ausschreibungen
  • Auftraggeber
Mein Bereich
Benachrichtigungen
ImpressumDatenschutzAGB

Deine Ausschreibungen finden dich

Wir prüfen täglich jede neue Vergabe gegen dein Angebot.

Kostenlos registrierenAnmelden
Alle Tender

Elektroinstallationsarbeiten für Umbau und Erweiterungsbau des FFW-Gerätehauses Bennungen

Gemeinde Südharz · Germany · service.bund.de

Veröffentlicht7. Aug. 2026
Auftragswert~€300kGeschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist14. Aug. 20265 Tage verbleibend

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Quelle: servicebund
  2. 14. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Zusammenfassung

Die Gemeinde Südharz schreibt Elektroinstallationsarbeiten für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehr-Gerätehauses in Bennungen aus. Es handelt sich um einen Werkleistungsauftrag im Bereich Bau- und Elektrotechnik. Die Bewerbungsfrist endet am 14. August 2026. Weitere Details zu Umfang und Preis sind in der Ausschreibung nicht angegeben.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Südharz sucht ein Unternehmen, das die Elektroinstallationsarbeiten für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehr-Gerätehauses in Bennungen übernimmt. Dabei sollen alle elektrischen Anlagen, von der Verkabelung bis zu sicherheitsrelevanten Systemen, erneuert und an die neuen Bauabschnitte angepasst werden. Der Auftrag ist als Werkleistung ausgeschrieben und richtet sich an Unternehmen aus dem Bau- und Elektrosektor. Die Frist für die Angebotsabgabe ist der 14. August 2026. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Gemeinde Südharz)

Auf einen Blick

Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
CPV
Installation (außer Software)Installation von elektrischen LeitungenBauinstallationsarbeitenBauarbeiten
Region
Sachsen-Anhalt
Land
Germany
Komplexität
medium

Auftraggeber

Gemeinde Südharz
Germany
Adresse
Germany
Profil ansehenBekanntmachung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.