Einrichtung und Betrieb von Souvenir-Shops am Flughafen Berlin Brandenburg (BER)
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermietung von sechs Einzel-Flächen für Souvenir-Shops am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sowie deren Betrieb im Rahmen einer Konzession. Der Mietvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, die ersten drei Shops müssen spätestens zum 01.07.2027 eröffnet werden, das Gesamtkonzept läuft bis zum 31.12.2037. Die Laufzeit beträgt rund 10,5 Jahre. Die Vergabe erfolgt in einem Los.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vermietung von 6 Einzel-Flächen für Souvenir-Shops, die in einem Gesamt-Paket an einen Einzelhändler / Konzessionsnehmer auf eigenes wirtschaftliches Risiko vermietet werden (Konzession). Der Mietvertrag wird u.a. Betriebspflichten und Sortimentsbindungen vorsehen. Der Beginn des Vertrages erfolgt mit Zuschlagserteilung, der Beginn der Leistungserbringung für die ersten 3 Mietflächen/Souvenir-Shops ist spätestens der 01.07.2027. Der Vertrag endet für alle Flächen am 31.12.2037.
Qualifikation
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Befähigung zur Berufsausübung Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. (1) Der Bewerber hat einen Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Konzessionsgeber stellt hierzu das Formblatt "Teilnahmeantrag" zur Verfügung. Im Fall einer BewGe ist das Formblatt von dieser abzugeben. (2) Eigenerklärungen zu den Voraussetzungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der Konzessionsgeber stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. (3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der Konzessionsgeber stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. Im Falle einer BewGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. (4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Konzession zu bewerben. Der Konzessionsgeber stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. (5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der Konzessionsgeber stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten / Nachunternehmers" zur Verfügung. (6) Der Konzessionsgeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der Konzessionsgeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Der Konzessionsgeber prüft die Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 32 KonzVgV bleibt unberührt. Der Konzessionsgeber behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Lose
1 LosZur Anmietung und zum Betrieb für Souvenir-Shops werden von 6 Einzelflächen ausgeschrieben: Der Mietvertrag wird u.a. Betriebspflichten und Sortimentsbindungen vorsehen.
Zuschlagskriterien
8 Kriterien- quality5%
Bietererklärung / Qualitatives Angebot
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Bietererklärung / Qualitatives Angebot
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Bietererklärung / Qualitatives Angebot
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Bietererklärung / Qualitatives Angebot
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Bietererklärung / Qualitatives Angebot
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Bietererklärung / preisliches Angebot
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Bietererklärung / preisliches Angebot
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Bietererklärung / preisliches Angebot