Einrichtung und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems für Glasfaserverbindungen (Dark Fiber)
Dataport AöR · Altenholz, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Auftraggeber Dataport AöR richtet ein dynamisches Beschaffungssystem ein, über das bis zu 1.000 Glasfaserverbindungen (Dark Fiber) zwischen 2026 und 2033 vergeben werden sollen. Das System ermöglicht die fortlaufende Aufnahme geeigneter Anbieter und die Vergabe nach den Regeln eines nicht‑offenen Verfahrens. Die Beschaffung umfasst die Einrichtung und den Betrieb des Beschaffungssystems sowie die Bereitstellung der einzelnen Dark‑Fiber‑Verbindungen.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
In den Landesnetzen der Trägerländer von Dataport besteht durch Neueinrichtungen, Umzüge und Schließungen von Standorten, sowie die Ablösung von Bestandsverbindungen ein kontinuierlicher Bedarf für glasfaserbasierte Verbindungen (Dark Fiber). Der Auftraggeber beabsichtigt dazu ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) gem. § 120 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 22 – 24 VgV einzuführen. In dieses DBS können während seiner gesamten Laufzeit interessierte, geeignete Bewerber aufgenommen werden. Innerhalb des DBS erfolgt die Auftragsvergabe nach den Regeln des nicht offenen Verfahrens (§ 22 Abs. 2 VgV). Geplant ist derzeit in dem Zeitraum zwischen 2026 und 2033 bis zu 1.000 Dark Fiber zu vergeben. Obwohl die Ausschreibung für alle Trägerländer von Dataport gilt, verläuft der Groß-teil dieser bereits bestehenden Verbindungen innerhalb von Schleswig-Holstein. Diese Verbindungen werden nach Ablauf ihrer jeweiligen Mindestvertragslaufzeit, welche sich über den Zeitraum von 2026 bis 2033 erstreckt, innerhalb des Dynamischen Beschaffungssystems neu vergeben. Insbesondere für lokale Anbieter mit begrenztem Ausbaugebiet bedeutet dies, dass sie sich bereits jetzt am Teilnahmewettbewerb beteiligen, obwohl die ersten Vergaben innerhalb ihrer Ausbaugebiete erst Monate oder sogar Jahre später erfolgen. Um die daraus resultierende Unsicherheit und den administrativen Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren, setzt der zuständige Fachbereich von Dataport in Form des Breitbandbüros auf eine proaktive Kommunikation mit den im Teilnehmerpool registrierten Unternehmen und wird zur Lauf-zeit des DBS über das Bieterportal informieren, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Gebiet Vergaben geplant sind. Die projektspezifischen Anforderungen und Mindestkriterien der Verbindungen so-wie die vertraglichen Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die den zugelassenen Bewerbern zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe jeweils zur Verfügung gestellt werden. Zur Information der interessierten Unternehmen ist diesen Teilnahmeunterlagen der Entwurf einer exemplarischen Leistungsbeschreibung beigefügt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die technischen Anforderungen, Mindestkriterien und vertragliche Regelungen während der Laufzeit des DBS an die Bedarfe des Auftraggebers angepasst oder auch durch neue Anforderungen ergänzt werden können. Des Weiteren können diese bei Verbindungen mit speziellen Anforderungen durch zusätzliche, optionale Mindestkriterien erweitert werden. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber (Dataport) eine glasfaserbasierte Verbindung (Dark Fiber) zwischen zwei genannten Endpunkten zur Verfügung
Qualifikation
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lose
1 LosIn den Landesnetzen der Trägerländer von Dataport besteht durch Neueinrichtungen, Umzüge und Schließungen von Standorten, sowie die Ablösung von Bestandsverbindungen ein kontinuierlicher Bedarf für glasfaserbasierte Verbindungen (Dark Fiber). Der Auftraggeber beabsichtigt dazu ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) gem. § 120 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 22 – 24 VgV einzuführen. In dieses DBS können während seiner gesamten Laufzeit interessierte, geeignete Bewerber aufgenommen werden. Innerhalb des DBS erfolgt die Auftragsvergabe nach den Regeln des nicht offenen Verfahrens (§ 22 Abs. 2 VgV). Geplant ist derzeit in dem Zeitraum zwischen 2026 und 2033 bis zu 1.000 Dark Fiber zu vergeben. Obwohl die Ausschreibung für alle Trägerländer von Dataport gilt, verläuft der Groß-teil dieser bereits bestehenden Verbindungen innerhalb von Schleswig-Holstein. Diese Verbindungen werden nach Ablauf ihrer jeweiligen Mindestvertragslaufzeit, welche sich über den Zeitraum von 2026 bis 2033 erstreckt, innerhalb des Dynamischen Beschaffungssystems neu vergeben. Insbesondere für lokale Anbieter mit begrenztem Ausbaugebiet bedeutet dies, dass sie sich bereits jetzt am Teilnahmewettbewerb beteiligen, obwohl die ersten Vergaben innerhalb ihrer Ausbaugebiete erst Monate oder sogar Jahre später erfolgen. Um die daraus resultierende Unsicherheit und den administrativen Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren, setzt der zuständige Fachbereich von Dataport in Form des Breitbandbüros auf eine proaktive Kommunikation mit den im Teilnehmerpool registrierten Unternehmen und wird zur Lauf-zeit des DBS über das Bieterportal informieren, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Gebiet Vergaben geplant sind. Die projektspezifischen Anforderungen und Mindestkriterien der Verbindungen so-wie die vertraglichen Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die den zugelassenen Bewerbern zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe jeweils zur Verfügung gestellt werden. Zur Information der interessierten Unternehmen ist diesen Teilnahmeunterlagen der Entwurf einer exemplarischen Leistungsbeschreibung beigefügt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die technischen Anforderungen, Mindestkriterien und vertragliche Regelungen während der Laufzeit des DBS an die Bedarfe des Auftraggebers angepasst oder auch durch neue Anforderungen ergänzt werden können. Des Weiteren können diese bei Verbindungen mit speziellen Anforderungen durch zusätzliche, optionale Mindestkriterien erweitert werden. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber (Dataport) eine glasfaserbasierte Verbindung (Dark Fiber) zwischen zwei genannten Endpunkten zur Verfügung